Zeitmietvertrag mit verlängerungsklausel: fristlose kündigung wg. schimmel?

23. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
BUSE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag mit verlängerungsklausel: fristlose kündigung wg. schimmel?

Hi, ich habe mir nun fast alle Anfragen durchgelesen, leider nichts sehr passendes auf mein Problem gefunden.
Ich versuche es mal kurz zu schildern: Ich bin am 15.11.1998 in eine 1 Zi-Whg mit Kochnische separatem Bad und balkongezogen. Die Whg. war renoviert.
Nun wohne ich seit 3,5 Jahren hier und halte es nicht mehr aus.
Als ich in die Mietsache einzog habe ich nicht gewusst was ein Zeitmietvertrag ist und was diese Verlängerungsklausel bedeutet, deshalb habe ich ganz normal 3 Monate vorher gekündigt. Nach 6 Wochen wurde mir mitgeteilt, daß dies nicht möglich sei.
Nun habe ich aber schon seit 3 Jahren Probleme mit meinen Vermietern. Denn nach 6 Monaten in der Wohnung, kamen die ersten Schimmelbeläge und zwar ziemlich großflächig, ich sagte sofort meinem Vermieter bescheid, es passierte nichts. Dann schloß meine Balkontür nicht, passierte auch nichts. Dann fing es an in die Wohnung reinzuregnen, es wurde nur mit Silikon abgedichtet, wodurch sich das Wasser einen neuen Weg bahnte und nun der Balken neben dem Fenster aufquoll. Zu guterletzt regnete es auch noch auf meinen PC, zum Glück passierte nichts gravierendes.

Ich habe nach einem Jahr für ca. 6 Monate die Miete gemindert mit allen Angaben über die damaligen Mängel. Das einzige was passierte war die Silikonisolierung und man forderte mich auf wieder normale Miete zu zahlen.
Dann als es noch schlimmer anfing zu ziehen und der Schimmel sich immer weiter verbreitete und zu allem noch eine riesige Baustelle vor meiner Tür entstand habe ich erneut meinen Vermieter gemahnt und ihn gebeten ALLE Mängel zu beseitigen. Es passierte nichts und ich minderte nun die Miete wieder.
Nun begann vor kurzem auch noch über mir in der Whg. eine Renovierung und es war einfach nicht mehr tragbar. Ich habe dauernde Migräneanfälle. Ich kann nicht mehr!!

Deshalb habe ich gekündigt. Wie schon erwähnt, hieß es "geht nicht", aber "weil auch wir so vieles vernachlässigt haben, finden wir bestimmt eine Lösung". Nun kam der Eigentümer, um sich den ganzen Schaden anzuschauen, und meinte ich hätte ja gar nicht in den 3 jahren renoviert, darauf erwiderte ich, daß ich schimmel schlecht überstreichen kann. Sagte ihm aber, daß wenn er darauf bestünde, ich dieses Zeug auch überstreichen würde.
Er verneinte, und meinte nee sie würden alle Schäden beseitigen.
Am nächsten Tag kam jemand der meinte es würde 2 Wochen dauern. Jetzt kam ein Schreiben, ich soll die Renovierungszeit in meine Mietzahlungen einplanen; Was heißt das?
Und wenn ich die Schäden verursacht haben sollte, würden diese mit meiner Mietkaution verrechnet werden bzw. die mir zuzurechnenden Schönheitsreparaturen, die jetzt durch eine Firma erledigt werden würden. Darf er das??

Ich habe in diesen 6 Wochen bis mir gesagt wurde, daß ich einen Zeitmietvertrag habe, eine andere Wohnung angenommen, da ich dachte, es ist alles ok, da ja nichts kam und 5 Wochen vergangen waren.

Was mache ich denn jetzt??? Bitte helfen sie mir.

Danke im Voraus.

MfG

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1 Antwort
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Tja das klingt verfahren. Da Sie ohnehin schon einen neuen MV unterschrieben haben, sollten Sie meines Erachtens nach die bestehenden Mängel so gut als möglich dokumentieren (Fotos, Zeugen, ...) und versuchen an Ihrer fristlosen Kündigung festzuhalten (Es sei denn Sie können den neuen MV noch irgenwie einverständlich aufheben).

Schönheitreparaturen müssen Sie natürlich trotzdem an den nicht schadhaften Stellen ausführen(anteilig). Wenn sich bewahrheitet, das die Schimmelbildung auf Sie zurückzuführen ist (Lüftung etc. ...), dann wären Sie für die Handwerkerkosten auch erstattungspflichtig. Hört sich aber ingesgesamt nicht danach an.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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