Zugang zu Mietshaus

3. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Miezhaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang zu Mietshaus

Hallo, in unserem Haus sowie den Nebenhäusern sind neben Mietswohnungen auch Ferienwohnungen. Per Zufall haben wir mitbekommen, dass am Klingelpad ein Knopf quasi wie ein Dauertüröffner funktioniert. Man drückt drauf und sofort öffnet sich die Haustür und das Haus ist ständig zugänglich. Auch die Nebenhäuser. Zudem sind wir per Zufall auf ein Video im Internet gestossen wo genau gezeigt wird dass man um ins Haus zu gelangen nur auf den Knopf drücken muss. Namen der Mieter sind auf dem Video auch zu sehen und die Hausnummer wird genannt. Der Zugang zu den Ferienwohnungen selbst ist dann über einen Code geregelt. Unsere Waschmaschine wurde auch von Feriengästen benutzt, da wir keinen Schlüssel haben um die Tür zum Raum abzuschließen. Dies passierte auch einem weiteren Mieter. Der Vermieter spielt alles herunter. Nun meine Fragen, ist das zulässig, dass ein Haus 24/7 zugänglich ist und jeder reinkann? Es standen schon mehrfach Feriengäste bei uns nachts vor der Tür weil sie sich „verlaufen" hatten. Wir fühlen uns nicht sicher, der Vermieter behauptet es ist zulässig. Auch das mit dem Video. Es kann jederzeit jemand rein und auch die Geräte mitnehmen. Oder sonstigen Schaden anrichten. Über all das wurden wir auch nicht informiert, sondern sind per Zufall draufgestossen. Die Haustür darf ja auch nicht abgeschlossen werden. Aber laut Vermieter könnte die Haustür auch offen stehen. Das wäre alles zulässig. Ist das wirklich so?




30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40254 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
ist das zulässig, dass ein Haus 24/7 zugänglich ist und jeder reinkann?
Ja. Nicht jeder wird den *Trick* kennen oder nutzen wollen und ich kenne den zB schon seit ca 30 Jahren. Noch mit 2 ollen Klingelknöpfen ging das auch.
Zitat (von Miezhaus):
Der Vermieter spielt alles herunter.
Er hält es für zulässig.
Zitat (von Miezhaus):
Auch das mit dem Video.
Ja. So ein Video ist zulässig oder betrifft es genau eure Haustür/Namen?
Zitat (von Miezhaus):
Es kann jederzeit jemand rein und auch die Geräte mitnehmen.
Wer es darauf anlegt, Geräte zu klauen oder Schaden anzurichten, kommt auch anders ins Haus. Leider vielfach bewiesen.
Zitat (von Miezhaus):
Über all das wurden wir auch nicht informiert,
Meinst du, bei Einzug hätte man euch die Klingel-Tricks erklären müssen?
Zitat (von Miezhaus):
Die Haustür darf ja auch nicht abgeschlossen werden.
Sonst kommen evtl. die Gäste nicht rein?
Es könnte in der Hausordnung geregelt sein, ob und wann die Haustür zu verschließen ist.

Als Mieter könnte man vom Vermieter einen Schlüssel für den WM-Raum fordern oder dass er die WM mit abschließbaren Steckdosen ausstattet. Ist eigentlich üblich bei Miezhäusern, auch ohne FeWo und offene Türen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50153 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
Das wäre alles zulässig. Ist das wirklich so?

Nein, das ist ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt.

AG Köln, Urteil vom 28.10.1976 (Az.: 153 C 3204/76)

Da wurden 5% festgelegt, nur weil die Tür nicht abschließbar war. Sie konnte aber noch zugezogen werden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
Ferienwohnungen

Und die sind von den städtischen Ämtern und Behörden genehmigt und beim Finanzamt angelmeldet?



Zitat (von Miezhaus):
ein Video im Internet

Veröffentlicht wo konkret und von wem konkret?



Zitat (von Miezhaus):
da wir keinen Schlüssel haben um die Tür zum Raum abzuschließen.

