Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht

Hallo, ich wollte mal eure Meinung hören:

Wir haben 2005 einen qualifizierten Zeitmietvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen. In diesem Mietvertrag wurde u.a. vereinbart, dass die Einliegerwohnung leer stehen bleibt und die Nebenkosten vom Vermieter berechnet werden.

Die Einliegerwohnung wird seit Beginn des Mietverhältnisses von den Eltern des Vermieters bewohnt. Dies haben wir akzeptiert, obwohl uns dadurch das Mietverhältnis eingeschränkt wurde (eingeschränkte Nutzung des Grundstückes, Kellers, Belästigung durch permanente Handwerker ohne Absprachen etc. Die Eltern sind 90 und 92 Jahre alt, wir waren bisher der Meinung, so alte Leute toleriert man eben ;)

Die Nebenkosten wurden zu beginn des Mietverhältnisses von uns direkt an den Versorger entrichtet und bis heute hat es der Vermieter nicht geschafft, diese einigermaßen plausibel zu berechnen. Das haben wir bisher nach bestem Wissen und Gewissen übernommen und dort, wo die Zähler fehlten (Heizung) die Kosten durch 2 (2 Mietparteien) geteilt.

Mittlerweile ist im Mietverhältnis einiges im Argen. Wir haben Bauschäden, Risse und Wasserschäden, dadurch Schimmel und der Vater des Vermieters hat den kompletten Baumbestand (43 alte Nadelbäume) auf halber Höhe widerrechtlich kappen lassen. Unser Grundstück sieht aus, wie nach einem Bombenangriff. Nach langen Diskussionen mit dem Vermieter, er ist nicht bereit, die Baumängel zu beheben und kommt auch in keinster Weise für die Schäden, wie den Wasserschaden auf, wird keine Zähler einbauen wegen der noch immer ungeklärten Abrechnung für Heizung und Wasser, würden wir das Mietverhältnis gern vorzeitig beenden.

Ich weiss, dass man einen qualifizierten Zeitmietvertrag nicht so ohne weiteres kündigen kann, aber wir haben damals eine Sonderkündigungsklausel aufnehmen lassen, dass der Mietvertrag aus wichtigen persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen gekündigt werden kann. Kann ich das überhaupt heranziehen? Gilt für einen qualifizierten Mietvertrag eine solche Klausel überhaupt, wenn ja, welche Gründe sind denn da heranzuziehen?

Der Mietvertrag wurde vom Vermieter niemals wirklich erfüllt (Anliegerwohnung) ist der denn dann überhaupt rechtlich haltbar?

Bin gespannt, wie ihr das seht!

Viele Grüße

Susi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Frage:
Wie wurde denn die Befristung begründet ??


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Der Mietvertrag ist ein Musterformular und da ist als Grund für die Befristung angegegeben:

Der Vermieter möchte die Mietsache für sich selbst, seinen Haushalt oder Angehörige seines Haushalts nutzen.

Ich denke eigentlich schon, dass der Vertrag dahingehend gültig ist, aber hätte der Vermieter nicht auch die übrigen Nebenabreden erfüllen müssen, was er ja nie getan hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Ich denke eigentlich schon, dass der Vertrag dahingehend gültig ist

Schließlich herrscht ja auch Gedankenfreiheit.
Man könnte allerdings auch denken, daß das ein bißchen "dünn" ist.
(Was soll überhaupt "seinen Haushalt" bedeuten ?)



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Die Formulierung ist direkt aus dem Mietvertrag entnommen (Formularmietvertrag):
"Das Mietverhältnis beginnt am 1.8.2005 und läuft für die Dauer von 10 Jahren.
Der Vermieter möchte die Mietsache für sich selbst, seinen Haushalt oder Angehörige seines Haushalts nutzen."

Soweit ich das herausbekommen habe ist das genau die Formulierung, die in § 575 BGB als Begründung für einen qualifizierten Zeitmietvertrag angewendet wird.

Mehr steht da ja nicht. Und eine Kündigungsklausel ist ja auch enthalten:
"Der Mieter kann den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten aus einem wichtigen beruflichen, gesundheitlichen und persönlichen Grund kündigen" - insofern verwirrt mich das natürlich.

Offensichtlich aus eurer Sicht ist der Fakt, dass der Vermieter die Angaben aus dem Mietvertrag (alleinige Nutzung der Mietsache, Übernahme der Nebenkostenabrechnung) nicht erfüllt hat nicht relevant, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Soweit ich das herausbekommen habe ist das genau die Formulierung, die in § 575 BGB als Begründung für einen qualifizierten Zeitmietvertrag angewendet wird. <hr size=1 noshade>

Das steckt nur den Rahmen des Personenkreises ab, für den eine Nutzung in Anspruch genommen werden kann.
Im Mietvertrag muß schon aufgeführt werden, wer aus diesem Personenkreis denn nun genau später nutzen soll.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein, das ist definitiv nicht enthalten. Greift damit die Klausel, dass die Begründung nicht ausreicht und der Vertrag daher kein qualifizierter Zeitmietvertrag ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Yo.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Befristung ist eindeutig unwirksam, wegen offensichtlich mangelhafter Begründung.

Es hätte nicht nur aufgeführt werden müssen, wer genau nach de Ende der Befristung einziehen soll, sondern auch warum diese Person einziehen will.

Der Mietvertrag kann daher jederzeit mit gesetzlicher Frist gekündigt werden.

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