Zufahrt zur Haustür zugeparkt

22. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mona80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zufahrt zur Haustür zugeparkt

Hallo ich habe eine Frage wir bewohnen zur Miete eine Doppelhaushälfte vorne mit einem Carport Stellplatz vorne am Haus, an unserer Haustür vorbei führt eine lange schmale Auffahrt zum hinteren Haus und dem dazugehörigen Carport. Nun gibt es neue Mieter die ihr Auto direkt vorne an die Zufahrt stellen so das ich wenn ich Einkäufe ausladen möchte etc nicht mehr zur meiner Haustür fahren kann usw. Ein normales Gespräch leider nicht möglich als Antwort bekommt man "man versteht das Problem nicht man würde doch am Auto zu Fuss vorbeikommen.
Mich nervt es aber total denn auch meine Kinder wenn sie zb mit dem Fahrraf unterwegs sind können nicht mal eben mit diesen zur Haustür um zu klingeln. Auch das zweite Auto steht nicht unterm Carport sondern wenn man jetzt kleinlich werden will auch noch vor meier Haushälfte.
Was kann ich tun?

Liebe grüsse
Ich kann hier leider keine Fotos einfügen

-- Editiert von Moderator am 22.01.2020 19:39

-- Thema wurde verschoben am 22.01.2020 19:39

Fragen zur Miete?

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7 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Hier wäre meiner Meinung nach der Vermieter als nächste Instanz hinzuzuziehen. Die Mieter im Hinterhaus haben den gleichen Vermieter? Das wäre ja dann sozusagen der kurze Amtsweg.

Ich bin der Meinung, die *gegenseitige Rücksichtnahme* verlangt schon, dass die neuen Mieter ihren Wagen in der Nähe ihres Hauses (also dem der neuen Mieter) parken und nicht vor Ihrer Haustür und schon gar nicht so, dass Sie oder die Kinder quasi behindert werden. Das ist aber eher eine moralische Frage, wenn der Weg an Ihrem Haus nicht "mitvermietet" oder vom Vermieter ausdrücklich zur Nutzung (Bsp zum Ausladen) freigegeben wurde.

Grundsätzlich ist es allerdings auch so, Sie haben einen Stellplatz vor dem Haus offenbar mitgemietet. Sie sind dann rechtlich wohl eher gehalten, diesen zu nutzen und ich sehe kein wirkliches Recht, zu verlangen, dass Sie mit dem Wagen bis vor Ihre (vermutlich seitlich gelegene) Haustür fahren können...

Ein doofe Situation ist das....hier müssen Sie wohl auf die Einsicht der Nachbarn hoffen. Hier würde ich den Vermieter um Mediation bitten. Die Nachbarn möchten ihr Auto ja bestimmt auch ohne Dellen und Kratzer (die Sie zwar zu bezahlen hätten, aber das ist ja immer eine riesen Aufwand). Formulieren Sie das aber bloß nicht so, denn es darf auf keinen Fall so klingen, als ob Sie mit Dellen und Kratzern drohen für den Fall, daß der Wagen da stehen bleibt. Im Ernstfall müssen Sie Ihre Kinder dazu erziehen, ohne Beschädigungen am Auto vorbei zu kommen.

-- Editiert von fb367463-2 am 22.01.2020 17:37

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was steht denn im Grundbuch für den Weg? Hab't ihr ein Wegerecht o.ä.? Und wem gehört der Weg überhaupt?
Im ersten Schritt würde ich mich an den Vermieter wenden.

Anderes Thema: Wie alt sind die Kinder?
Denn ich würde schon aus eigenem Antrieb verhindern wollen, dass deliktunfähige Kinder an meinem Auto entlangfahren. ;)

Zitat:
wenn man jetzt kleinlich werden will auch noch vor meier Haushälfte.
Solange euch das nicht stört (so hört es sich an) würde ich das erst einmal nicht zur Sprache bringen. Denn dadurch dürfte das Entgegenkommen nicht gerade steigen.
Und es läuft ja nicht weg.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mona80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten , erstmal ganz kurz ich möchte natürlich mein Auto nicht vor meiner Haustür parken sondern lediglich meine schweren Einkäufe oder sonstiges ausladen und dann das Auto umgehend wieder weg fahren ist mir aber so nicht möglich.
Es ist der gleiche Vermieter bezüglich des Wegerechts kann ich nicht viel sagen weil es gemietet ist .
Wir parken unser 2 tes Auto keine 10 Meter vom Haus im Wendehammer wo mehrere Parkplärte bereits stehen

Ich glaube hier geht es tatsächlich um reine Provokation werde wohl den Vermieter ansprechen.
Meine Kids sind 7,9 und 12 Jahre sind also in der Lage keine Schäden zu verursachen aber es schränkt halt irgendwie ein . Meink letzter Besuch kam nicht mit dem Kinderwagen zu meiner Haustür

Liebe grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Joo, dann würde ich den Vermieter bitten, zu vermitteln. Vielleicht möchte der Nachbar nicht zu tief in die Einfahrt rein fahren, weil er dann rückwärts aus dem Teil ja auch wieder rauskommen muss. Ich kann es verstehen, ich bin auch nicht die tolle Rückwärtsfahren *grins. Aber vielleicht hat der Nachbar doch ein Einsehen und versteht versteht Ihre Argumentation, wenn er's von. "neutraler Stelle" erklärt bekommt :) .

-- Editiert von fb367463-2 am 22.01.2020 18:46

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Das ist übrigens eine Frage fürs Mietrecht, würde die Verlegung vorschlagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Mona80):
Meink letzter Besuch kam nicht mit dem Kinderwagen zu meiner Haustür

Es müsste durchaus so geparkt werden, das dies möglich ist.



Zitat (von Mona80):
Ich kann hier leider keine Fotos einfügen

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Mona80):
Nun gibt es neue Mieter die ihr Auto direkt vorne an die Zufahrt stellen...
Grundsätzlich ist eine Zufahrt kein Stell- oder Parkplatz.

Zitat (von Mona80):
so das ich wenn ich Einkäufe ausladen möchte etc nicht mehr zur meiner Haustür fahren kann usw.
Darauf hast Du IMO keinen Anspruch. Aber, mal auf der Zufahrt kurz zum Ausladen halten sollte, unter normalen nachbarschaftlichen Gegebenheiten, kein Problem sein. Gleiches gilt für das Abstellen eines Fahrzeugs des anderen Mieters, im Bereich hinter eurer Eingangstüre. Das kann euch egal sein.
Allerdings habt ihr einen berechtigen Anspruch darauf, dass der Zugang zu eurem Hauseingang in auskömmlicher Breite stets gewährleistet ist. Das sollte euer Vermieter auch so sehen und den "Hintermieter" entsprechend instruieren.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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