Zeit für Austausch Schloss/Kaution Rückzahlung

29. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Devkey
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeit für Austausch Schloss/Kaution Rückzahlung

Servus,

Dem Bewohner einer Mietwohnung ist bei der postalischen Übergabe nach Kündigung( weil Vermieter keinen Termin für Übergabe gemacht hat und nicht auf Briefe mit Fristsetzung reagiert hat) ein Wohnungstürschlüssel verloren gegangen.

Auszugtermin war Ende Januar.

Dies war im Mai:
Der Vermieter meinte daraufhin, dass er keinen Handwerker findet um das Schloss austauscht und dann später, dass er einen Mitte September hat.
Im Mietvertrag steht, dass die Kaution 3 Monate nach Auszug gezahlt wird.

Auf Anfragen zwecks Teilauszahlung reagierte er Negativ.

Nun ist dieser Termin verstrichen und der Vermieter reagiert auf Fristsetzung (10 Werktage) zwecks Zahlung der Kaution nicht.

Sollte bei einem gerichtlichen Mahnverfahren der ganze Betrag gefördert werden?

Wie lange darf ein Vermieter brauchen um ein Schloss auszutauschen? Die neuen Mieter wohnen schon 8 Monate mit alten Schloss ( wenn es nicht zum angegebenen Termin getauscht wurde)

Danke für eure Antworten


-- Editiert von Devkey am 29.09.2021 21:11

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Devkey):
Dem Bewohner einer Mietwohnung ist bei der postalischen Übergabe nach Kündigung( weil Vermieter keinen Termin für Übergabe gemacht hat und nicht auf Briefe mit Fristsetzung reagiert hat) ein Wohnungstürschlüssel verloren gegangen.

Das ist eine der absurdesten Begründungen die ich für so was je gehört habe...



Zitat (von Devkey):
Sollte bei einem gerichtlichen Mahnverfahren der ganze Betrag gefördert werden?

Wer soll da was fördern?
Meint man Prozesskostenhilfe?



Zitat (von Devkey):
Im Mietvertrag steht, dass die Kaution 3 Monate nach Auszug gezahlt wird.

Ich glaube nicht, dass der Vermieter so was dummes tatsächlich geschrieben hat.

Als erstes müsste man also den Wortlaut der Klausel kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Dem Bewohner einer Mietwohnung ist bei der postalischen Übergabe nach Kündigung .................ein Wohnungstürschlüssel verloren gegangen.

Selten so einen unüberlegten Text gelesen. Was soll man sich da vorstellen ?
Zitat:
Die neuen Mieter wohnen schon 8 Monate mit alten Schloss

Aber ob sie gleich nach dieser seltsamen Schlüsselübergabe eingezogen sind, bleibt geheim ?
Das der Vermieter die Wohnung ohne vollständige Schlüssel nicht übergeben konnte und Schadensersatz für Mietausfall fordern kann, ist kein Thema ?
Da kommt sicher noch ne Rechnung wegen Mängel und Renovierungskosten aber keine Mietkaution zurück.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Devkey
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist eine der absurdesten Begründungen die ich für so was je gehört habe...

Ist absurd kann man aber nicht ändern. Die Situation war insgesamt dumm.
Brief ist auf dem Postweg aufgerissen. 1 Haustürschlüssel gefunden durch Nachforschungsauftrag. Der Wohnungsschlüssel halt nicht.


Zitat (von Harry van Sell):
Wer soll da was fördern?
Meint man Prozesskostenhilfe?

Autokorrektur. So wie ich das verstanden habe fordert man ja Geldbetrag X. Dir Frage ist nur Kaution komplett oder zieht man eine pauschale zum Austausch ab. Oder ich habe das Konzept eines gerichtlichen Mahnverfahrens komplett falsch verstanden.



Zitat (von Harry van Sell):
Ich glaube nicht, dass der Vermieter so was dummes tatsächlich geschrieben hat.

Als erstes müsste man also den Wortlaut der Klausel kennen.

(3) Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen. (4) Der Vermieter verpflichtet sich dazu, den Mieter mit einem zeitlichen Vorlauf van2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.