Aber ein Schloss ist drin?
Wenn das ein Buntbartschloss wäre kann man den Schlüssel nachkaufen. Ansonsten macht man einfach ein eigenes Schloss rein.



Zitat (von Miezhaus):
Über all das wurden wir auch nicht informiert

Das liegt vermutlich daran, das es da keine Informationspflicht gibt.



Zitat (von Miezhaus):
Aber laut Vermieter könnte die Haustür auch offen stehen. Das wäre alles zulässig.

Sofern die verschlossene Haustüre nicht vertragliche vereinbart ist, siehe ich keine Pflicht zur stets geschlossenen Haustüre bzw. zur Zugangssicherung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da wurden 5% festgelegt, nur weil die Tür nicht abschließbar war.

Wow, vor 50 Jahren von einem Amtsgericht ... Aus der Kaiserzeit war keines mehr verfügbar? Noch dazu eines was von Sachverhalt nicht zutreffend ist.


Haustüren abzuschließen, da besteht inzwischen ein Unterlassungsanspruch. Stichwort "Brandschutz", das Risiko für die Mieter ist im Notfall nicht hinnehmbar.
Ja, in 50 Jahren kann sich viel ändern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Wo steht denn die Waschmaschine und was steht dazu im Mietvertrag? Möglicherweise hat man hier Pech gehabt, oder man kann dem Vermieter die Nutzung durch Feriengäste untersagen.

Wie werden die Nebenkosten aufgeteilt (es gibt ja auch welche, die nach Personenzahl, Quadratmetern oder Wohnungszahl umgelegt werden, das betrifft die Ferienwohnung genauso!).

Zitat (von Miezhaus):
Namen der Mieter sind auf dem Video auch zu sehen und die Hausnummer wird genannt.

Das ist nach DSGVO unzulässig und abmahnfähig. Natürlich auf Kosten des Vermieters. Wiederholte Zuwiderhandlungen kosten ihm dann massenhaft Geld.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Ich würde zunächst dann
meine Waschmaschine kennzeichnen
vom Vermieter eine Schlüssellösung für den Raum, in dem die Waschmaschinen stehen, verlangen
vom Ferienwohnungsvermieter verlangen, den Namen (also Euren) in dem Video zu pixeln

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Miezhaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Waschmaschine und Trockner stehen im Waschraum wo wir einen eigenen Platz zugeteilt bekommen haben. Diese wurden auch gekennzeichnet . Es lag trotzdem fremde Wäsche drin. Auch von anderen Mietern stehen dort die Geräte. Ein eigenes Schloss in die Tür bauen geht daher ja nicht. Die Haustür darf natürlich aus Brandschutz Gründen nicht abgeschlossen werden. Aber ein Zugang jederzeit für alle so dass nachts fremde Menschen im Haus vor unserer Haustür rumgeistern die sich „verlaufen „ haben, das gibt einem ja ein sehr sicheres Gefühl. Es ist ja ein Unterschied ob eine Tür zu und von berechtigten Mietern per Schlüssel oder code aufgemacht werden kann oder ob die Tür permanent zu öffnen ist, wie bei einem Schnapper, und man die Tür einfach aufdrückt.

-- Editiert von User am 3. April 2025 23:42

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
Es ist ja ein Unterschied ob eine Tür zu und von berechtigten Mietern per Schlüssel oder code aufgemacht werden kann

Ich wette wenn ich da klingele bei irgendeinem Mieter und irgendwas mit Telekom, Stadtwerke o.ä. sage macht es *bzzzz* und ich bin drin. Alternativ haue ich da einer bestimmten Stelle an den Türrahmen oder ziehe einen Türfallenöffner durch.
Insofern bitte keine Illusionen machen, das eine geschlossene Türe so was wie Sicherheit bieten würde.



Zitat (von Miezhaus):
Ein eigenes Schloss in die Tür bauen geht daher ja nicht.

Wenn alle Mieter sich einig wären und da nur die Maschinen der Mieter drinstehen könnte das gehen.
Aber vermutlich scheitert es an der Einigkeit.



