Zimmer ungestrichen übernommen - zum streichen verpflichtet?

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
frankyone86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zimmer ungestrichen übernommen - zum streichen verpflichtet?

Hallöchen!

Ich habe ein Problemchen, dass ich bisher durch Internet Recherche leider nicht eindeutig lösen konnte. Ich hoffe von euch kann mir jemand helfen.

Vorgeschichte:

Ich bin Student und absolviere gerade ein Praktikum im Zeitraum vom 1.3.15 bis 31.7.15 in München.
Ein Freund von mir hat im Vorfeld ebenfalls ein Praktikum in München absolviert und mir die Nachmiete für sein Zimmer angeboten.
Das Zimmer befindet sich in einer 4rer WG und ist möbliert. Jedes einzelnde Zimmer ist einzeln, über einen Untermietervertrag, vermietet. Die Wohnung war schon beim Einzug in eher schlechtem Zustand:

Mindestens 5 Jahre wurde nicht gestrichen, Toilettenspülung teilweise kaputt, Duschkabinentüren kaputt und etliche andere Kleinigkeiten.

Mein Vormieter hat zudem in meinem Zimmer etwas an die Wand gepinselt, was aber recht nett aussieht, sodass ich mich bereit erklärt hab das zu übernehmen.

Mündlich wurde dann mit der Vermieterin besprochen, dass ich das Bildchen an der Wand übernehme, dieses jedoch überstreichen muss, wenn ich ausziehe UND mein Nachmieter es nicht behalten möchte.
Das war der erste Fehler. Der zweite Fehler: es gibt kein Übergabeprotokoll.

Nun hat sich mir die Frage gestellt, wer fürs streichen verantwortlich ist (falls die Frage von jemandem kommt der das Zimmer besichtigt)

Also habe ich nocheinmal in den Vertrag geschaut.
Dort tauchen folgende 2 Klauseln (wortwörtlich, ja ich sehe die merkwürdige Rechtschreibung) diesbezüglich auf:

-Der Mieter verplfichtet sich die Schönheitsreparaturen und Mahlerarbeiten fachgerecht durchzuführen soweit über die normale Abnutzung hinaus gehen.
-Der Mieter übernimmt nach Absprache mit dem Vormieter NAME und der Inspektion des Zimmers, die malerischen Veränderungen im Zimmer, und verplfichtet sich das Zimmer nach Auszug zu geweißelt zu übergeben.


Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist, da sie doch sehr schwammig formuliert ist.

Muss ich nun wirklich das ganze Zimmer streichen? Ich sehs halt überhaupt nicht ein :/

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das Problem ist, dass du offenbar eine Individualvereinbarung getroffen hast. Die wäre gültig, selbst wenn der Rest des Vertrags nicht gültig ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von frankyone86):
Der Mieter übernimmt nach Absprache mit dem Vormieter NAME und der Inspektion des Zimmers, die malerischen Veränderungen im Zimmer, und verplfichtet sich das Zimmer nach Auszug zu geweißelt zu übergeben.


Dein Vormieter hat einen Schaden verursacht und Du hast Dich per Vertrag verpflichtet, diesen Schaden zu beseitigen. Das betrifft zunächst das Bild. Wenn jetzt zwischen den Wänden durch die Beseitigung der malerischen Veränderung ein Farbunterschied sichtbar wird, musst Du auch den Rest streichen.

An alle Nichtbayern: Geweißelt ist das bayrische Wort für Streichen und hat nur wenig mit der Farbauswahl zu tun (Meistens wird jedoch in Bayern "weiß" gestrichen).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wieso erstaunen dich diese beiden Klauseln so?

Zitat:
Der Mieter verplfichtet sich die Schönheitsreparaturen und Mahlerarbeiten fachgerecht durchzuführen soweit über die normale Abnutzung hinaus gehen.
beschreibt meiner Ansicht nach auch nur die gängige Rechtsprechung: Normale Abnutzung musst du nicht ersetzen, aber was darüber hinaus geht, schon. Dass es fachgerecht erfolgen muss, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Wenn diese Klausel nicht drinstehen würde, wären die Bedingungen die gleichen.
Zitat:
Der Mieter übernimmt nach Absprache mit dem Vormieter NAME und der Inspektion des Zimmers, die malerischen Veränderungen im Zimmer, und verplfichtet sich das Zimmer nach Auszug zu geweißelt zu übergeben.
ist schon etwas einschränkender, da jetzt "geweißelt" zu übergeben ist. Ohne diese Klausel hättest du einen hellen neutralen Farbton nehmen können - denn dass die malerische Veränderung übergestrichen werden muss, ist vorher ja wohl besprochen worden. Ich vermute mal, dass der Vermieter auch nichts dagegen hat, wenn diese vom Nachmieter übernommen wird aber die Einschränkung, bevorzugt einen Nachmieter zu suchen, der das tatsächlich tut, wollte er wohl nicht protokollieren.
Also bis auf die Farbwahl (die in einer Individualvereinbarung möglich ist) ist da keine besondere Einschränkung. Da weiße Farbe sowieso am billigsten zu bekommen ist, sehe ich ehrlich nicht so ganz das Problem.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frankyone86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die kompletten Wände sehen ja wie schon gesagt, gelinde ausgedrück, aus wie Sau.
Dadurch wird ein Farbunterschied auf jeden Fall sichtbar werden ... also bin ich wohl dran.

Was wäre denn, wenn sich mein Nachmieter bereit erklärt das Bild zu übernehmen (sieht halt echt gut aus und hübscht das Zimmer auf)

Müsste ich dann trotzdem streichen?

Irgendwie kotzt es mich eben ziemlich an, dass mündlich etwas anderes besprochen wurde und ich die Klausel schlicht übersehen hab beim Unterschreiben :/

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von HamptieV):
An alle Nichtbayern: Geweißelt ist das bayrische Wort für Streichen und hat nur wenig mit der Farbauswahl zu tun (Meistens wird jedoch in Bayern "weiß" gestrichen).
Dann pass bloß auf, dass dieses unscheinbare "l" drin steht. Das Weißen hat der BGH nämlich vor ein paar Jahren zu einer unzulässigen Einschränkung erklärt (VIII ZR 344 /08).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
frankyone86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also vielen Dank für die Antworten. Ich gehe davon aus, dass ich wohl ran muss.
Was lerne ich daraus: Beim nächsten mal wenn ich nen Mietvertrag unterschreibe gucke ich genauer hin und verlasse mich nicht auf mündliche Absprachen. Das war echt nen bisschen dumm^^

Und ich werde den Boden und die Fenster mitstreichen ... Sie will das Zimmer geweißelt haben. Bitteschön :D

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von frankyone86):
Und ich werde den Boden und die Fenster mitstreichen ... Sie will das Zimmer geweißelt haben. Bitteschön :D


Dann bist Du garantiert Schadensersatzpflichtig!

1x Hilfreiche Antwort

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