Hallo
Haben vor lauter Verzweifelung zum 1.4.2002 einen 5Jahres Mietvertrag unterzeichnet....in dem steht " Auf Wunsch der
Mieter wird zunächst ein Mietvertrag auf die Dauer von 5
Jahren, also bis zum 31.07.2007 abgeschlossen.
Bei diesem zeitlich begrenzten Vertrag verlängert sich der
Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn nicht vor Ablauf mit einer
Frist von 6 Monaten gekündigt wird"
Ist dies rechtlich?
http://www.rechtsanwald.de/miete.htm
So wie es hier steht, wenn richtig verstanden, kann ich mit 3 Moanten Frist kündigen, Oder?
Vielen Dank an Alle.
Zeitmietvertrag und eine Frage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zeitmietverträge sind seit 1.9.2001 nur noch beim Vorliegen bestimmter im Gesetz genannter Gründe zulässig, die im Vertrag aufzuführen sind. Wenn das nicht gegeben ist, ist es ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag mit üblicher Kündigungsfrist.
Die Klausel "auf Wunsch der Mieter" ist offensichtlich nichts als eine Floskel, die aber in diesem Zusammenhang sowieso nichts zu sagen hat.
Da versucht wohl der Vermieter einen Zeitmietvertrag durchzusetzen mit der Entschuldigung, das mit individualvertragliche Verinbarungen alles möglich ist.
Dem ist nicht so - zwar gibt es, anders als bei Formularmietverträgen, schon eine gewisse Möglichkeit Verträge flexibel zu gestalten, aber diese dürfen nicht über das Gesetz stehen. GEnau umgekehrtes wird ja mittels Gesetz bewerkstelligt, nämlich die Rechtssicherheit.
Anderes Beispiel: Ich mach mit IHnen einen Mietvertrag für eine 20qm Wohnung, und schreibe auf Wunsch des Mieters beträgt der Mietzins 50000 Euro, +10% täglich.
Selbst wenn Sie das ebenfalls wollten ( ) ist dies dennoch nicht rechtens.
GRuss,
meharis
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Demnach kann ich Ende diesen Jahres zum Ende März kündigen, oder?
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