Zeitmietvertrag / Untermietvertrag kündigen?

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
JosefSp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeitmietvertrag / Untermietvertrag kündigen?

Guten Tag!

Ich bin mit meiner Familie im Ausland und wir haben unsere Wohnung bis Ende August untervermietet. Nun haben sich hier Probleme ergeben, die uns zu einer früheren Rückkehr zwingen.
Können wir das Mietverhältnis mit den Zwischenmietern vorzeitig beenden? Dem Vertrag nach http://zwischenmietvertrag.com/wp-content/uploads/zwischenmietvertrag-vorlage.pdf
sieht das nicht so aus (wobei ich es etwas unklar finde, da nach BGB 573 Abs. 2, wird da zitiert, durchaus eine Grundlage gegeben wäre...)

Wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung!
Herzlich
Josef

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Das ist doch nur die Vorlage. Entscheidend ist, was dort zu Mietdauer, usw. ausgefüllt, vereinbart ist.

In dem von dir zitierten § ist aber keine Lösung für dein Problem genannt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Können wir das Mietverhältnis mit den Zwischenmietern vorzeitig beenden? Dem Vertrag nach ...



Ist denn tatsächlich unbefristet vermietet?

Ist befristet vermietet, kann nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

Andernfalls könnte schon wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Aber mit 3 Monaten Frist, d.h. frühestens zum 30.04.

Die Ausformulierung der Kündigung müsste aber gut überlegt werden.

Wenn der Mieter nicht frewillig auszieht, werdet ihr ihn beim Tempo unserer Gerichte dazu vor August aber sicher nicht zwingen können.

Vielleicht kommt es dem Mieter ja gelegen, wenn der Vertrag früher endet, friedliche Lösung wäre hier das Beste.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JosefSp
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank!
Ja, es ist im Vertrag ein Datum genannt...Leider.

Dann sehe ich mal, dass ich eine Wohnung zur Zwischenmiete finde, in der wir dann wohnen.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Warum leider?
Das verlinkte Muster ist als "Zwischenmietvertrag", d.h. auf bestimmte Zeit absolut unbrauchbar.

Und aufgrund der bisher mitgeteilten Text-Bruchstücke, ist bleibt es äusserst fraglich, ob da überhaupt eine wirksame Befristung vereinbart wurde, d.h. ob (falls die "Zwischenmieter" sich weigern vereinbarungsgemäß auszuziehen), die eigene Wohnung wieder zum "vereinbarten" Termin bezogen werden kann.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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