Zitat (von Spezi-2):
kein Thema ?

Nein, da es eine WG mit einzelnen Zimmer( jeweils einzelnen Mietvertrag ) war, welche weiterbewohnt und bereits anderweitig vermietet worden war.
Außerdem ist, meines Erachtens kein Risiko des Missbrauchs geben, da der iwo in einem Postzentrum liegt/im Fundbüro.
Außerdem ist eigentlich jeder in der Lage in 5 min ein Wohnungstürschloss auszutauschen, weshalb ich mir kaum vorstellen kann, dass sich daraus Ansprüche geltend machen lassen könnten.

-- Editiert von Devkey am 29.09.2021 23:42

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Devkey):
Brief ist auf dem Postweg aufgerissen.

Es passierte also nicht, weil der Vermieter keinen Termin für die Übergabe gemacht hat, sondern weil der Mieter gegen die Beförderungsbedingungen des Dienstleister verstoßen hat. Schuld liegt also beim Mieter.



Zitat (von Devkey):
Außerdem ist eigentlich jeder in der Lage in 5 min ein Wohnungstürschloss auszutauschen,

Der Vermieter ist die Ausnahme...
Im übrigen muss er es nicht selber machen, selbst wenn er es könnte.



Zitat (von Devkey):
Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen. (4) Der Vermieter verpflichtet sich dazu, den Mieter mit einem zeitlichen Vorlauf van2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.

Immer wieder faszinierend, das es Vermieter gibt, die sich mit einem Schuss in beide Knie schießen können ...



Zitat (von Devkey):
Frage ist nur Kaution komplett

Würde ich so machen + die Kosten des Verfahrens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist eine der absurdesten Begründungen die ich für so was je gehört habe..


Bist mir zuvor gekommen, wollte eben ähnliche Bemerkung auf den Weg schicken.

Zitat (von Devkey):
Ist absurd kann man aber nicht ändern. Die Situation war insgesamt dumm.
Brief ist auf dem Postweg aufgerissen. 1 Haustürschlüssel gefunden durch Nachforschungsauftrag. Der Wohnungsschlüssel halt nicht.


Klingt nach "Märchen".

Zitat (von Devkey):
Autokorrektur. So wie ich das verstanden habe fordert man ja Geldbetrag X.


Richtig.

Zitat (von Devkey):
Sollte bei einem gerichtlichen Mahnverfahren der ganze Betrag gefördert werden?


Fördern kann man z.B. Bildung, Wahrhaftigkeit.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Devkey
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Schluessel-auf-Postweg-verloren-gegangen-__f587195.html
Daraus ergibt sich:

Zitat:
Dann wurde 15 Tage nach Ende des Mietverhältnis ein Brief per Einschreiben mit Androhung der Besitzaufgabe geschickt.
Also gab es auch nach Auffassung des Mieters keine fristgerechte Rückgabe der Schlüssel.
Was der zweite Satz mit der Androhung der Besitzaufgabe für einen Sinn haben soll, erschließt sich mir nicht.

Der Sachverhalt deutet aber daraufhin, dass es Mietausfälle gegeben haben wird.
Offenbar gab es einen ziemlich einseitigen Termin für die Beendigung des Mietverhältnisses und der Vermieter war schon aus dem Grunde dass er mit dem gewünschten Beendigungstermin nicht einverstanden war, auch nicht in Annahmeverzug bezüglich der Schlüssel.
Es wird also für die Zeit des Leerstandes Schadensersatzansprüche geben, die mit der Kaution verrechnet werden können.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Devkey
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also gab es auch nach Auffassung des Mieters keine fristgerechte Rückgabe der Schlüssel


Nein, wie denn wenn der Vermieter auf Anrufe, Emails, Briefe mit der bitte für einen Termin nicht antwortet. Und irgendwann wollte ich den dann halt loswerden und hab deswegen Besitzaufgabe angekündigt. Sonst darf ich ihn nicht einfach per Post schicken.


Zitat (von Spezi-2):
einseitigen Termin für die Beendigung des Mietverhältnisses

ja war einseitig
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=355811

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