Zinsen aus Kaution

24. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Zinsen aus Kaution

VM legt Kaution fest an, mit jährlicher Verzinsung.

Muß der VM die Guthabenzinsen mit KE-St, Soli, auch jährlich dem Mieter mitteilen, oder genügt es erst beim Auszug/Kautionsabrechnung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ob er es "muss" weiß ich grad gar nicht. Wir kriegen jedes Jahr eine Abrechnung pro Kautionskonto und die leiten wir dann an den Mieter weiter. Viele möchten das für ihre Steuererklärung.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muß der VM die Guthabenzinsen mit KE-St, Soli, auch jährlich dem Mieter mitteilen, <hr size=1 noshade>

Nein, muss er nicht. Der Mieter kann diese Beträge dann aber für die entsprechenden Veranlagungszeiträume vom Vermieter ersetzt verlangen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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