Zugang von Besuchern zur Wohnung

22. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kepping
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang von Besuchern zur Wohnung

Hallo Forum,
hier meine Frage:
Darf mein Vermieter verbieten, dass mein Lebenspartner, der nicht in meiner Wohnung wohnt, in meiner Abwesenheit meine Wohnung betritt?
Ist es rechtswirksam, wenn in der (von mir unterschriebenen) Hausordnung steht, dass "Besucher nur mit dem Mieter Zugang durchs Treppenhaus und zu den Kellerräumen haben"?
d. h. muss ich dann tatsächlich meinen Lebenspartner auf dem Weg in den Keller begleiten?

Vielen Dank, wenn mir da jemand helfen kann!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10782 Beiträge, 4732x hilfreich)

Zitat (von Kepping):
Darf mein Vermieter verbieten, dass mein Lebenspartner, der nicht in meiner Wohnung wohnt, in meiner Abwesenheit meine Wohnung betritt?
Nicht so pauschal, nein.

Zitat (von Kepping):
Ist es rechtswirksam, wenn in der (von mir unterschriebenen) Hausordnung steht, dass "Besucher nur mit dem Mieter Zugang durchs Treppenhaus und zu den Kellerräumen haben"?
Nein, das wäre eine unzulässige Beschränkung von Mieterrechten.

Ich warne allerdings vor voreilligen Schlüssen. Man muss sich das ganze schon im Detail anschauen. Aber es sicherlich erlaubt, wenn der Besuch sich alleine ein Getränk aus dem Keller holt und es ist auch erlaubt, wenn der Besuch aus besonderen Gründen ohne Anwesenheit des Mieters die Wohnung betritt. Aber worum geht es denn nun genau? Geht es um die Frage, ob der Besucher nicht doch ein genehmigungspflichtiger Bewohner ist?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129004 Beiträge, 41165x hilfreich)

Zitat (von Kepping):
Darf mein Vermieter verbieten,

Ja das darf er.

Viel relevanter ist, ob Besucher und Mieter diese Verbot beachten müssten.

In der Regel ist es nichtig, aber es kann Ausnahmen geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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