Zeitwert

2. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)
Zeitwert

Hi!

Ich hab hier an verschiedener Stelle gelesen, dass bei Schäden immer nur der Zeitwertzu ersetzen sei. Der Zeitwert wiederrum sei wohl zu ermitteln, indem man K*(G-A)/G rechnet, mit
K= Kosten des Objekts
G= Gesamtlebensdauer des Objekts
A= Alter des Objekts

Bsp. Ein 8 Jahre alter Kühlschrank mit 300 € Neupreis und zu erwartender Gesamtlebensdauer von 10 Jahre hat einen Wert von
300€*2/10=60€

Ist diese Rechnung korrekt?
Was mir ja bekannt ist, sind die Kosten eines Objekts und dessen Alter, nicht jedoch die Gesamtlebensdauer des Objekts.

Gibt es irgendwelche Richtlinien/Urteile, die die Gesamtlebensdauer von technischen Geräten beschreiben (aktuell geht es um einen Kühlschrank, Backofen und Rasenmäher)?

Wenn die Geräte im Prinzip funktionieren, aber Teile der Funktionen nicht mehr gewährleistet sind, wie ist dann der Schaden zu beziffern?

Im aktuellen Fall funktioniert die Umluft des Backofens nicht immer und beim Kühlschrank hat eine Glasplatte einen Sprung.


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

die Formel zur Zeitwertermittlung ist sachgerecht. Die Lebensdauer technischer Einrichtungen finden Sie in den Anlagen 5-8 zur WertR 91. Die Wertermittlungsrichtlinien wurden zwar 2002 geändert, insbesondere hat man dabei auf die tabellarische Darstellung der Lebensdauer verzichtet, allerdings dient die alte WertR hier immer noch als Orientierungshilfe. Danach hat der Kühlschrank eine Lebensdauer von 20 Jahren, der Backofen 33 Jahre und der Rasenmäher 10 Jahre (Anl. 8 Abs. 4 WertR 91).

Bei technischen Geräten kann aber die Lebensdauer auf Grund von guter oder unterlassener Instandhaltung erheblich variieren, daher sind die v.g. Werte allenfalls grobe Richtwerte, die an den konkreten Einzelfall angepasst werden müssen.

Neben den Anlagen zur WertR haben Finanzämter auch AfA- Tabellen, aus denen man die Lebensdauer entnehmen kann.

MfG Gruwo

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lambion
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 35x hilfreich)

Wo findet man denn diese WertR und Afa. Bin mit googlen nur bedingt fündig geworden. Und ist der Wertverlust tatsächlich linear bei so langen Laufzeiten?
Ein 10 Jahre alter Kühlschrank ist doch nie die Hälfte seiner Anschaffungsgebühren wert.
Bin doch fast froh, wenn ich so einen Kühlschrank ohne Entsorgungskosten los werde.



11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Was vielleicht noch interessant ist:

Ist der Ausgangspunkt der Berechnung tatsächlich der ehemalige Neuwert des Gerätes oder nicht eher der Wiederbeschaffungswert eines technisch möglich gleichwertigen Gerätes?

Bei vielen technischen Geräten ist ja in den letzten Jahren ein starker Preisverfall eingetreten, so daß man heutzutage für ein gleichwertiges (oder sogar besseres) Gerät wesentlich weniger zahlt als vor ein paar Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.802 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen