Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen?

30. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)
Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen?

Hallo!

Es geht um einen Mietvertrag, der auf 2 Jahre geschlossen wurde mit der Begründung von anschließendem Eigenbedarf. Kann der Mieter diesen (ohne wichtigen Anlass, aufgrund geänderter Lebensverhältnisse, die einen Umzug notwendig machen) vor Ablauf der Zeit kündigen oder geht das nur mit Zustimmung der Vermieter über einen Aufhebungsvertrag?

Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du solltest mal den genauen Wortlaut der Klausel posten oder einen Scan hier einstellen.
Wenn diese aufgrund der Formulierung unwirksam ist, könntest Du mit 3 monatiger Frist kündigen.

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Die Klausel lautet:

Zeitmietvertrag gem. § 575 BGB
Das Mietverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am Datum eingefügt
Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 BGB verlangen, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
a.
b. (da sind im Vertrag, die in § 575 Abs. 1 genannten Nr. 1-3 aufgeführt)
c.
Der Vermieter erklärt demgemäß, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, weil:
Eigennutzung in 2 Jahren



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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
b. (da sind im Vertrag, die in § 575 Abs. 1 genannten Nr. 1-3 aufgeführt)


Und 1 davon angekreuzt?

Möglichkeiten evtl. früher aus dem Vertrag zu kommen unter Ausnahmen: mietrechtliche Härtefälle bei langfristigen Verträgen

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat:
Und 1 davon angekreuzt?


Nein, nicht angekreuzt. Ich denke die Erklärung darunter "Eigennutzung in 2 Jahren" soll sich auf einen dieser Punkte beziehen.

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Hallo zusammen, nochmal. :-)

Also ein Härtefall, warum man den Mietvertrag vorzeitig auflösen könnte, liegt wohl nicht bei mir vor.


Aber mal eine Frage in die andere Richtung:
Gilt diese Zuzugsmöglichkeit von Lebensgefährten, wo der Vermieter eigentlich fast schon die Zustimmung erteilen muss, auch für solche Zeitmietverträge?

An der Größe der Wohnung (ca. 50 qm) und der Person meiner Lebensgefährtin könnte das eigentlich nicht scheitern.

Gruß

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Gilt diese Zuzugsmöglichkeit von Lebensgefährten, wo der Vermieter eigentlich fast schon die Zustimmung erteilen muss, auch für solche Zeitmietverträge?


Ja, natürlich.

Der Vermieter könnte aber eine Erhöhung der Miete oder Nebenkosten zur Bedingung machen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Danke für die Antwort. :-)

Das mit den Nebenkosten ist keine Sache und mit einer (maßvollen) Anpassung hätte ich keine Probleme. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter erklärt demgemäß, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, weil:
Eigennutzung in 2 Jahren


Das reicht als Befristungsgrund nicht aus. Es muss mindestens aufgeführt sein, für wen genau und warum Eigenbedarf in 2 Jahren vorliegt. Die Befristung ist daher unwirksam mit dem Ergebnis, dass der Mietvertrag jederzeit mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann.

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