Zitat (von Miezhaus):
Die Waschmaschine und Trockner stehen im Waschraum wo wir einen eigenen Platz zugeteilt bekommen haben.

Da müsste man sich dann übergangsweise mit Steckerschlössern und Steckdosenschlössern behelfen.
Ein Kollege hat mal mittels einer Lenkradkralle das schließen der Waschmaschinentüre blockiert.

Wenn da die WaMas für die Ferienwohnungen nicht drinstehen, sehe ich einen Anspruch auf Scherung durch Türschloss gegen den Vermieter.


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#9
 Von 
Miezhaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami : ja es betrifft unsere Namen die direkt zu lesen sind. Die „Klingeltricks „ gibt es erst seit den Ferienwohnungen. Und auf deren Webseite wird direkt darauf hingewiesen dass man nur auf den FeWo Knopf drücken muss und sofort im Haus ist. Bzw in allen Nebenhäusern auch. Und das mit den Ferienwohnungen haben wir anfangs auch nur mitbekommen weil wir unser Auto wie immer im Hof parken wollten und da auf einmal Parkverbotsschilder hingen mit Hinweis dass die Parkplätze nun zu FeWos gehören. Und fremde Menschen im Haus umhersuchten wo sie hinmüssen. Der Vermieter kommuniziert halt nicht.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
weil wir unser Auto wie immer im Hof parken wollten und da auf einmal Parkverbotsschilder hingen mit Hinweis dass die Parkplätze nun zu FeWos gehören

Wenn die Parkgelegenheit Teil der Mietsache war, dann wäre das rechtswidrig.



Zitat (von Miezhaus):
Der Vermieter kommuniziert halt nicht.

Muss er auch nicht.
Hauptsache ihr kommuniziert eure Anliegen gerichtsfest.
Spätestens wenn ihr ihn verklagt oder mit der Miete aufrechnet sollte er anfangen zu kommunizieren. Aber auch dann wäre es kein muss.


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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40254 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
Die Haustür darf natürlich aus Brandschutz Gründen nicht abgeschlossen werden.
Wenns brennt, macht die Feuerwehr jede Tür auf.
Zitat (von Miezhaus):
das gibt einem ja ein sehr sicheres Gefühl.
Ist in eurem Mietvertrag ein sicheres Gefühl vereinbart? Habt ihr das mit-gemietet?
Was könntet ihr zB. gegen einen neuen ***-Mieter tun, den ihr nun als Nachbar hättet?

Evtl. *angreifbar* könnte mE höchstens sein, dass überhaupt FeWo dort vermietet werden.

Ist für Gäste evtl. eine *Gäste-Waschmaschine* in diesem Raum aufgestellt? Man könnte den Vermieter auffordern, das zu tun und seinen Gästen zu kommunizieren.
Wenn dort fremde Wäsche drin liegt, wird ein Gast die vergessen haben...ansonsten sinds halt Zahnbürsten, Pyjamas oder halbvolle Kühlschränke in den FeWo, und du kriegst das nicht mit.

Dass sich ortsunkundige Erstmals-Gäste evtl. auch mal verlaufen, dürfte nicht zur Mietminderung oder anderem Aufstand genügen, sofern sie dich nicht belästigen.
Zitat (von Miezhaus):
Die „Klingeltricks „ gibt es erst seit den Ferienwohnungen
Bei dir vielleicht. Ich kannte die Tricks schon, als auch in B und HH sich noch keine solche *FeWo-Seuche* ausgebreitet hatte und nur *richtige Mieter* im Vorderhaus und im 1.und 2. Hinterhaus wohnten.

Aber eure Namen im Internet lesbar mit Anleitung zur Öffnung dieser Haustür---> ich meine, das ist nicht zulässig. Aber das ist wahrscheinlich kein Mietrechtsproblem.
Zitat (von Miezhaus):
Der Vermieter kommuniziert halt nicht.
Aber dass das mit der Haustür und den FeWo zulässig sei, hat er kommuniziert?
Wahrscheinlich würde eine angedrohte oder ausgeführte Mietminderung auch nichts bewirken. Die Summe holt er xfach durch seine FeWo-Miete rein...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist in eurem Mietvertrag ein sicheres Gefühl vereinbart?

