Zu hohe Miete im Mietvertrag entgegen Anzeige

11. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Toto1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 25x hilfreich)
Zu hohe Miete im Mietvertrag entgegen Anzeige

Hallo 123recht Foren Besucher,
folgendes Problem besteht:
Meine Freundin ist vor Kurzem nach Paderborn gezogen und ist durch eine Anzeige im Internet auf eine Wohnung dort aufmerksam geworden. Der angegebene Mietpreis lag bei 300 € Kaltmiete 50 € Nebenkosten, also insgesamt 350 € Warmmiete.
Wir haben uns dann auch für die Wohnung beworben, hatten einen Besichtigungstermin, bei dem es hieß, dass die Warmmiete sich insgesamt auf 400 € beläuft , also 300 € KM + 100 € NK. Das lag gerade noch in unserem Budget. Als meine Freundin dann aber den Mietvertrag bekam, hat sie festgestellt, dass sich die Warmmiete auf einmal 450 € betragen sollte, was sie dann mit den Vermietern abgeklärt hat und sich herausstellte, dass es ein Irrtum war. Also wurde es (handschriftlich!) im Vertrag geändert. Leider hat sie erst ein paar Wochen nach der Unterschrift festgestellt, dass die 50 €, um die es ging, von den Nebenkosten und nicht von der Kaltmiete weggestrichen wurden, was ja im Endeffekt nichts bringt, da sie diese ja später wieder nachzahlen muss.
Daraufhin habe ich den Vermieter versucht anzurufen und habe leider nur seine Frau erreicht. Zu der Angelegenheit sagte sie nur, sie wolle das erst mit ihrem Mann besprechen und sich umgehend zurückmelden. Das hat sie bis heute nicht getan (es ist fast eine Woche her!). Ich habe auch schon wieder mehrmals versucht, sie zu erreichen, aber immer erfolglos.
Was können wir in diesem Fall tun, dass der Vermieter von den 400 € Warmmiete 100 € für Nebenkosten einsetzt?


-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Der angegebene Mietpreis lag bei 300 € Kaltmiete


und:

quote:
Leider hat sie erst ein paar Wochen nach der Unterschrift festgestellt, dass die 50 €, um die es ging, von den Nebenkosten und nicht von der Kaltmiete weggestrichen wurden, was ja im Endeffekt nichts bringt, da sie diese ja später wieder nachzahlen muss.


Worum geht es denn hier? Sollte hier die ursprünglich vereinbarte Kaltmiete um 50 Euro gesenkt werden?

Und die Nebenkosten, die dann angegeben wurden, entsprechen wohl den Realitäten.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2507x hilfreich)

Entscheidend ist doch, dass die Kaltmiete nach wie vor 300 EUR beträgt.

Die NK des Mieters werden nach Aufwand belegt und abgerechnet. Da bei Neuvermietung das Verbrauchsverhalten nur geschätzt werden kann, muss man u.U. nachsteuern. Wenn man sich -wie hier- am Verbrauchsverhalten des Vormieters orientiert, ist das völlig in Ordnung.

Wo ist das Problem?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.11.2010 11:12:48
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2507x hilfreich)

quote:
Alles klar?


Au weia, stimmt, du hast recht. Das muss an dem "Grün" liegen.

Und nun? Jetzt sind 350 KM unterschrieben. Laut VM war das "ein Irrtum", richtigerweise hätte also die KM auf 300 reduziert werden müssen.

Damit ist wohl eine Einigung auf 300 erfolgt, obwohl da 350 steht = falsa demonstratio non nocet, Haakjöringsköd-Fall.

Jetzt bleibt bloß noch die spannende Frage: Gibt es Zeugen oder was schriftliches für den Fall er Fälle? Indiz ist selbstverständlich die ursprüngliche Annonce: 300. Aber eben nur ein Indiz.

Jetzt hoffen wir mal, dass die VM anständige Leute sind und das ausbessern. Wer will schon ein Mietverhältnis gleich so beginnen

Taktisch: VM mitteilen und auf der Überweisung/DA vermerken, daß die 400 EUR sich in 300 EUR KM und 100 EUR NK-Vorausz. aufteilen. Bleibt das unwidersprochen hätte man zumindest ein weiteres Indiz geschaffen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Laut VM war das "ein Irrtum", richtigerweise hätte also die KM auf 300 reduziert werden müssen.

Wo steht das denn ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2507x hilfreich)

quote:
Wo steht das denn ?


Oben in der Eröffnung: "... was sie dann mit den Vermietern abgeklärt hat und sich herausstellte, dass es ein Irrtum war. Also wurde es (handschriftlich!) im Vertrag geändert. ...", die ich jetzt aber ganz genau gelesen habe.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
dass es ein Irrtum war

bezieht sich doch nicht zwangsläufig auf die Miete.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2507x hilfreich)

quote:
bezieht sich doch nicht zwangsläufig auf die Miete.


Ich glaube schon. Annonce 300. Vormieter 100 NK. Weshalb sollte TE nur 50 EUR NK produzieren?

Bloß, wenn vorher Familie gemietet hatte und jetzt eine Einzelperson einzieht o.ä. Oder wenn TE zu den Amischen gehört (?).

-----------------
""

-- Editiert am 11.11.2010 23:46

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Annonce 300.

War vielleicht ein Schreibfehler oder bezog sich auf eine andere Wohnung (ich habe auch schon mal zwei Wohnungen mit einer Annonce vermietet).



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2507x hilfreich)

" ...hatten einen Besichtigungstermin, bei dem es hieß, dass die Warmmiete sich insgesamt auf 400 € beläuft , also 300 € KM + 100 € NK ..."

Die Frage ist halt: Wer hat das gehört? Zeugen?
Die 300 sind schon recht wahrscheinlich.

Aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß die VM noble Leute sind und sich alles aufklärt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.11.2010 11:12:48
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2507x hilfreich)

quote:
Sieht wohl schlecht aus, ...


Ach was, es war ein Irrtum, d.h. eigentlich wollte VM 300 sagen. Das hat TE auch so verstanden und hat dieses Angebot angenommen = MV zu 300.

Wie gesagt RG vom 8. Juni 1920 , Haakjöringsköd-Fall Quelle

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40818x hilfreich)

quote:
Was können wir in diesem Fall tun, dass der Vermieter von den 400 € Warmmiete 100 € für Nebenkosten einsetzt?

Beweise erbringen.
Gab es Zeugen für diese Vereinbarung?


Ansonsten wird man wohl erklären müssen wieso man einen Vertrag unterschreibt den man nicht gelesen hat? Denn mit der Unterschrift hat man ersteinmal die dort niedergeschriebenen Bedingungen akzeptiert ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.358 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.723 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen