Zugang zu Wohnung für Bauausführung

4. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
iason23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang zu Wohnung für Bauausführung

Hallo Guten Tag Gemeinschaft,

Mein Vermieter, eine örtliche Wohnungsbaugesellschaft, möchte die Lüftung bei uns im Haus sanieren, dafür hat er mir einen Zeitraum gegeben, dem das erledigt wird. Genau in diesem Zeitraum bin ich aber 7 Tag im Urlaub, und habe auch kein Vertrauensverhältnis zu einem anderen Mieter, der für mich aufschließen könnte. Dazu kommt, das ich in einer 1-Raum-Wohnung wohne, wo ich nicht Wertgegenstände einfach in ein nicht zu betretendes Zimmer verschießen kann.
Der Vermieter hat vor 3 Monaten schonmal eine sehr sehr grobe Zeitplanung geschickt, wo ein Zeitraum von 14 Wochen für die Sanierung drin stand. Nun kam noch ein Schreiben in dem er konkretisierte, und einen Zeitraum von 2 Wochen festlegte in dem ich jeden Tag die Wohnung betretbar halten solle. Innerhalb dieser 2 Wochen habe ich aber 7 Tage einen Urlaub.
Dies habe ich dem Vermieter gleich geschrieben, und für die restliche Zeit den Zugang zugesichert. Darauf drohte er mir, das er per einstweiliger Verfügung sich den Zugang zu der Wohnung verschaffen will, und ich dann die Kosten dafür zu tragen hätte. Und daß es Ihm wegen der Komplexität nicht möglich ist, den ganzen Strang ohne die ganzen 14 Tage zutritt zu meiner Wohnung zu sanieren.
Nebenbei habe ich mich mit den ausübenden Arbeitern unterhalten, die meinten, das sie nur in der Wohnung arbeiten, und den in der Wand befindlichen Stang gar nicht anrühren würden. Aber aus unerfindlichen Gründen das strangweise geplant wurde.

Wie soll ich mich verhalten, ich habe keine Lust in den Urlaub zu fahren, mit dem Wissen das fremde Menschen durch meine Wohnung laufen und ich nicht weiß was die da treiben. Und ich weiß auch nicht wo ich meine Wertsachen hintuen soll.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Liebe Grüße Eric




17 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10759 Beiträge, 4725x hilfreich)

Zitat (von iason23):
Nun kam noch ein Schreiben in dem er konkretisierte, und einen Zeitraum von 2 Wochen festlegte in dem ich jeden Tag die Wohnung betretbar halten solle.
Das ist mal ein großer Zeitraum. Dafür müsste der Vermieter wirklich schwerwiegende Gründe vorweisen. Selbst dann kann man sich fragen, ob ein solch großer Zeitraum noch zumutbar ist.

Zitat (von iason23):
Darauf drohte er mir, das er per einstweiliger Verfügung sich den Zugang zu der Wohnung verschaffen will, und ich dann die Kosten dafür zu tragen hätte.
Das ist mal eine Drohkulisse. Der Vermieter müsste beweisen, dass ein normales Hauptsacheverfahren nicht zumutbar ist. Anspruchsvoll, vorsichtig formuliert.

Zitat (von iason23):
Und daß es Ihm wegen der Komplexität nicht möglich ist, den ganzen Strang ohne die ganzen 14 Tage zutritt zu meiner Wohnung zu sanieren.
Jetzt wird es spannend. Bequemlichkeit des Vermieters ist absolut kein Grund. Welche Arbeiten an der Lüftung sollen denn vorgenommen werden? Mir fehlt die Vorstellungskraft, warum man die Arbeiten nicht größtenteils Wohnungs-weise planen und ausführen kann. Ich kann mir zwar vorstellen, dass zur Inbetriebnahme und zum Testen Zugang zu allen Wohnungen notwendig ist. Aber warum soll das denn 14 Tage dauern?

Ich bin kein Handwerker. Vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der ein besseres Verständnis für die Arbeiten hat. Rein rechtlich scheint es mir, dass es sich der Vermieter bei weitem zu einfach macht. Er muss konkret begründen, warum eine solche lange Bereitstellung der Wohnung absolut notwendig ist. In den bisher geschilderten Angaben ist das nicht ansatzweise zu erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iason23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Jetzt wird es spannend. Bequemlichkeit des Vermieters ist absolut kein Grund. Welche Arbeiten an der Lüftung sollen denn vorgenommen werden? Mir fehlt die Vorstellungskraft, warum man die Arbeiten nicht größtenteils Wohnungs-weise planen und ausführen kann. Ich kann mir zwar vorstellen, dass zur Inbetriebnahme und zum Testen Zugang zu allen Wohnungen notwendig ist. Aber warum soll das denn 14 Tage dauern?