Das braucht es nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Haustüren abzuschließen, da besteht inzwischen ein Unterlassungsanspruch. Stichwort "Brandschutz", das Risiko für die Mieter ist im Notfall nicht hinnehmbar.

Es geht ja auch nicht darum die Tür abzuschließen, sondern darum, dass die Tür für Unbefugte überhaupt geschlossen werden kann.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich wette wenn ich da klingele bei irgendeinem Mieter und irgendwas mit Telekom, Stadtwerke o.ä. sage macht es *bzzzz* und ich bin drin.

Und ich wette, dass innerhalb von ein paar Minuten die Polizei hinter Dir steht, wenn Du das Nachts um halb 3 machst. ;)

Zitat (von Anami):
Die Summe holt er xfach durch seine FeWo-Miete rein...

Na hoffentlich legt er die auch gut und gewinnbringend an.
Das Geld wird er brauchen, wenn nach einem Einbruch / Vandalismus / Brandstiftung, jede Versicherung eine Regulierung ablehnen wird, weil mit einem einfach Knopfdruck jeder Hinz und Kunz zu jeder Zeit in das Haus gelangen kann und man die Anleitung dazu noch im Internet veröffentlicht.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenns brennt, macht die Feuerwehr jede Tür auf.

Stimmt, nur muss die Feuerwehr dazu denknotwendigerweise erst mal vor Ort sein. Das Argument taugt also nicht wirklich um den Brandschutz auszuhebeln.



Zitat (von Anami):
ich meine, das ist nicht zulässig.

Da de entsprechende Rückfrage nicht beantwortet wurde, kann man da nur im Nebel stochern.



Zitat (von Anami):
Aber das ist wahrscheinlich kein Mietrechtsproblem.

Es kann Datenschutt sein, es kann Mietrecht, es kann sogar beides sein



Zitat (von spatenklopper):
Und ich wette, dass innerhalb von ein paar Minuten die Polizei hinter Dir steht, wenn Du das Nachts um halb 3 machst.

Da stimme ich zu,
Aber wer so doof ist, hat den Knast dann auch verdient.
Für nachts gibt es ja Alternativen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Miezhaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal kurz zur Erklärung.Der Vermieter der Ferienwohnungen der auch unser Vermieter ist hat auf der Seite der Ferienwohnungen Videos gepostet wie man schlüssellos direkt ins Haus kommt. Adresse, Hausnummer und auf dem Video die Klingelschilder mit den Namen der Mieter zu sehen. In die Ferienwohnungen kommt man dann mit extra Code. Per Knopfdruck kommt jeder auch in die Nebenhäuser, wo auch Mieter wohnen. Im Waschraum sind keine Maschinen für Feriengäste, sondern nur die von Mietern. Wir haben unsere gekennzeichnet. Neben dem Waschraum ist aber eine Ferienwohnung. Trotzdem haben wir darin schon fremde Wäsche gefunden und bemerkt dass jemand anderes den Trockner benutzt. Auch weitere Mieter haben das bei sich festgestellt. Wir schliessen unsere Geräte jetzt ab.
Ein sicheres Gefühl mieten ist ja Quatsch, wozu gibt es denn Schlüssel oder Türen? Ansonsten kann ich auch gleich alles auflassen und noch Wegweiser hinhängen wo man was am Schnellsten findet. Und wenn nachts bei uns ständig Leute vor der Tür rumstolpern wo sonst niemand ausser uns ist, ist das einfach nervig und störend.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40254 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
hat auf der Seite der Ferienwohnungen Videos gepostet wie man schlüssellos direkt ins Haus kommt.
Aha, auf der speziellen FeWo-Seite. Ihr könnt vom Vermieter fordern, dass er die Mieternamen unkenntlich macht.
Zitat (von Miezhaus):
In die Ferienwohnungen kommt man dann mit extra Code....Per Knopfdruck kommt jeder auch in die Nebenhäuser, wo auch Mieter wohnen...Trotzdem haben wir darin schon fremde Wäsche gefunden und bemerkt dass jemand anderes den Trockner benutzt.
Ja, alles schon bekannt.
Zitat (von Miezhaus):
Wir schliessen unsere Geräte jetzt ab.
Ja. Gute Idee.
Zitat (von Miezhaus):
Ein sicheres Gefühl mieten ist ja Quatsch, wozu gibt es denn Schlüssel oder Türen?
Es gibt mE keinen Anspruch auf das, was du verlangst. Wie schon erklärt wurde, kommen *Böswillige* und *Verlaufene* eigentlich auch in Häuser, wenn keine FeWo-Öffnungsknöpfe an Haustüren oder im Netz vorhanden sind.
Zitat (von Miezhaus):
Und wenn nachts bei uns ständig Leute vor der Tür rumstolpern
Ständig? Erst war es mehrfach... und über welchen Zeitraum es nervt und stört, ist noch unbekannt.

