Hallo, Bei all dem hin und her mit den Kündigungsfristen hätte ich bitte eine Info zu Zeitmietverträgen. Müssen diese ( unserer läuft jetzt nach 10 Jahren aus !! ) ebenfalls nochmals extra gekündigt werden oder nicht ??
Bitte um Info, Danke und Serbus
Muss ein Zeitmietvertrag nochmal extra gekündigt werden?
20. Juni 2003
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juni 2003 | 18:42
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ein Zeitmietvertrag nochmal extra gekündigt werden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Juni 2003 | 11:17
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 5x hilfreich)
Nach § 575 BGB kann ein Zeitmietvertrag über Wohnraum nur unter bestimmten Gründen geschlossen werden, ferner muss der Vermieter vor Ablauf der Frist dem Mieter mitteilen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Liegt der Grund nicht mehr vor, kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Schau dir mal den Paragraphen an.
#2
Antwort vom 25. Juni 2003 | 11:36
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 5x hilfreich)
Ferner schau doch mal hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2956&f=ratgeber_mietrecht_zeitmietvertragaltundneu&p=1
-----------------
"Kleingedrucktes: Ich bin kein Anwalt, nur interessierter Laie - Angaben also ohne Gewähr "
Und jetzt?
Schon
266.570
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten