Zugang Betriebskostenabrechnung

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
tikky20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang Betriebskostenabrechnung

Wir zahlen Nebenkosten in Höhe von EUR 180,00 EUR für eine 60m² Wohnung. Da ich der Meinung bin, dass das zuviel ist, die Vermieter darauf aber bestanden, haben wir natrülich eingelenkt. Schließlich bekommen wir den Überschuss zurück.
Nun ist meine Frage, bis wann muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung vorlegen? Mitte Januar wurden unsere Zähler abgelesen- nun haben wir Ende März. Ich will nicht, dass unsere Vermieter (mit denen wir persönlich sowieso nicht wirklich gut auskommen, da wir deren ersten Mieter sind und von nichts eine Ahnung haben)unseren eventuellen Überschuss einbehalten und so tun, als wäre nichts.
Wer weis was??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Die NK-Abrechnung muß innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden - nicht etwa 12 Monate nach Auszug.

Wenn wie im Regelfall nach Kalenderjahren abgerechnet wird, also bei einem hypothetischen Mietvertragsende am 31.01.2006 erst bis zum 31.12.2007.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo dt110503,
die betriebskostenabrechnung für 2005 sollte bis zum 31.12.2006 bei ihnen eingehen.
gruss,
kristijan

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#3
 Von 
MJ
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

€ 180,00 nur an Betriebskosten erscheint mir allerdings ziemlich hoch.Erfahrungsgemäß ist ein Betrag zwischen € 1,00 und € 2,00 pro m² Wohnfläche als Schätzung anzunehmen...

Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung vorliegen haben und Sie feststellen, dass Ihre Vorauszahlungen zu hoch angesetzt waren ( ca. ab einem Abrechnungsguthaben von über € 100,00 annehmbar) können Sie eine Anpassung auf eine angemessene Höhe fordern!!!

Haben Sie Kontakt zu Ihrem Vormieter?? Sonst lassen Sie sich von ihm doch mal die letzte Abrechnung zukommen. Nur mal um zu sehen, ob wirklich so hohe Kosten anfallen. Schließlich wollen Sie Ihrem Vermieter doch kein Zinsfreies Darlehen geben, oder??

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#4
 Von 
Cussy
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 31x hilfreich)

=>Haben Sie Kontakt zu Ihrem Vormieter?? Sonst lassen Sie sich von ihm doch mal die letzte Abrechnung zukommen. Nur mal um zu sehen, ob wirklich so hohe Kosten anfallen. Schließlich wollen Sie Ihrem Vermieter doch kein Zinsfreies Darlehen geben, oder??


=>Ich will nicht, dass unsere Vermieter (mit denen wir persönlich sowieso nicht wirklich gut auskommen, da wir deren ersten Mieter sind und von nichts eine Ahnung haben)unseren eventuellen Überschuss einbehalten und so tun, als wäre nichts.

Sie sind die ersten Mieter, da kann es keinen Vormieter mit Abrechnung geben!;)

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