...vielleicht mal mit einer Rechtsberatung versuchen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenns brennt, macht die Feuerwehr jede Tür auf.


Ich glaube das korrekte Verhalten im Brandfall ist es nicht "Bleiben sie an ihrem Platz bis die Feuerwehr eintrifft" Das gilt nur wenn man sich verlaufen hat, es gilt "Bringen sie möglichst viel Raum zwischen sich und das Feuer" Und da wäre es eher ungünstig wenn man gerade keinen Schlüssel zur Hand hat und auf jemanden mit Schlüssel warten muss

Natürlich gibt es inzwischen ja nun entsprechende Türen welche abgeschlossen werden können und trotzdem von Innen geöffnet. Sollte eine solche eingebaut sein, wäre die Sache ggf. wieder anders.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1358x hilfreich)

Da das offenbar untergegangen ist, hier nochmal ein kleiner Hinweis.
Die öffentliche Nennung der Namen samt Adresse ist nach DSGVO unzulässig und kann (auf Kosten des Vermieters) abgemahnt werden.
Wenn das dann nicht aufhört, dann wirds sehr sehr teuer für den Vermieter.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
Der Vermieter der Ferienwohnungen der auch unser Vermieter ist hat auf der Seite der Ferienwohnungen Videos gepostet wie man schlüssellos direkt ins Haus kommt. Adresse, Hausnummer und auf dem Video die Klingelschilder mit den Namen der Mieter zu sehen

Schade, youtobe wäre einfacher gewesen.

Was ich machen würde:
1. Anzeige beim Datenschutzbeauftragten
2. Zum Anwalt gehen und Vermieter abmahnen mit strafbewehrter Unterlassungserkläreung oder Unterlassungsklage
3. Mietminderung durch Fachkundige prüfen lassen.



Zitat (von Miezhaus):
Im Waschraum sind keine Maschinen für Feriengäste, sondern nur die von Mietern.

Wie schon geschrieben, sehe ich da einen Anspruch auf Sicherung gegen den Vermieter.



Zitat (von Miezhaus):
Wir schliessen unsere Geräte jetzt ab.

Interessehalber, mit welchen Mitteln?



Zitat (von Miezhaus):
Ein sicheres Gefühl mieten ist ja Quatsch,

Naja, das war euer Argument.



Zitat (von Miezhaus):
wozu gibt es denn Schlüssel oder Türen?

In der Regel reicht die abschließbare Wohnungstüre.
Ausnahmen könnten in bekannten Problemquartieren bestehen oder im Bereich der Zuständigkeiten Berliner Gerichte.



Zitat (von Miezhaus):
Und wenn nachts bei uns ständig Leute vor der Tür rumstolpern wo sonst niemand ausser uns ist, ist das einfach nervig und störend.

Das könnte dann über den Weg der Störung der Nachtruhe gehen, auch hier würde ich die Taktik der gerichtfesten Mängelmeldung und Abmahnung anwenden.



