Zu späte Nebenkostenabrechnung?

20. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
T.R.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu späte Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

Ich bin jetzt zum 1.Sep. aus meiner Wohnung ausgzogen und musste feststellen, daß noch eine saftige Nebenkostenabrechnung auf mich zu gekommen ist. Nach einer längeren Unterhaltung mit meinem Vermieter sind wir übereingekommen, die Kautionsrückzahlung von 465 EUR damit zu verrechnen. So hat er mir "nur" 100 EUR der Kaution zurückgezahlt, und die restlichen 365 EUR als Nebenkosten der letzten 2,5 Jahre(!) einbehalten!

Meines Wissens ist jedoch eine Nebenkostenabrechung nur für die letzten 12 Monate möglich, ich habe aber zu spät geschaltet. Habe ich ihm also zu viel "überlassen"?

Bitte um Antwort, vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frankman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)



Hi T.R.,

eine Forderung von der Vermieter-Seite ist bis zu 2 Jahren möglich. Von der Mieter-Seite bis zu 4 Jahren, danach verjähren die Ansprüche beiderseits!

MfG

Frankman

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#2
 Von 
Ut
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

soweit ich aber informiert bin, verjaehrt doch eine nebenkostenabrechnung nach einem jahr...??
d. h., die abrechnung fuer 2002 muss ueberhaupt nicht mehr berechnet werden.

wir jedenfalls sind damit so durchgekommen und uns interessiert nur noch die abrechnung von 2002. wenn die ende des jahres nicht auf dem tisch liegt, werden wir nichts an den ehem. vermieter zahlen muessen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Du musst unterscheiden zwischen Verträgen vor dem 01.09.2001 und den danach abgeschlossenen.

Im Grunde gilt aber für beide, insbesondere für Verträge nach dem 01.09.2001 der Grundsatz von § 556 Abs. 3 BGB . Danach müssen Betriebskosten bis zum Ablauf des 12 Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. BK für 2002 müssen also spätestens am Ende des Jahres 2003 mitgetilt werden.

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