Hallo,
ich hätte folgende Frage, wir würden gerne aus unserem Mietvertrag aussteigen dieser ist allerdings ein Zeitmietvertrag über 5 Jahre.
Im Vertrag steht"Das Mietverhältnis beginnt mit dem... Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird auf die Dauer von 5 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinb. Frist kann das Mietverh. von beiden Parteien unter Beachtung der gesetzl. Bestimmungen gekündigt werden"
Kommt man da vorab wieder raus?
Danke für Eure Antworten....
Stephan
Zeitmietvertrag - Mietvertrag Bestimmungen zur Kündiggung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Hallo,
was heißt Individualvereinbarung? Das ist im übrigen ein Normaler Siegel Mietvertrag den es an jedem Kiosk gibt. Der Vermieter wollte die 5Jahres Frist.
Gruß
Stephan
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--- editiert vom Admin
Hallo,
die Spalte war leer und der Vermieter hat es nachträglich ausgefüllt.
Gruß
Stephan
--- editiert vom Admin
Ja, nachdem wir verhandelt haben.
Noch vier Jahre. Es ist auch kein Weltuntergang wenn wir nicht rauskommen. Ein Freund meinte nur die Zeitmietverträge wären unzulässig und wir hatten parallel ein schönes Angebot für eine andere Wohnung.
--- editiert vom Admin
das heißt also wir kommen da nicht raus?
--- editiert vom Admin
Mit großer Wahrscheinlichkleit gilt das nicht als Individualvereinbarung, so dass der Kündigungsausschluss unwirksam wäre.
Eine Individualvereinbarung ist nicht schon deshalb gegeben, weil die Zahl '5' handschriftlich eingetragen wurde. Es müssen tatsächliche Verhandlungen stattgefunden haben. Das ist jedoch im Regelfall nicht der Fall, wenn lediglich in einem Formularmietvertrag ein leeres Feld ausgefüllt wurde.
Wenn man sich jedoch mit dem Vermieter nicht einigt, muss die Frage von einem Gericht entschieden werden. Meine Ausführungen sind dabei lediglich ein Indiz, wie so eine Entscheidung wohl ausfallen könnte.
--- editiert vom Admin
...Was wird das Gericht wohl daraus machen ?...
Im Zweifel wird der Richter nachfragen, wie dies ablief.
...und wenn der richter nachfragt, hat es NIE verhandlungen gegeben und der vermieter hat gesagt, entweder ich trage -5- jahre ein oder sie bekommen die wohnung nicht.
so war es doch sicherlich oder?
dann dürften ?ganz? evtl. die chancen nicht schlecht stehen doch daraus zu kommen oder?
das meintet ihr oder?
paddy
--- editiert vom Admin
Das reicht nicht, weil dabei keine Verhandlungen stattgefunden haben.
In der Rechtsprechung gilt eine Klausel in so einem Fall nur dann als Individualvereinbarung, wenn dem Vertragspartner eine Gegenleistung eingeräumt wird.
--- editiert vom Admin
Ja, jedenfalls wenn der Kündigungsausschluss für mehr als 4 Jahre gelten soll.
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