Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - Kaution

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rita H.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen - Kaution

Hallo zusammen!

Mein Vermieter hat zugestimmt, den Zeitmietvertrag (über 4 Jahre) vorzeitig aufzuheben, wenn ich mich um einen Nachmieter kümmere (ich wohne nun fast 2 Jahre in der Wohnung).

Der Vermieter hat sich einen der 7 möglichen Nachmieter ausgeguckt. Der Mietvertrag mit dem NM ist bereits unter Dach und Fach.

Nun hat mein Vermieter aber im Aufhebungsvertrag mit mir eine Klausel reingesetzt, dass er 600 € von der Kaution (habe knapp 1000 € Kaution bezahlt) einbehalten will, weil ich den Zeitmietvertrag vorzeitig beende. Wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand wäre, würde er sich bereit erklären, aus den 600 € "nur" noch 450 € zu machen.

Ich hab den Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil ich keinen Ärger mit dem VM wollte und weil er ja "netterweise" zugestimmt hatte, dass ich vorzeitig aus dem Vertrag raus komme. Keinen Ärger auch, weil ich in diesem Monat auch schon die Doppelbelastung mit der neuen Wohnung hatte. Bin wie vor den Kopf gestoßen, da ich mit der vollen Rückzahlung der Kaution gerechnet habe (schließlich ist die Wohnung in einwandfreiem Zustand). Zur neuen, viel günstigere Wohnung am Arbeitsort kommt ab nächsten Monat eine zusätzliche Wohnung mit meinem Lebensgefährten 260 km von meinem Arbeitsort entfernt. Also eine zusätzliche finanzielle Belastung, von der mein alter Vermieter wußte, da ich dies als Kündigungsgrund angegeben hatte.

Jetzt meine Frage: ist der Vermieter überhaupt berechtigt so viel von der Kaution einzubehalten?? Wenn er gesagt hätte: ich behalte 100 € oder meinetwegen auch 150 € um irgendwelche Verwaltungsgebühren abzudecken, wäre das ja noch nachvollziehbar... Aber so?? Vor allen Dingen war vorher nie die Rede davon, dass ich so viel Geld zahlen soll, um aus dem Vertrag rauszukommen...

Ich hatte am Telefon explizit nachgefragt, ob ich noch etwas anderes tun muss, außer mich um einen Nachmieter zu kümmern. Hätte mich der Vermieter bzw. dessen Sekretärin nicht darauf hinweisen müssen, dass ich soooo schrecklich viel zahlen muss??

Hat jemand einen Rat??

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Rita H.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Ich hab den Aufhebungsvertrag unterschrieben


Das war's.

In einem Aufhebungsvertrag kann man alles Mögliche vereinbaren.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rita H.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok... was wäre, wenn ich es nicht unterschrieben hätte? Dann hätte der Vermieter ja auch sagen können: Ätsch, wenn du nicht unterschreibst, dann kommst du nicht aus dem Vertrag raus, bis die vollen vier Jahre des Mietvertrages abgelaufen sind..??

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chili_con_carne
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

du hättest, nachdem der Mietvertrag mit dem Nachmieter unterschrieben war, diesen Aufhebungsvertrag nicht mehr unterschreiben sollen. Denn ihr habt bereits einen mündlichen Aufhebungsvertrag geschlossen, dessen Existenz man durch die Unterschrift eines neuen Mietvertrages auch hätte beweisen können. Dass in den mündlichen Verhandlungen eine "Ablösungszahlung" vereinbart wurde, hätte der Vermieter beweisen müssen...
Aber nun ists wohl dafür zu spät ;-(



-- Editiert am 14.02.2010 17:06

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rita H.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, die beiden Verträge wurden nicht zeitgleich unterzeichnet. Der Vertrag mit der Nachmieterin wurde einen Tag vorher unterzeichnet. Spielt das denn eine Rolle?

Und spielt es eine Rolle, dass ich diesen Aufhebungsvertrag nicht mitbekommen habe? Den soll ich nämlich erst ausgehändigt bekommen bei der Wohnungsübergabe.

@ Trapper John: Bei einbehaltener Kaution wegen möglicher Betriebskostennachzahlungen gibt es doch auch eine "angemessene" Grenze. Gibt's sowas nicht auch für nennen wir es mal "ich behalt einfach willkürlich Kaution ein als Vermieter, weil mir das so in den Kram passt und weil ich das ja auch vielleicht schön am Vater Staat vorbei in meine eigene Tasche stecken kann"?

@chili_con_carne: Dankesehr! Hätt ich das mal früher gewusst...

@1234recht.nett: Ich dachte, dies sei ein seriöses Forum, in dem man oder frau seriöse Antworten bekommt. Um es in deinem "ich unterstell einfach mal was Niveau" zu sagen: ich dachte dies sei ein Forum, in dem man nicht von gefrusteten Jurastudenten im 18.Semester irgendetwas unterstellt bekommt ;o)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
weil ich das ja auch vielleicht schön am Vater Staat vorbei in meine eigene Tasche stecken kann


Was sollen eigentlich immer diese Unterstellungen ?

Das ist genauso eine steuerpflichtige Einnahme wie alles andere auch.



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