Ja, das ist mir auch nicht verständlich. Bin auch technisch bewandert.
Hier nochmal das Anschreiben vom Vermieter, vielleicht kan da jemand mehr raus lesen:

Mitteilung über Bauausführungszeitraum (Strang 7)

Guten Tag Herr +++++++++++++
mit unserem Schreiben vom 15. Oktober 2025 haben wir Sie über die Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Ihrem Wohnhaus informiert.
Die Arbeiten zur Erneuerung der Lüftungsanlage sowie die Dämmung Ihrer Heizleitungen in Ihrer Wohnung erfolgen im Zeitraum
vom 30.03.2026 bis zum 13.04.2026
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie uns in diesem Zeitraum den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen.
Sollten Sie selbst nicht anwesend sein können, stellen Sie den Zugang bitte durch nahestehende Nachbarn, Angehörige oder per Schlüsselübergabe an unsere Bauleiter sicher.
Darüber hinaus bitten wir Sie am Lüftungsschacht im Bereich Ihrer Küche/Wohnzimmer Baufreiheit zu schaffen. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, informieren Sie uns bitte spätestens bis zum 23.03.2026.
Bitte beachten Sie während der gesamten Bauzeit auch die Aushänge an der Haustafel. Wir werden Sie hier über unvorhergesehene Veränderungen beim Bauablauf informieren.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10759 Beiträge, 4725x hilfreich)

Zitat (von iason23):
vom 30.03.2026 bis zum 13.04.2026
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie uns in diesem Zeitraum den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen.
Komplette 2 Wochen über Ostern, inklusive Feiertage? Wer soll denn ernsthaft glauben, dass am Ostersonntag ein Handwerker für reguläre Arbeiten ausrückt?

Ich sage jetzt lieber nichts mehr dazu. Garniert mit der Drohkulisse einer einstweiligen Verfügung sind solche Forderungen meiner Meinung nach ignorant und überheblich. Auch ein Mieter hat Rechte. Es sollte jedem klar sein, dass es nicht zumutbar ist, über die Osterfeiertage brav 24 h rund um die Uhr in der Mietwohnung zu warten, ob nicht doch noch mal ein Handwerker vorbeischaut.

Mein Vorschlag wäre dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, zu welchen Zeiten (inklusive Uhrzeiten) du bereit bist Zugang zu gewähren. Er möge sich danach richten oder vor Gericht darlegen, warum er absolut notwendig 14 Tage rund um die Uhr inklusive aller Feier- und Sonntage Zugang benötigt. Wenn du wirklich eine Woche anbieten kannst, dann sollte das eigentlich reichen.

Wobei natürlich niemand ausschließen kann, dass es dem Vermieter respektive dem Mitarbeiter komplett am A... vorbeigeht und er stumpf versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Ich hoffe nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128707 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mein Vorschlag wäre dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, zu welchen Zeiten (inklusive Uhrzeiten) du bereit bist Zugang zu gewähren. Er möge sich danach richten oder vor Gericht darlegen, warum er absolut notwendig 14 Tage rund um die Uhr inklusive aller Feier- und Sonntage Zugang benötigt. Wenn du wirklich eine Woche anbieten kannst, dann sollte das eigentlich reichen.

Die Mitteilung mit gerichtsfestem Zugangsnachweis versenden.

Ich würde auch noch eine Frist setzen, zur Rückmeldung an welchen der vorgeschlagenen Tagen konkret er tatsächlich Zugang benötigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3279 Beiträge, 1295x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555c.html

Ich behaupte, dass ein genannter Zeitraum von über 3 Monaten (!) keine wirksame Ankündigung einer Modernisierung ist. Damit ist die erste wirksame Ankündigung erst jetzt passiert. Der Vermieter kann also gerne im Mai mit Zugang rechnen...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39617 Beiträge, 6493x hilfreich)

Zitat (von iason23):
Der Vermieter hat vor 3 Monaten
Ich nehme an, dass das die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme war.
Zitat (von iason23):
Dies habe ich dem Vermieter gleich geschrieben, und für die restliche Zeit den Zugang zugesichert.
Wenn du in diesen 2 Wochen=9 Arbeitstage den Zugang ermöglichst, sollten keine hohen Wellen von Vermieterseite zu erwarten sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum hier so ein langer Zeitraum angesetzt wird kann verschiedene Gründe haben, es liegt hier aber eher am Können oder Wollen, wobei der Ball hier auch eher bei der Baufirma liegt.

