Hallo,
mein Freund hat sein Zimmer (er wohnte zur Untermiete) fristgerecht zum 31.7.2009 gekündigt und auch die Miete für Juli ordnungsgemäß bezahlt. Es gibt keiner Mietrückstände oder dergleichen.
Das Zimmer ist bereits leergeräumt, es befindet sich dort lediglich noch unser Eimer Farbe und Malerwerkzeug.
Die weiß gestrichene Wand wurde von der Vermieterin bemängelt (bei Lichteinfall von der Seite schaut es ein wenig fleckig aus) also war er wohl oder übel einverstanden noch mal zu streichen.
Nun waren wir dort um selbiges zu erledigen und mussten feststellen, dass das Schloß zur Wohnung ausgetauscht wurde und die Vermieterin ist nicht erreichbar.
1. Kann sie verlangen dass nochmal gestrichen wird wenn sie gleichzeitig den Zutritt zur Wohnung verwehrt? Bzw. statt ihn nachbessern zu lassen einfach einen Maler beauftragen und ihm in Rechnung stellen?
2. Da das Zimmer bis ende Juli gemietet wurde, aber nun schon ab mitte Juli nicht mehr zugänglich ist, da ja das Schloss getauscht wurde, besteht Anspruch auf Rückerstattung der halben Monatsmiete?
Wir vermuten dass ab dem 15.7. ein Nachmieter gefunden wurde, aber das können wir im Moment (noch) nicht beweisen.
Viele Grüße und schonmal danke
Vader
p.s. eine Wohnungs bzw Zimmer und Schlüsselübergabe oder dergleichen hat nie stattgefunden. Es war auch nie die Rede davon das Zimmer vorzeitig abzugeben.
-- Editiert am 14.07.2009 20:47
Zugang verwehrt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hm kann da denn keiner weiterhelfen?
Ich würde die Vermieterin auffordern die halbe Julimiete zurückzuerstatten.
Ob das allerdings auch einklagbar ist kommt drauf an wie stark ihr beweisen könnt was oben geschrieben wurde.
Unverschämt ist es auf jeden Fall, und wenn so sowas passiert sind Zeugen immer wichtig, notfalls die Polizei komen lassen damit die nachher bestätigen kann
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--- editiert vom Admin
@vader
möglicherweise liegt sogar Hausfriedensbruch vor.
Außerdem gehört die Farbe nicht VM (vielleicht Diebstahl?)
Ich würde mir die zuviel gezahlte Miete + zusätzlicher Fahrtkosten (km notieren oder Buskarten aufheben, Zeugen, dass Zutritt zu versch. Zeiten nicht möglich war)
, Kosten für Farbe und Material zurückholen, falls es bis Ende d. Monats nicht möglich ist, in die Wohnung zu gelangen; folglich auch nicht streichen zu können.
NACH Mietvertragsende dürfte VM keine Forderungen (bezügl. Streichen) an mich haben.
Falls bereits schon ein Nachmieter eingezogen ist oder noch einzieht während des laufenden Mietverhältnisses, liegt möglicherweise gar Betrug vor (zweimal Miete kassieren).
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