Zugang verwehrt

14. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)
Zugang verwehrt

Hallo,

mein Freund hat sein Zimmer (er wohnte zur Untermiete) fristgerecht zum 31.7.2009 gekündigt und auch die Miete für Juli ordnungsgemäß bezahlt. Es gibt keiner Mietrückstände oder dergleichen.

Das Zimmer ist bereits leergeräumt, es befindet sich dort lediglich noch unser Eimer Farbe und Malerwerkzeug.

Die weiß gestrichene Wand wurde von der Vermieterin bemängelt (bei Lichteinfall von der Seite schaut es ein wenig fleckig aus) also war er wohl oder übel einverstanden noch mal zu streichen.

Nun waren wir dort um selbiges zu erledigen und mussten feststellen, dass das Schloß zur Wohnung ausgetauscht wurde und die Vermieterin ist nicht erreichbar.

1. Kann sie verlangen dass nochmal gestrichen wird wenn sie gleichzeitig den Zutritt zur Wohnung verwehrt? Bzw. statt ihn nachbessern zu lassen einfach einen Maler beauftragen und ihm in Rechnung stellen?

2. Da das Zimmer bis ende Juli gemietet wurde, aber nun schon ab mitte Juli nicht mehr zugänglich ist, da ja das Schloss getauscht wurde, besteht Anspruch auf Rückerstattung der halben Monatsmiete?

Wir vermuten dass ab dem 15.7. ein Nachmieter gefunden wurde, aber das können wir im Moment (noch) nicht beweisen.

Viele Grüße und schonmal danke
Vader

p.s. eine Wohnungs bzw Zimmer und Schlüsselübergabe oder dergleichen hat nie stattgefunden. Es war auch nie die Rede davon das Zimmer vorzeitig abzugeben.

-- Editiert am 14.07.2009 20:47

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Hm kann da denn keiner weiterhelfen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ich würde die Vermieterin auffordern die halbe Julimiete zurückzuerstatten.
Ob das allerdings auch einklagbar ist kommt drauf an wie stark ihr beweisen könnt was oben geschrieben wurde.
Unverschämt ist es auf jeden Fall, und wenn so sowas passiert sind Zeugen immer wichtig, notfalls die Polizei komen lassen damit die nachher bestätigen kann

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

@vader

möglicherweise liegt sogar Hausfriedensbruch vor.
Außerdem gehört die Farbe nicht VM (vielleicht Diebstahl?)

Ich würde mir die zuviel gezahlte Miete + zusätzlicher Fahrtkosten (km notieren oder Buskarten aufheben, Zeugen, dass Zutritt zu versch. Zeiten nicht möglich war) , Kosten für Farbe und Material zurückholen, falls es bis Ende d. Monats nicht möglich ist, in die Wohnung zu gelangen; folglich auch nicht streichen zu können.

NACH Mietvertragsende dürfte VM keine Forderungen (bezügl. Streichen) an mich haben.

Falls bereits schon ein Nachmieter eingezogen ist oder noch einzieht während des laufenden Mietverhältnisses, liegt möglicherweise gar Betrug vor (zweimal Miete kassieren).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen