Muss ein Zeitmietvertrag nochmal extra gekündigt werden?

20. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Erwin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ein Zeitmietvertrag nochmal extra gekündigt werden?

Hallo, Bei all dem hin und her mit den Kündigungsfristen hätte ich bitte eine Info zu Zeitmietverträgen. Müssen diese ( unserer läuft jetzt nach 10 Jahren aus !! ) ebenfalls nochmals extra gekündigt werden oder nicht ??

Bitte um Info, Danke und Serbus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
b.clemens
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Nach § 575 BGB kann ein Zeitmietvertrag über Wohnraum nur unter bestimmten Gründen geschlossen werden, ferner muss der Vermieter vor Ablauf der Frist dem Mieter mitteilen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Liegt der Grund nicht mehr vor, kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Schau dir mal den Paragraphen an.

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#2
 Von 
b.clemens
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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