Zugang zu Wohnung und Rettungsweg

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dorat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang zu Wohnung und Rettungsweg

Hallo,

Eine Wohnung liegt im hinteren Teil eines großen Gebäude alle Fenster gehen auch nach hinten hinaus.

Die Wohnung ist ausschließlich über eine 3M breite Einfahrt zu erreichen. In dieser Einfahrt werden aber Autos geparkt. So das man nur ca 50cm Platz hat durch zukommen.

Kann ich als Mieter Verlangen das der Durchfahrt frei gehalten wird bzw. Mindestens die 1,25 die als Rettungsweg in der BauOrdnung NRW angegeben werden frei bleiben?

Mit freundlichen Grüßen




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Zitat (von Dorat):
Kann ich als Mieter Verlangen das der Durchfahrt frei gehalten wird bzw. Mindestens die 1,25 die als Rettungsweg in der BauOrdnung NRW angegeben werden frei bleiben?

Als erstes sollte man das Brandschutzgutachten kennen, jedoch ist dies nur bei entsprechender Anzahl an Wohnungen erforderlich.
Zitat (von Dorat):
Die Wohnung ist ausschließlich über eine 3M breite Einfahrt zu erreichen. In dieser Einfahrt werden aber Autos geparkt.

Gibt es eine Feuerwehranfahrtszone welche ausgewiesen ist, wenn nicht wird das Ansinnen sehr schwer.
Vor allem weis hier keiner, wie lange ist die betroffene Durchfahrt?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129062 Beiträge, 41180x hilfreich)

Wenn der Zugang zur Wohnung nur noch 50 cm breit ist, dürfte ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dorat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Einfahrt ist ca. 15m lang.

Brndschutzgutachten klingt nach ner guten Idee.

0x Hilfreiche Antwort

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