Zitat (von 3,141592653):
Da das offenbar untergegangen ist

Nö, ist es nicht, war ich schon drauf eingegangen.



Zitat (von spatenklopper):
Es geht ja auch nicht darum die Tür abzuschließen,

Doch, das Urteil von hh ging darum.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40254 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Und da wäre es eher ungünstig wenn man gerade keinen Schlüssel zur Hand hat und auf jemanden mit Schlüssel warten muss
Im Bedarfsfall wird die Feuerwehr die Haustür (evtl. nicht nur die) öffnen.

Aber ging es hier nicht eher darum, dass @Miezhaus bemängelt, dass jeder von außen die Haustür öffnen könne?

Die genervten und belästigten Mieter (im Haus) sollten ihren 1. und 2. Flucht-u. Rettungsweg im Haus kennen und ggfls. nutzen.
Die Gäste haben evtl. sogar in ihren FeWo ein Schild zu Flucht-und Rettungswegen an der Tür...wie im Hotel.

Das war aber nicht das eigentliche Thema... des Threads.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im Bedarfsfall wird die Feuerwehr die Haustür (evtl. nicht nur die) öffnen.

Mal wieder rein gar nichts verstanden ... aber kennt man ja ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 131x hilfreich)

Das ist die derzeitige Airbnb-Pest gegen die sich der Mieter kaum wehren kann.

Letztendlich kann er nur prüfen lassen ob für die Nutzung als Ferienwohnungen durch die Stadt auch entsprechende Genehmigungen vorliegen. Ggf. müsste man auch Protokoll führen wie oft die Wohnungen an Feriengäste vermietet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
ist das zulässig, dass ein Haus 24/7 zugänglich ist und jeder reinkann?

Ja. Ein Mietshaus muss übrigens noch nicht mal eine Haustür haben, es sei denn, das wäre ausdrücklich im Mietvertrag so geregelt. Jede Mietwohnung muss eine abschließbare Wohnungstür haben.
Zitat:
Es standen schon mehrfach Feriengäste bei uns nachts vor der Tür weil sie sich „verlaufen" hatten.

Das könnte genauso passieren, wenn der Eigentümer Ferienwohnungsmietern einen Haustürschlüssel überlässt. Oder einen Zifferncode, mit dem die ins Haus gelangen können. Irgendwie müssen die ja auch reinkommen.
Zitat:
Wir fühlen uns nicht sicher, der Vermieter behauptet es ist zulässig.

Das ist es.
Zitat:
Auch das mit dem Video.

Daß die Namen der Mieter in einem Internet-Video zu erkennen sind, ist unzulässig. (Stichwort: Personendaten, Datenschutz.)

Zitat:
Es kann jederzeit jemand rein und auch die Geräte mitnehmen.

Ein gemeinsamer Wäschekeller in einem Mietshaus muss nicht abschließbar sein. Man unterstellt, daß man Waschmaschinen nicht einfach wegtragen kann.
Entscheidend ist aber, was im Mietvertrag geregelt ist. Ist die Nutzung eines abschließbaren Wäschekellers im Mietvertrag zugesichert, muss das so gewährleistet werden. Ich habe allerdings noch nie einen abschließbaren Wäschekeller gesehen. Aber selbstverständlich mag es sowas geben.

Zitat:
Oder sonstigen Schaden anrichten. Über all das wurden wir auch nicht informiert, sondern sind per Zufall draufgestossen. Die Haustür darf ja auch nicht abgeschlossen werden.

Die Haustür darf tatsächlich nicht abgeschlossen werden, wenn sie nicht auch ohne Schlüssel von innen jederzeit geöffnet werden kann. Der Grund: Fluchtmöglichkeit bei Feuer. Das lässt sich mit einem "Schnapper" lösen, aber wie gesagt: ein Mietshaus muss grundsätzlich gar keine Haustür haben, und die muss auch grundsätzlich nicht abgeschlossen sein.
Zitat:
Aber laut Vermieter könnte die Haustür auch offen stehen. Das wäre alles zulässig. Ist das wirklich so?

