Zoff mit Mann von Vermieterin

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
DJMarkus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoff mit Mann von Vermieterin

Hallo an alle,

wir haben seit einem Monat,riesige Probleme mit dem Mann unserer Vermieterin.

Wir wohnen seit 2014 in einem Einfamilienhaus zur Miete.

Es war immer eine harmonische Stimmung zwischen Vermieterin und uns.

Im Februar 2018,kam das erste Gespräch auf,wegen der Verkaufes des Hauses.Wir konnten und können uns das Haus für 180.000 Euro + Zinsen + Modernisierung des Hauses (70.000 Euro) nicht leisten.

Nun ging es los...Die Vermieterin sagt : Nein,ich verkaufe mein Elternhaus nicht...Zwei Tage später,kam ihr Mann : das Haus wird verkauft...dies geht seit Februar so...Ja,Nein,Ja,Nein

So nun kam der erste Intressent,zwar unangemeldet am Abend,aber egal...er sah sich das Haus an,ich habe ihm die Mängelliste vorgelegt,da es in den Wintergarten reinregnet,quasi fast unterm Hintern wegfault...Vermieterin weiß das seit 4 Jahren,aber es wurde nix repariert.

Der potenzielle Käufer hat nun anscheinend abgesagt und da drehte unser Mann der Vermieterin komplett durch.

Er hat das Haus im Internet zum Verkauf angeboten,mit der identischen Anzeige,aus dem Jahr 2014,als wir den Mietvertrag unterschrieben haben.Gleichen Text,gleiche Bilder.
Was er aber nicht beim Makler angab,das wir als Mieter drin sind und die Teppiche und PVC Böden,sowie ein Flüssiggastank zur Verfügung steht....Dies haben aber WIR alles gekauft und nicht er.

Jetzt hab ich den Makler angeschrieben und eine Richtigstellung gesendet.Prompt,wurde die Anzeige deaktiviert.Nun rief uns der Mann,der Vermieterin an und drohte uns jetzt mit einem Anwalt,weil wir den Makler die Wahrheit erzählt haben.

Was kann uns jetzt passieren ?? Wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen,wir wollten nur ehrlich sein,dass das Haus nicht solide ist,sondern Renovierungsbedürftig.

Wir sind mit dem Nerven am Ende.Immer wieder betritt er unser gemietetes Grundstück,kontrolliert Garage und Grundstück.

Die Miete wurde fleissig kassiert,aber anstatt unsere besagten Mängel zu beheben,hat er sich ein neues Auto gekauft.

Tut mir leid für den langen Beitrag,wir haben uns schon beim MSB angemeldet,aber das dauert mit der Aufnahme.

Ich wollte hier nur fragen,was wir nun zu befürchten haben ?!

Gruß Markus

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von DJMarkus):
Ich wollte hier nur fragen,was wir nun zu befürchten haben ?!


im Moment nichts.

Aber nach Verkauf die Eigenbedarfskündigung.

Und ganz allgemein würde ich dazu raten, dass ihr euch aus Gesprächen mit Interessenten komplett raushaltet.
Die Gefahr, dass ihr mal was falsches sagt ist groß und dann kommen ggf. Schadenersatzansprüche.

Berry

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#2
 Von 
DJMarkus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also sollen wir die Intressenten anlügen und sagen,das Haus ist im optimalen Zustand,obwohl es ne Mängelliste mit 15;Punkten gibt...Na gut,dann mach ich mich halt wirklich strafbar

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und ganz allgemein würde ich dazu raten, dass ihr euch aus Gesprächen mit Interessenten komplett raushaltet.


Das heißt weder was von tolles Haus noch was von Bruchbude erzählen......

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DJMarkus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich darf schon sagen,das die Teppiche und der Gastank uns gehören.

Zum anderen,wenn mich ein Intressent frägt welche Mängel vorhanden sind,werd ich dies auch tun...sind ja nicht unerhebliche Mängel

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von DJMarkus):
Dies haben aber WIR alles gekauft und nicht er.

Und?
Dennoch kann es in das Eigentum des Vermieters übergegangen sein.

Je nachdem kann das also schon Probleme geben.



Zitat (von Michael32):
Das heißt weder was von tolles Haus noch was von Bruchbude erzählen...

Korrekt. Einfach sagen "Wir beantworten keine Fragen" und dann über die Zustände schweigen.

Erfahrene Interessenten wissen dann schon, was davon zu halten ist...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Sir Berry):
Und ganz allgemein würde ich dazu raten, dass ihr euch aus Gesprächen mit Interessenten komplett raushaltet.


Das heißt weder was von tolles Haus noch was von Bruchbude erzählen......


