Zerstörter Briefkasten - wer Zahlt?

5. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Enomine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zerstörter Briefkasten - wer Zahlt?

Hi,

wenn z.b. bei Halloween der Briefkasten durch groben Unfug zerstört wurde und der Täter nicht bekannt ist: Wer muss den Briefkasten dann normalerweise bezahlen?
Kann der Vermieter es dem Mieter von der Kaution abziehen, falls es der Vermieter nicht zahlt?

Der NEUWERT eines vergleichbaren Briefkastens bei TOOM-Baumarkt ist 20€.

Danke - Enomine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Eindeutig ist der Vermieter in der Pflicht, seinen Mietern die Postzustellung zu ermöglichen. Dazu zählt neben dem ungehinderten Zugang für Postzusteller auch, daß eine sichere Einwurfmöglichkeit besteht (Briefkasten oder Briefklappe in der Wohnungseingangstür).
Wurde der Briefkasten, wie im geschilderten Fall, durch Vandalismus zerstört, so hat der Vermieter für die Instandsetzung oder Neuanschaffung auf seine Kosten (sofern er eine Versicherung gegen Vandalismusschäden abgeschlossen hat, kommt diese hierfür auf) umgehend zu sorgen.
Der Mieter kann nicht irgendeinen Briefkasten kaufen und ihn montieren, weil dadurch das Gesamtbild der Briefkastenanlage gestört werden könnte. Ansonsten würden viele Mieter beim Auszug neben dem üblichen Umzugsgut auch "ihre" Briefkästen mitnehmen können.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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