Ich habe in meinem von mir bewohntem Haus 2 Zimmer an eine Person vermietet. Es existiert ein Mietvertrag. Küche, Bad und Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Es ist also quasi eine WG. Jetzt nach einem halben Jahr klappt das Zusammenleben nicht mehr und ich habe meiner Mitbewohnerin nahegelegt, sich eine neue Wohnung zu suchen. Im Mietvertrag haben wir ausdrücklich vermerkt, das eine Kündigigung auch durch den Vermieter möglich ist. Das hatte sie auch akzeptiert. Jetzt aber stellt sie sich quer und pocht auf das BGB. Für mich in meinem eigen Haus ist das Wohnen nun fast unerträglich geworden und ich möchte erreichen, das meine Mitbewohnerin auszieht.Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
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Zimmer vermietet in selbstbewohntem Haus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort,
Die erleichterte Kündigung nach § 573a klingt vielversprechend, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich die Verlängerung um 3 Monate aushalten möchte.Je früher wir die Sache beenden, desto besser für beide Seiten.
Zur Kündigung nach Eigenbedarf muß ich nachweisen, das ich die Räume für mich selber brauche. Ist eine einfache Angabe ausreichend, oder muß das näher begründet werden, wie beispielsweise Raum wird benötigt als Gästezimmer o.ä.?
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quote:
2 Zimmer an eine Person vermietet.
Möbliert ?
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Sie hat ihre eigenen Möbel mitgebracht, bis auf ein Bett, das ich ihr zur Verfügung gestellt habe.
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Stand in den Räumen vorher nur das Bett ?
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Ja, ansonsten waren die beiden Räume leer.
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