Zugang Kündigung Mietwohnung

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Monika B.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang Kündigung Mietwohnung

Laut BGB / Mietvertrag hat die Kündigung bis zum 3. Werktag des Folgemonats zu erfolgen.
Wie zwingend ist es, dass ich als Mieter, den Eingang des Kündigungsschreibens nachweise?
Mein Vermieters ist dauernd auf Geschäftsreise / Urlaub.
Die per Einschreiben gesandte Kündigung wurde von der Post als "Einschreiben persönlich" behandelt, vom Vermieter wegen Abwesenheit nicht abgeholt und an mich zurückgesandt.
Mein Vermieter steht auf dem Standpunkt, die Zustellung sei deshalb nicht fristgerecht und lehnt die Kündigung zum Termin ab!
Gibt es Grundsatzurteile dazu, die zu Gunsten des Mieters sind?


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"Monika"

-- Editiert von Monika B. am 16.06.2004 19:29:11

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Mit Einwurf-Einschreiben hättest Du keine Probleme gehabt. So ist das Schreiben ja nicht zugegangen.

Neu kündigen und diesmal richtig.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Monika B.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Schreiben als "Einwurf-Einschreiben" gesandt, die Post hat es nicht eingeworfen!
Selbstverständlich habe ich das Schreiben nochmals gesandt, aber dann war die Frist abgelaufen.
Der Vermieter hat im übrigen in der Zwischenzeit die Wohnung zu dem von mir gekündigten Termin Nachmietern angeboten - bisher erfolglos. Ist das eine Rechtsgrundlage?

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#3
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Monika,

meines Erachtens lässt sich das nicht so sehen, ich denke, der Vermieter macht dies als good-will Aktion, um so wenig Ärger wie möglich zu haben.
Eine Wirksamkeit der Kündigung zum früheren Termin liesse sich nur mit einer ausdrücklichen Zusage / Annahme von ihm selber herleiten.
Rein rechtlich haben Sie zum späteren Zeitpunkt wirksam gekündigt.

Grüssle
S.

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#4
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Also was auch sehr gut geht ist das persönliche Überreichen! Oben auf dem Brief "Persönlich" vermerken und dem Vermieter mit einem Zeugen zusammen übergeben. Paralell dazu Standardeinwurfeinschreiben mit gleichem Inhalt absenden.

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"Gruss Michael"

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#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@TumadieMoerchen

Warum dann nicht gleich die Deluxe- Version: Zustellung der Kündigung über den Gerichtsvollzieher. ;)

MfG Gruwo

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#6
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Ich muss jetzt doch mal Fragen, mit welcher Begründung die Post ein Einwurf-Einschreiben nicht einwirft, sondern zurückschickt.

Gruss, JoKu

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#7
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@JoKu

Hi, bei der Ausgangsfrage ging es um ein Einschreiben/ Rückschein.

MfG Gruwo

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