Laut BGB / Mietvertrag hat die Kündigung bis zum 3. Werktag des Folgemonats zu erfolgen.
Wie zwingend ist es, dass ich als Mieter, den Eingang des Kündigungsschreibens nachweise?
Mein Vermieters ist dauernd auf Geschäftsreise / Urlaub.
Die per Einschreiben gesandte Kündigung wurde von der Post als "Einschreiben persönlich" behandelt, vom Vermieter wegen Abwesenheit nicht abgeholt und an mich zurückgesandt.
Mein Vermieter steht auf dem Standpunkt, die Zustellung sei deshalb nicht fristgerecht und lehnt die Kündigung zum Termin ab!
Gibt es Grundsatzurteile dazu, die zu Gunsten des Mieters sind?
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"Monika"
-- Editiert von Monika B. am 16.06.2004 19:29:11
Zugang Kündigung Mietwohnung
Fragen zur Miete?
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Mit Einwurf-Einschreiben hättest Du keine Probleme gehabt. So ist das Schreiben ja nicht zugegangen.
Neu kündigen und diesmal richtig.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Ich habe das Schreiben als "Einwurf-Einschreiben" gesandt, die Post hat es nicht eingeworfen!
Selbstverständlich habe ich das Schreiben nochmals gesandt, aber dann war die Frist abgelaufen.
Der Vermieter hat im übrigen in der Zwischenzeit die Wohnung zu dem von mir gekündigten Termin Nachmietern angeboten - bisher erfolglos. Ist das eine Rechtsgrundlage?
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Hallo Monika,
meines Erachtens lässt sich das nicht so sehen, ich denke, der Vermieter macht dies als good-will Aktion, um so wenig Ärger wie möglich zu haben.
Eine Wirksamkeit der Kündigung zum früheren Termin liesse sich nur mit einer ausdrücklichen Zusage / Annahme von ihm selber herleiten.
Rein rechtlich haben Sie zum späteren Zeitpunkt wirksam gekündigt.
Grüssle
S.
Also was auch sehr gut geht ist das persönliche Überreichen! Oben auf dem Brief "Persönlich" vermerken und dem Vermieter mit einem Zeugen zusammen übergeben. Paralell dazu Standardeinwurfeinschreiben mit gleichem Inhalt absenden.
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"Gruss Michael"
@TumadieMoerchen
Warum dann nicht gleich die Deluxe- Version: Zustellung der Kündigung über den Gerichtsvollzieher.
MfG Gruwo
Ich muss jetzt doch mal Fragen, mit welcher Begründung die Post ein Einwurf-Einschreiben nicht einwirft, sondern zurückschickt.
Gruss, JoKu
@JoKu
Hi, bei der Ausgangsfrage ging es um ein Einschreiben/ Rückschein.
MfG Gruwo
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