Zusätzliche Kosten, wenn 2. Person einzieht

1. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusätzliche Kosten, wenn 2. Person einzieht

Hallo Zusammen,

ich brauche wieder eure Hilfe.
Ich befasse mich gerade mit dem Mietvertrag und finde nichts darüber.

Es geht darum, das eine 2. Person einzieht und wie die Nebenkosten berechnet werden.

Kann mir bitte einer erklären, unter welchem Punkt das stehen könnte?
Und nach was die berechnet werden könnte.


Danke.



-- Editiert von Susanne123456 am 01.05.2019 12:04

-- Editiert von Susanne123456 am 01.05.2019 12:05

-- Editiert von Susanne123456 am 01.05.2019 12:05

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was steht denn im MV wie die NK überhaupt abgerechnet werden ?

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#2
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier steht so viel:-(

Neben der Grund und Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß $$ 1,2 der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Mieter zu tragen.

Oder hier steht auch:
.....Die Wartungskosten werden als Betriebskosten gemäß $ 2 (hab das richtige Symbol hier nicht für den Pragrapgen)
Der Betriebskostenverordnung in der Jahresmittel auf den Mieter umgelegt.

Meinst du das?


-- Editiert von Susanne123456 am 01.05.2019 13:20

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Jein ... wie werden die BK umgelegt? qm?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi Susanne,

in Mietverträgen findet sich oft auch ein Verteilerschlüssel, um den geht es eigentlich.

Berry

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Im MV wurde vereinbart wie die Kosten umgelegt werden.

Verbrauchsorientierte Kosten werden hin und wieder noch nach Personen abgerechnet (Müllabfuhr, Wasser, Kanal etc.)
Heizkosten werden immer nach Verbrauch abgerechnet, da gibt es auch Ausnahmen, zB 2-Familienhaus ud Vermieter wohnt auch im Haus.

Die mMn häufigste Abrechnungsvariante ist jedoch die Umlage nach qm (Ausnahme HK).

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#6
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab den Mietvertrag jetzt dreimal durchgelesen. Es steht nicht einmal die qm drin.
Wie ist das, wenn gar nichts mit Verteilerschlüssel drin steht. Zählt dann allgemein ein Gesetz...
Ich schau mir den nochmal an...

Lieben Dank für eure Antworten.
Ich melde mich wieder...

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann ist wird nach qm abgerechnet. Selbstverständlich mit Ausnahme der HK, die immer nach Verbrauch abgerechnet werden müssen (Ausnahme wie oben erwähnt)

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Es geht darum, das eine 2. Person einzieht und wie die Nebenkosten berechnet werden.
Kommt wahrscheinlich darauf an, welche Person einzieht.
Manchmal zieht ein Partner ein.
Manchmal zieht ein Untermieter ein.
Manchmal ist es ein Mitbewohner.

Dann kann man die NK ganz unzerschiedlich berechnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Lebespartner möchte einziehen.

Danke für eure Antworten.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kommt wahrscheinlich darauf an, welche Person einzieht.


Nein, das ist für die Kostenverteilungsfrage nicht relevant.

Zitat (von Anami):
Dann kann man die NK ganz unzerschiedlich berechnen.


Hier geht es nicht darum was man kann, sondern was richtig ist.

Und was richtig ist hat AltesHaus bereits erklärt, nachzulesen im § 556a BGB .
Nur seiner Aussage zu den Heizkosten pflichte ich nicht bei, wenn diese nicht je Wohnung erfasst werden (s. Absatz 1 von 556a).

Berry

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Ich hab den Mietvertrag jetzt dreimal durchgelesen.
Da steht nicht drin, wie groß die von dir angemietete Wohnung ist?
Wenn dein Lebenspartner mit einzieht, wird die Wohnung nicht größer. Sie wird auch nicht geteilt.
Die Nebenkosten/Betriebskosten werden für diese Wohnung nach Fläche bzw. nach Verbrauch berechnet.

Zitat (von Susanne123456):
Es geht darum, das eine 2. Person einzieht und wie die Nebenkosten berechnet werden.
Die Nebenkosten/BK werden für deinen einziehenden Partner nicht extra berechnet.
Bei 2 Personen werden wahrscheinlich die BK/NK teilweise höher.

Kann es sein, dass du den Mietvertrag mit der Jahresabrechnung BK verwechselst?
Du hast solch eine BK-Jahresabrechnung für die neue Wohnung noch gar nicht gesehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die Mühe.

Das ist nicht meine Wohnung sondern die Wohnung einer Bekannten.

Es ist der Mietvertrag, keine Abrechnung.

So, jetzt habe ich etwas im MV gefunden, aber das wird es nicht sein:
Hier geht's um Kosten im Treppenhaus, Gemeinschaftsräumen, hier werden diese Kosten nach dem Verhältnis der Wohnung bzw. Nutzfläche des Hauses umgelegt.

Aber das bringt mich nicht weiter


-- Editiert von Susanne123456 am 03.05.2019 15:53

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32137 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Das ist nicht meine Wohnung sondern die Wohnung einer Bekannten.
Nicht schlimm. Dann wird auch gelten:
Zitat (von Anami):
Die Nebenkosten/BK werden für den einziehenden Partner nicht extra berechnet.
Bei 2 Personen werden wahrscheinlich die BK/NK teilweise höher.

Aber nicht alle.

Wo sollen wir dich und die Bekannte denn hinbringen? Was genau wollt ihr wissen?

Kosten im Treppenhaus?--Können Stromkosten für die Treppenhausbeleuchtung sein (Allgemeinstrom)
Kosten der Gemeinschaftsräume--- Können Strom-und Heizkosten der Gemeinschaftsräume sein.

Ja, diese Kosten werden meistens werden auf die qm der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung umgelegt.
zB. Eine Wohnung mit 80 qm. Die andere mit 40 qm.
Auf die Nutzfläche des Hauses umgelegt?? Echt?

Zitat (von Susanne123456):
Es ist der Mietvertrag, keine Abrechnung.
Hat die Bekannte denn eine BK/NK-Jahresabrechnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6432 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
So, jetzt habe ich etwas im MV gefunden, aber das wird es nicht sein:
Hier geht's um Kosten im Treppenhaus, Gemeinschaftsräumen, hier werden diese Kosten nach dem Verhältnis der Wohnung bzw. Nutzfläche des Hauses umgelegt.
So, jetzt habe ich etwas im MV gefunden, aber das wird es nicht sein:

Und genau sowas ist es. Wenn der Vertrag festlegt wie die Kosten für die Treppenhausbeleuchtung verteilt werden, wird es auch eine Regelung für die Verteilung der anderen Betriebskosten wie Müllabfuhr, Wasser, Versicherung usw. geben.
Da muss doch auch stehen, dass über einen Vorschuss den man zahlt abgerechnet wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Die/der Bekannte hat doch gewiss schon eine Abrechnung bekommen, da mal nachschauen ob überhaupt irgendwelche Kosten pro Kopf umgelegt werden ...

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