Zum Treppenhaus hin offene Mietwohnung - Rechte des Vermieters

24. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
cmm1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zum Treppenhaus hin offene Mietwohnung - Rechte des Vermieters

Ich lebe in einem Zweifamilienhaus, in dem beide Wohnungen vermietet sind. Meine Wohnung liegt im 1. OG, ist allerdings zum Treppenhaus hin offen und es gibt einen kleinen Vorraum, von dem zwei Türen - zum Bad und zur restlichen Wohnung abgehen und den ich als Flur / Garderobe nutze.
Meine Frage ist nun, inwiefern es dem Vermieter erlaubt ist, meine Räumlichkeiten in meiner Abwesenheit zu betreten, da ich die Vermutung habe, dass dies in meiner Abwesenheit geschieht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Gabs das Thema nicht schon mal ?
Auch jetzt fehlen wieder Angaben ob dieser Flur mitvermietet ist.
Vermutlich nicht und dann gehört er auch nicht zur Wohnung auch wenn der Vermieter außerhalb des Vertrages
dort eine Garderobe duldet.
Von Betreten der Wohnung kann daher dann keine Rede sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cmm1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Wohnung beginnt im Endeffekt mit dem oberen Treppenabsatz. Dort gibt es aber nur einen Lamellenvorhang als Notlösung, den ich zwar zuziehen, aber eben natürlich nicht abschließen kann. Es gibt also keine Tür, die die komplette Wohnung abschließt.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wohnt also der Vermieter im Haus in der unteren Wohnung ?

Wenn ja, dann bitte bedenken, dass er auch ohne Gründe die Wohnung kündigen kann !!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cmm1979
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, die untere Wohnung ist auch vermietet. Die Vermieter haben aber einen Schlüssel, um über die Terasse ins Haus und somit das besagte Treppenhaus und in die Wohnung zu kommen.

Nur den Zusammenhang mit der Kündigung verstehe ich nicht ganz.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie wird die Wohnug im MV denn beschrieben?

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Die Vermieter haben aber einen Schlüssel, um über die Terasse ins Haus und somit das besagte Treppenhaus und in die Wohnung zu kommen.


Verstehe ich auch nicht ganz!

Wenn du 1. OG wohnst und der andere Mieter unter dir, was macht denn dann der VM in deinem Flur (auch wenn er "offen" ist?

Falls er dafür Gründe/Rechte hat, dann hast du jedoch die Wohnung mit dieser komischen Flur/Treppenhaus-Kombi so angemietet. Dann bliebe nur noch, die Lamellentür mit einem Schloss zu versehen oder durch eine zuschließbar Tür zu ersetzen.

Ganz klar ist aber, dass der VM den von dir gemieteten Bereich nicht ohne deine Zustimmung jederzeit betreten darf (ausgenommen einer Notwendigkeit, die es ihm nicht möglich macht, anders in seinen Bereich zu kommen und so stellte ich mir deine Wohnsituation vor: Der VM wohnt mit im Haus und muss über diese Terrasse???)

-- Editiert von HeHe am 24.10.2018 13:36

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