Oder aber mit der Bank reden und selber ausrechnen ob man die Bruchbude nicht selber kaufen möchte, denn zum Mieten scheint sie ja adäquat zu sein.

Zitat (von DJMarkus):
die Teppiche und PVC Böden,sowie ein Flüssiggastank zur Verfügung steht....Dies haben aber WIR alles gekauft und nicht er.


Auch wenn Sie den Bodenbelag finanziert haben vor vier Jahren, so ist er doch mit dem Haus verbunden und gehört dem Hauseigentümer. Gut möglich, dass ein evtl Käufer sogar verlangt, dass sie alles rausruppen ... wollen sie das? Und bezgl. des Flüssiggastanks könnten Sie anmerken, dass der beim Verkauf des Hauses und Ihrem evtl Auszug vakant ist und für den Betrag X käuflich erworben werden kann.

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#7
 Von 
DJMarkus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte diesen Beitrag löschen,da der Mieterschutzbund andere Meinungen hat.
Somit denk ich,das ich hier bei Pseudo Mietrechtprofis bzw. erbitterten Vermietern gelandet bin...ganz schwaches Forum....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von DJMarkus):
Somit denk ich,das ich hier bei Pseudo Mietrechtprofis

Profis? Welcher Teil von
Zitat:
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum

ist denn missverständlich formuliert?


Hab mal den Admins gemailt, man möge Deinen Wunsch erfüllen.


Signatur:

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von DJMarkus):
Ich möchte diesen Beitrag löschen,da der Mieterschutzbund andere Meinungen hat.


Wenn man sich ein wenig umsieht im Internet, merkt man schnell, dass das meist so ist. Oft aber auch nur, bis die Mitgliedschaft bestätigt und der Beitrag bezahlt wurde.
Aber welche andere Ansicht soll der Mieterschutzbund haben?

Die Regel ist ganz einfach: man sagt als Mieter explizit, das man nichts dazu sagt. Jeder Interessent weiß dann genau, was er davon zu halten hat. WENN man nämlich als Mieter etwas dazu sagt, hat man relativ schnell eine weitere Baustelle in Form von Schadenersatzforderungen am Hals.
Das heißt übrigens nicht, das man nichts sagen DARF. Es ist nur der wesentlich geschicktere Weg.

Die übrigen Baustellen sind ja unabhängig davon. Mängel zeigt man nachweislich dem Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung an, bei Nichtreaktion Mietminderung und ggfls. Selbstvornahme.


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#10
 Von 
DJMarkus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

genau das hab ich der Vermieterin schriftlich mitgeteil.

In den Wintergarten regnet es rein...Fotos und Videos liegen vor...wurde nicht repariert,genauso wurde jedes Monat angezeigt,das die Klospülung keinen Druck hat..Schade das wir als Mieter,abgestempelt werden und Vermieter Recht bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von DJMarkus):
genau das hab ich der Vermieterin schriftlich mitgeteil.

Und das kann man wie genau nachweisen?



Zitat (von DJMarkus):
Schade das wir als Mieter,abgestempelt werden und Vermieter Recht bekommen

Und wo hat das hier jemand gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von DJMarkus):
Schade das wir als Mieter,abgestempelt werden und Vermieter Recht bekommen


Jetzt lass mal die Kirche im Dorf...…
Deine Ausgangsfrage war bezüglich dem, was Du den Interessenten sagen sollst/darfst/kannst
Allgemeiner Tenor -> enthalte Dich der Stimme.......

Mietmängel muss der Vermieter selbstverständlich beseitigen. Auch hierzu wurde geschrieben wie das zu tun ist. Schriftlich (nachweisbar) in Kenntnis setzen, Frist setzen und nach Ablauf der Frist Miete mindern oder selber Reparatur veranlassen und mit der Miete verrechnen.

Verstehe jetzt nicht, warum Du Dich hier irgendwie abgestempelt fühlst ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Verstehe ich auch nicht, zumal du sowieso schon für dich festgestellt hast, dass du dich NICHT raushalten wirst:

Zitat:
Zum anderen,wenn mich ein Intressent frägt welche Mängel vorhanden sind,werd ich dies auch tun...sind ja nicht unerhebliche Mängel


Wenn das tatsächlich eine solche Bruchbude ist, wird der VM die auch nicht zu dem genannten Preis loswerden und ihr kommt dann ggfs. günstiger zum Zug. Dazu muss man aber den "Ball etwas flach halten". Denn wenn ihr diesen Kleinkrieg weiter anheizt, wird der VM sein Haus wohl eher verschenken, als euch anzubieten. ......

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