Zugang Wohnung bei Auszug

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bluemchen79
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Zugang Wohnung bei Auszug

Hallo zusammen,

ich habe mal 2 Fragen zum Vermieterrecht.

1. Mein Mieter ist einen Monat vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung ausgezogen und verweigert mir zu der leeren Wohnung Zugang. Mache mir bei den Temperaturen Gedanken und würde schon gerne hin und wieder kontrollieren ob alles ok ist. Meine Frage ist wie oft ist der Mieter verpflichtet in der Wohnung nach dem rechten zu sehen? Es handelt sich um einen über 100 Jahre alten Altbau, da macht man sich schon seine Gedanken.

2. Was heißt Besenrein? Muss da auch Staub und verschmutzter Boden beseitigt werden oder reicht wirklich das durchgehen mit dem Besen?

Danke für eure Hilfe!!!!

Bina




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17540x hilfreich)

Der Mieter muss Dir nur für eine Besichtung mit Nachmietern den Zugang zur Wohnung gewähren. Für reine Kontrollbesuche von Deiner Seite muss er keinen Zugang gewähren.

Besichtigungstermine mit potentiellen Nachmietern dürfen 1-2-mal pro Woche zu angemessenen Uhrzeiten verlangt werden.

Staub kann man wegfegen, so dass sich die Beantwortung dieser Frage schon aus dem Wortsinn ergibt. Grobe Verschmutzungen, die nicht weggefegt werden können, musst Du allerdings auch nicht akzeptieren.

-- Editiert von hh am 23.02.2009 11:04

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Bluemchen79
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal. Mir geht es in erster Linie darum, ob der Mieter die Wohnung 2-3 Wochen unbeaufsichtigt lassen darf. Ich habe keinen Zugang - da kein Schlüssel - und da er schon in einer neuen Wohnung wohnt kommt er auch nicht mehr vorbei bis zur Wohnungsübergabe.

Habe eben Angst, dass z.B. ein Rohrbruch oder so - bei diesen Temperaturen ja nicht ausgeschlossen - nicht direkt erkannt werden kann. Außerdem ist die Einbruchgefahr durch die leere Wohnung und die offenen Rolläden erhöht.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

Erlass ihm doch die letzte Miete und nimm dafür den Schlüssel jetzt gleich.
Dann hast Du wieder die Kontrolle.

Was ist denn, wenn jemand 2-3 Wochen im Urlaub ist, dann hast Du doch das gleiche Problem.

Gruß

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#5
 Von 
Bluemchen79
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Dachte da muss man zur Sicherheit irgendwo nen Schlüssel hinterlegen. Außerdem bin ich schon einen Monat mit der Miete entgegen gekommen, das reicht. ;)

Mich würde das Recht was ich habe interessieren. :)

-- Editiert von Bluemchen79 am 23.02.2009 12:08

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2576x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1634x hilfreich)

"Dachte da muss man zur Sicherheit irgendwo nen Schlüssel hinterlegen"

Nein, muss man nicht.
Warum auch ??
Wenns brennt wartet kein Feuerwehrmann auf den Schlüssel und bei einem Wasserschaden, bis man den bemerkt, ists mit der Tür auch schon wurscht.

Natürlich hat Morti hier Recht, wenn Schäden auftreten durch Frost und zu wenig heizen, ist der Mieter in der Pflicht Schadenersatz zu leisten.

Gruß


-- Editiert von Michael32 am 23.02.2009 12:35

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