Solange der Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt: ja.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Handelt es sich eigentilch um Eigentumswohungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Miezhaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Hausordnung die im Haus aushängt steht: Das Haus wird, sofern es nicht ständig abgeschlossen ist, werktags von 21-6 Uhr , an Sonn- und Feiertagen von 14-6 Uhr geschlossen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40254 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
In der Hausordnung die im Haus aushängt steht:
Du kannst dich gern auf die Hausordnung beziehen und danach handeln. Schließlich bist du Mieter und in deinem MV wird wahrscheinlich auch auf diese Hausordnung hingewiesen.

...Problem gelöst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
In der Hausordnung die im Haus aushängt steht: Das Haus wird, sofern es nicht ständig abgeschlossen ist, werktags von 21-6 Uhr , an Sonn- und Feiertagen von 14-6 Uhr geschlossen

Immer gut wenn relevante Sachen schon in #24 kommen.
Gibt es noch weitere wichtige Details, die unbenannt sind?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Miezhaus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sorry, die Hausordnung war leider gut versteckt unter den ganzen Ferienbuden Aushängen. Letztendlich wird sich ja eh nicht dran gehalten.
Es sind Mietwohnungen, keine Eigentumswohnungen. Dass der Vermieter am liebsten nur noch Ferienbuden hier reinmachen will und auf die langjährigen weiteren Mieter nichts gibt haben wir von Anfang an gemerkt, als der Besitzer gewechselt hat. Geht halt nur noch um Kohle scheffeln.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von Miezhaus):
Letztendlich wird sich ja eh nicht dran gehalten.

Das kann ein Gericht ändern.
Denn mit der HO bekommt der Mieter durchaus ein Recht auf eine geschlossene Türe in den genannten Zeiten.


Damit gibt es aktuell 3 valide Punkte, mit denen man den Vermieter recht zügig aus seiner Komfortzone bekommen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn mit der HO bekommt der Mieter durchaus ein Recht auf eine geschlossene Türe in den genannten Zeiten.

Nachdem was der TE häppchenweise preisgibt, ist es mehr als fraglich, dass dieses hier ->
Zitat (von Miezhaus):
die Hausordnung war leider gut versteckt unter den ganzen Ferienbuden Aushängen.

zum Bestandteil der Verträge der "normalen" Mieter gehört.

Also die Frage an Miezhaus, ist besagte HO als Anlage zu eurem Mietvertrag enthalten, alternativ ein Verweis in eurem Mietvertrag auf den Aushang der HO enthalten, oder hängt die einfach nur so irgendwo im Flur, neben den Ferienbudenzeugs.

Zitat (von eh1960):
Ein Mietshaus muss übrigens noch nicht mal eine Haustür haben

Es gibt aber eine und vor dem Inhaberwechsel konnte diese auch nicht per einfachem Knopfdruck von jeder beliebigen Person zu jedem beliebigen Zeitpunkt von Außen geöffnet werden.

Eine Mietwohnung muss auch keinen Balkon haben, wenn sie aber einen hat, kann der Vermieter diesen auch nicht einfach ohne jegliche Konsequenzen abreißen.

Zitat (von eh1960):
Entscheidend ist aber, was im Mietvertrag geregelt ist.

Das ist es bei Selbstverständlichkeiten nicht, oder stehen in deinem Mietvertrag z.B. die Anzahl an Fenstern und Türen?
Entscheidend ist hier, welcher Zustand zum Zeitpunkt der Anmietung vorgelegen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129852 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
zum Bestandteil der Verträge der "normalen" Mieter gehört.

Das schöne an diesen AGB ist ja, das der Mieter nicht daran gebunden ist, wenn sie nicht korrekt in den Vertrag einbezogen wurden.
Der Verwender dieser AGB sich aber nicht so einfach dieser entledigen kann, da er den Mietern ja durchaus verbindliche Zusagen gemacht hat. Die vorteilhaften Teile gelten - in Gegensatz zu den für Mieter nachteilige Teilen der AGB - durchaus als einseitige Vertragsergänzung.


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