Der Vermieter ist doch garnicht vom Fach und kann garnicht beurteilen welche Bauarbeiten wie umfangreich und von welcher Dauer sind.
Die Baufirma wird dem Vermieter einfach sagen, hey wir brauchen in dem Zeitraum vollen Zugang und fertig.
Da muss nix weiter geplant werden und die sind fein raus.

Ich hatte erst vor kurzen einen etwas kleineren, aber ähnlichen Fall bei einer Bekannten.
Diese wohnt in einem 4 Etagenhaus mit je 4 Wohnungen, also 16 Wohnungen.
Dort wurden nun die Glasfaserdosen in den Wohnungen installiert, es waren nur vorbereitende Arbeiten die Dose zu setzen, noch nicht den Anschluss komplettieren.
Sie hatte ein Schreiben bekommen das Sie bitte am Tag X von 08.00-16.00 Uhr zu Hause sein muss.
Sprich Sie kann sich einen Tag Urlaub nehmen oder hat jemanden der den ganzen Tag Zeit hat und in Ihrer Wohnung hockt.
Naja das Ende vom Lied ist, die Arbeiten haben pro Wohnung ca. 10min gedauert!!!!! Die Firma hat einfach in einer Wohnung angefangen und ging der Reihe nach durch, um ca. 11 Uhr war der Spuk vorbei.
Und dafür nimmt sich dann jemand frei, da staunt man dann echt nicht schlecht.

Ich vermute hier wird es ähnlich sein. 2 Wochen anwesend sein und die Arbeiten dauern vielleicht 1 Tag.

Die Baufirmen planen einfach einen Zeitraum für das Haus und fordern vollen Zugang die komplette Zeit ein, brauchen aber effiktiv nur einen Bruchteil der Zeit..

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
iason23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du in diesen 2 Wochen=9 Arbeitstage den Zugang ermöglichst, sollten keine hohen Wellen von Vermieterseite zu erwarten sein.


Die Sanierung ist vom 30.3. bis 13.4., da sind 4 Tage Wochenende und 2 Feiertage. Mein Urlaub geht über die Feiertage mit Wochenende und weitere 4 Arbeitstage. Übrig bleiben 5 Arbeitstage in dem Zeitraum.
Und prinzipell sind die ja noch weitere Wochen da, wo sie in den anderen Wohnungen aktiv sind.

-- Editiert von User am 4. Februar 2026 22:05

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3279 Beiträge, 1295x hilfreich)

Hast du den Urlaub vor der ersten Benachrichtigung gebucht?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128707 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von Peterlustiggg):
Da muss nix weiter geplant werden und die sind fein raus.

Planungsinkompetenz verbreitet sich immer stärker...



Zitat (von Peterlustiggg):
Sie hatte ein Schreiben bekommen das Sie bitte am Tag X von 08.00-16.00 Uhr zu Hause sein muss.
...
Naja das Ende vom Lied ist, die Arbeiten haben pro Wohnung ca. 10min gedauert!!!!!

Naja, das ist üblich.
Die Techniker die da was machen sollen, die wissen nicht was an Bausubstanz etc. auf sie zukommt.
Bein einen dauerts 10 Minuten, beim anderen 60 Minuten usw.
Und mit viel Glück geht bei allen die Sache in 10 bis 15 Minuten über die Bühne.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
iason23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Hast du den Urlaub vor der ersten Benachrichtigung gebucht?

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
iason23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ich behaupte, dass ein genannter Zeitraum von über 3 Monaten (!) keine wirksame Ankündigung einer Modernisierung ist. Damit ist die erste wirksame Ankündigung erst jetzt passiert. Der Vermieter kann also gerne im Mai mit Zugang rechnen...

