Zeitmietvertrag u. Untervermietung

4. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Noaki
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitmietvertrag u. Untervermietung

Hallo,

zu meinem Anliegen:

Wir haben einen Untermietvertrag mit meinem Vater für ein Haus gemacht, da wir (ich Regel Insolvenz) nach über einem Jahr keine Wohnung bekommen haben, wegen der Insolvenz. Jetzt war auch alles soweit gut. Der Mietvertrag ist auf 2 Jahre befristet (Vertrag von Haus u. Grund). Der Vermieter war von uns drüber informiert, das wir einen Hund halten. Gestern bekam mein Vater dann ein Schreiben, indem drin steht, das eine Hundehaltung nicht erlaubt wird. Jetzt stellt sich für uns die Frage, was wir machen sollen!? Im Hauptmietvertrag steht, das eine Hundehaltung nur mit triftigem Grund versagt werden darf.

Kann man jetzt von dem Mietvertrag zurücktreten ?

Der Hund wird übrigens auch in meiner Arbeit als Altenpfleger mit eingebunden.


Was für eine Kündigungsfrist gilt bei einem Vertrag auf Zeit?
Es wurde kein gegenseitiger Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung unterschrieben.

Lg

Noaki

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Noaki,

hat der Vermieter denn einen trifitgen Grund angegeben? An sich muss er sich ja genauso an den Mietvertrag halten.

Weiterhin gehe ich davon aus, dass der Vermieter über die Konstellation (Untermietvertrag) Bescheid weiss?

Meines Wissens kann ein befristeter Mietvertrag von keiner Seite einseitig vorzeitig gekündigt werden (so lange alles sonst in Ordnung ist)

Liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
Noaki
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Von dem Untermietverhältnis weis er bescheid und hat dies auch schriftlich genehmigt.

Ein triftiger Grund wurde nicht genannt.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Der Mietvertrag ist auf 2 Jahre befristet (Vertrag von Haus u. Grund).


Welche Begründung wurde für die Befristung genannt? Ohne einer der wenigen Gründe ist keine Befristung möglich.

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=839

quote:
Kann man jetzt von dem Mietvertrag zurücktreten ?


Von einem Mietvertrag kann man nicht zurück treten, bevor du nicht geklärt hast, warum jetzt die Hundehaltung nicht erlaubt sein soll. Könnte es sein, dass er seinen eigenen Vertrag nicht kennt?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Noaki
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Als Grund wurde angeben, das nach den zwei Jahren seine Tochter das Objekt bewohnen soll.

Wir haben den Vermieter gestern erst einmal darauf aufmerksam gemacht, das ohne triftigen Grund er eine Hundehaltung nicht verbieten kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Dann warten wir doch einfach mal seine Antwort ab.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Im Hauptmietvertrag steht, das eine Hundehaltung nur mit triftigem Grund versagt werden darf.


Bei dieser Aussage drängt sich erst mal die Vermutung auf, dass der Vertragsinhalt hier unvollständig wiedergegeben wurde. Ich würde schon fast darauf wetten, dass im Vertrag nachzulesen ist, dass der Mieter eine Erlaubnis für die Hundehaltung beim Vermieter einzuholen hat und dies - ich spekulieren mal weiter - nicht getan hat.
Sollte das so zutreffen, handelt der Mieter auch dann vertragswidrig, wenn der Vermieter keinen ausreichenden Grund für die Versagung der Erlaubnis hätte.

quote:

Der Hund wird übrigens auch in meiner Arbeit als Altenpfleger mit eingebunden.


Das ist keine gute Begründung für einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Hundehaltung bei einem Mietvertrag über Wohnräume.

quote:

Was für eine Kündigungsfrist gilt bei einem Vertrag auf Zeit?
Es wurde kein gegenseitiger Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung unterschrieben.

Inhalt eines Zeitmietvertrags ist, dass das Mietverhältnis genau für den vereinbarten Zeitraum bestehen soll und genau mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. Nicht länger und auch nicht kürzer. Eine Kündigung ist damit bei einem Zeitmietvertrag ausgeschlossen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Noaki
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Bei dieser Aussage drängt sich erst mal die Vermutung auf, dass der Vertragsinhalt hier unvollständig wiedergegeben wurde. Ich würde schon fast darauf wetten, dass im Vertrag nachzulesen ist, dass der Mieter eine Erlaubnis für die Hundehaltung beim Vermieter einzuholen hat und dies - ich spekulieren mal weiter - nicht getan hat.


Ja, eine schriftliche Erlaubnis muss eingeholt werden.
Mündlich haben wir vor dem Unterzeichnen von ihm die Erlaubnis bekommen. Sicherlich ist es ein Fehler gewesen dies nicht gleich vorab schriftlich zu verlangen.



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