Hallo Forengemeinschaft,
ich habe eine Frage zu einem Zeitmietvertrag:
Ich bin Student und möchte in den langen Semesterferien meine Wohnung wechseln. Das Problem: Ich habe einen Zeitmietvertrag unterschrieben, der länger dauert.
Nun habe ich in den Paragrafen gesucht und gefunden, dass es so einen Vertrag nicht mehr gibt (oder das es nur geht, wenn schriftlich Gründe festgehalten sind, was nicht der Fall ist), und somit der Vertrag kündbar ist.
Ich habe fristgerecht (3 Monate vorher) eine Kündigung mit Rückschein abgeschickt. Nun hat mein Vermieter gesagt, dass das nicht geht.
Könnt ihr mir einen Rat geben, was ich tun soll? Einfach die Zahlung der Miete stoppen (zum Kündigungsmonat) und das nochmals ankündigen? Was ist dann mit der Kaution?
Vielen Dank für die Antworten.
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Zeitmietvertrag - Kündigung - Einfach die Zahlung der Miete stoppen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Sollten wir nicht erst mal klären, was für ein Vertrag das WIRKLICH ist ?
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Ja gerne....
Es ist so ein Standartmietvertrag.
Folgendes:
[x]Zeitmietvertrag gem. §575 BGB
(höchstdauer unbeschränkt) (nur für Wohnraummietverträge). Der Mietvertrag läuft auf die dauer von ca. 000 Jahren und endet am 000
NICHT angekreuzt sind die Punkte, dass die Wohnung für den Vermieter, die Angehörigen gebraucht wird, oder renovierungen werden soll...
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--- editiert vom Admin
Ist die Sache eurer Meinung nach nun eindeutig?
Oder wäre es besser zum Mieterbund / Fachanwalt zu gehen?
Oder wie beschrieben einfach erstmals auf die Kündigung berufen, und einen Schlüsselrückgabe vereinbaren? Und dann die Reaktion abwarten???
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--- editiert vom Admin
Gut dann bedanke ich mich für die schnellen Ratschlag.
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