Stimmt, der Paragraph existiert ja weil man als Mieter sich auch adäquat darauf vorbereiten konnen muß.
In der Ankündigung steht nichts von mehrwöchigen Dauerzugang, der Umfang und die Komplexität der Arbeiten ist auch nicht beschrieben (mehrere Gewerke, Strangweise), und der Zeitraum ist viel zu vage.
Ich denke das das Schreiben damit nicht dem Paragraphen gerecht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3279 Beiträge, 1295x hilfreich)

Zitat (von iason23):
Guten Tag Herr +++++++++++++
mit unserem Schreiben vom 15. Oktober 2025 haben wir Sie über die Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Ihrem Wohnhaus informiert.
Die Arbeiten zur Erneuerung der Lüftungsanlage sowie die Dämmung Ihrer Heizleitungen in Ihrer Wohnung erfolgen im Zeitraum
vom 30.03.2026 bis zum 13.04.2026
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie uns in diesem Zeitraum den Zugang zu Ihrer Wohnung ermöglichen.
Sollten Sie selbst nicht anwesend sein können, stellen Sie den Zugang bitte durch nahestehende Nachbarn, Angehörige oder per Schlüsselübergabe an unsere Bauleiter sicher.
Darüber hinaus bitten wir Sie am Lüftungsschacht im Bereich Ihrer Küche/Wohnzimmer Baufreiheit zu schaffen. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, informieren Sie uns bitte spätestens bis zum 23.03.2026.
Bitte beachten Sie während der gesamten Bauzeit auch die Aushänge an der Haustafel. Wir werden Sie hier über unvorhergesehene Veränderungen beim Bauablauf informieren.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen


Was genau stand in dem früheren Schreiben?

Eine Strangsanierung könnte auch nur eine Erhaltung sein. Für die gelten (§ 555a BGB) unangenehmere Regeln.
Die Dämmung hingegen ist definitiv eine Modernisierung mit der notwendigen Frist von 3 Monaten.

Das heißt, man könnte ihm mitteilen, dass man sich vorstellen kann, einen Kompromiss zu finden und dafür einen Zeitraum vorschlagen, in dem er beide Arbeiten erledigen lassen kann, nicht nur (wenn überhaupt) die Lüftungserneuerung. Denn mindestens für die Dämmung (Modernisierung) war die Ankündigung nicht form-/fristgerecht.

Zitat (von AG Pankow-Weißensee, Az.: 102 C 141/15, Urteil vom 03.12.2015):
Die erneute Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen im Schreiben vom 17.03.2015 ist nicht hinreichend konkret. Die Klägerin hat den Beklagten mit Schreiben vom 17.03.2015 unter Bezugnahme auf die frühere Ankündigung mitgeteilt, dass sich der zunächst angekündigte Termin für den voraussichtlichen Beginn der Maßnahme um voraussichtlich ein Jahr auf Anfang Juni 2016 verschiebt. Unbestimmte Zeitangaben wie „Anfang Juni 2016" genügen den Anforderungen des § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB jedoch nicht (Blank/Börstinghaus/Blank, Miete, 4. Aufl. 2014, § 555c Rn. 10; Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 555c BGB, Rn. 38). Denn der voraussichtliche Beginn der Modernisierungsmaßnahmen ist so genau zu bestimmen, dass der Mieter entsprechende Dispositionen wie etwa die Schaffung eines Ersatzarbeitsplatzes treffen kann. Auch liegt eine zu unbestimmte Terminangabe vor, wenn der Vermieter pauschal die Verschiebung der geplanten Maßnahmen „um voraussichtlich ein Jahr" ankündigt. Der Mieter kann seine Planung hiernach nicht einrichten. Vielmehr handelt es sich bei einer derart langen Verzögerung um eine unzulässige unsubstantiierte Schätzung (vgl. Blank/Börstinghaus/Blank, Miete, 4. Aufl. 2014, § 555c Rn. 9).



Zitat:
Darüber hinaus bitten wir Sie am Lüftungsschacht im Bereich Ihrer Küche/Wohnzimmer Baufreiheit zu schaffen.

Da das keine Verpflichtung des Mieters ist, schließe ich, dass der Vermieter entweder einen Dummen sucht, oder die Rechtslage nicht kennt...

-- Editiert von User am 5. Februar 2026 00:33

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20082 Beiträge, 7275x hilfreich)

Zitat (von iason23):
kein Vertrauensverhältnis zu einem anderen Mieter, der für mich aufschließen könnte. ... Wertgegenstände ... .

