Zeitmietvertrag - Kündigung - Einfach die Zahlung der Miete stoppen?

3. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Chaosgenies
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitmietvertrag - Kündigung - Einfach die Zahlung der Miete stoppen?

Hallo Forengemeinschaft,

ich habe eine Frage zu einem Zeitmietvertrag:

Ich bin Student und möchte in den langen Semesterferien meine Wohnung wechseln. Das Problem: Ich habe einen Zeitmietvertrag unterschrieben, der länger dauert.

Nun habe ich in den Paragrafen gesucht und gefunden, dass es so einen Vertrag nicht mehr gibt (oder das es nur geht, wenn schriftlich Gründe festgehalten sind, was nicht der Fall ist), und somit der Vertrag kündbar ist.

Ich habe fristgerecht (3 Monate vorher) eine Kündigung mit Rückschein abgeschickt. Nun hat mein Vermieter gesagt, dass das nicht geht.

Könnt ihr mir einen Rat geben, was ich tun soll? Einfach die Zahlung der Miete stoppen (zum Kündigungsmonat) und das nochmals ankündigen? Was ist dann mit der Kaution?

Vielen Dank für die Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.02.2011 14:55:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Sollten wir nicht erst mal klären, was für ein Vertrag das WIRKLICH ist ?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chaosgenies
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja gerne....
Es ist so ein Standartmietvertrag.
Folgendes:

[x]Zeitmietvertrag gem. §575 BGB (höchstdauer unbeschränkt) (nur für Wohnraummietverträge). Der Mietvertrag läuft auf die dauer von ca. 000 Jahren und endet am 000


NICHT angekreuzt sind die Punkte, dass die Wohnung für den Vermieter, die Angehörigen gebraucht wird, oder renovierungen werden soll...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.02.2011 14:55:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chaosgenies
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist die Sache eurer Meinung nach nun eindeutig?

Oder wäre es besser zum Mieterbund / Fachanwalt zu gehen?

Oder wie beschrieben einfach erstmals auf die Kündigung berufen, und einen Schlüsselrückgabe vereinbaren? Und dann die Reaktion abwarten???

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.02.2011 14:55:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chaosgenies
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Gut dann bedanke ich mich für die schnellen Ratschlag.

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