Ich bin ein Freund pragmatischer Lösungen
a) Vertrauensverhältnis .... - vll. Zeit für eine neue Erfahrung?
b) Wertgegenstände .... - unterbringen bei Freunden, ggf. Schließfach ...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10759 Beiträge, 4725x hilfreich)

@ 3,141592653: Bitte zitiere vollständig. Der Vermieter hat folgendes geschrieben:

Zitat (von iason23):
Darüber hinaus bitten wir Sie am Lüftungsschacht im Bereich Ihrer Küche/Wohnzimmer Baufreiheit zu schaffen. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, informieren Sie uns bitte spätestens bis zum 23.03.2026.
Dieser Teil des Schreibens ist korrekt. Der Vermieter bittet. Er bietet aber auch Hilfe an, wenn der Mieter es nicht machen kann/will. Klar, er könnte noch dazuschreiben, dass der Mieter nicht verpflichtet ist. Aber das wird wohl kaum einer machen. Insoweit habe ich an dem Teil eigentlich nichts auszusetzen.

Ob das eine Erhaltungsmaßnahme oder eine Modernisierungsmaßnahme ist, scheint mir aktuell eher zweitrangig. Wirklich relevant wird's erst, wenn eine Modernisierungsmieterhöhung gefordert wird. Aktuell taugt das Schreiben des Vermieters meiner Meinung nach eh nicht als korrekte Ankündigung, weder bei Modernisierungs- noch bei Erhaltungsarbeiten.

Da fehlen Uhrzeiten, da fehlt die Angabe der Arbeitstage, da fehlt auch das Ausmaß der Einschränkung. Das ist eine Einraumwohnung. Da kann der Mieter nicht mal eben so in einen anderen Raum verschwinden. Es wird auch nicht so ohne weiteres möglich sein, Baufreiheit innerhalb der Wohnung durch verschieben von Möbeln herzustellen. Der Mieter hat ein Recht darauf zu wissen, ob da mal ein Handwerker kommt, 5 Minuten arbeitet und dann wieder weg ist, oder ob stunden- oder tagelang die Wohnung zum wohnen unbenutzbar ist. Solange diese Angaben fehlen, taugt das Schreiben meiner Meinung nach für fast nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13021 Beiträge, 4679x hilfreich)

Bei einer 1 Raum Wohnung und 14 Tagen "permanenter" Modernisierung, kommt bei mir die Frage auf, ob es dem Mieter dann überhaupt noch zugemutet werden kann, dort für diesen Zeitraum weiter zu wohnen....

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39617 Beiträge, 6493x hilfreich)

Zitat (von iason23):
Mein Urlaub geht über die Feiertage mit Wochenende und weitere 4 Arbeitstage
ICH würde meinem Vermieter ganz genau mitteilen, wann ich trotz längst gebuchtem Urlaub auf jeden Fall meine Anwesenheit ermöglichen kann. zB an Tag 1 vormittags und an Tag 2 nachmittags. Das dürften auch die Handwerker durchaus gebacken kriegen.

Es ist illusorisch, dass du an den 5 Arbeitstagen 24/7 an der Tür stehst... ob evtl. ein Handwerker bei dir was handwerkern will. Es soll sogar Mieter geben, die erwerbstätig sind und nicht nochmal 5 Tage Bereitschafts-Urlaub nehmen können, weil an Tag x ein Handwerker in die Wohnung muss.
Zitat (von iason23):
Und prinzipell sind die ja noch weitere Wochen da, wo sie in den anderen Wohnungen aktiv sind.
MIR wäre das prinzipiell egal, welcher Handwerker wo sonst noch aktiv ist. Die Organisation des Handwerkereinsatzes liegt garantiert beim Vermieter/dessen Beauftragten.

Zitat (von iason23):
Wie soll ich mich verhalten, ich habe keine Lust in den Urlaub zu fahren, mit dem Wissen das fremde Menschen durch meine Wohnung laufen und ich nicht weiß was die da treiben. Und ich weiß auch nicht wo ich meine Wertsachen hintuen soll.
Tja, das ist die Frage...ICH würde ...s.oben... nur den Vermieter informieren. Ich würde meinen Osterurlaub auf keinen Fall sausen lassen und auch keine rechtliche Diskussion mit dem Vermieter beginnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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