Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall vorliegen:
Mieter X ist Mieter
in einen 3 Parteien-Haus, welches einem Eigentümer Y gehört.
Der Eigentümer will das Haus an einen Käufer veräußern.
Dabei sichert der Eigentümer zu, dass
a) "die Mietverhältnisse bestehen bleiben" (Was im Grunde ja sowieso der Fall ist), ich denke aber, hier bezieht sich der Eigentümer auf Eigenbedarfsanmeldung.
b) das Haus nicht abgerissen wird
Beide Zusagen sind zwar schriftlich (per WhatsApp) aber das hat wohl kaum Beweiskraft.
Frage an der Stelle:
Der Mieter hätte diese Zusage vom Käufer gern unterschrieben in schriftlicher Form.
In wie weit kann er das verlangen und in wie weit schützt Ihn die Zusicherung des derzeitigen Eigentümers vor genau den genannten Kündigungsgründen?
Danke schon mal im Voraus.
Zusicherung Mietverhältnis bei Hausverkauf
28. Juli 2019
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Frage vom 28. Juli 2019 | 12:06
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zusicherung Mietverhältnis bei Hausverkauf
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2019 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitata) "die Mietverhältnisse bestehen bleiben" (Was im Grunde ja sowieso der Fall ist), :
So steht es im Gesetz, da braucht es keine gesonderte Vereinbarung.
Zitatich denke aber, hier bezieht sich der Eigentümer auf Eigenbedarfsanmeldung. :
Vermutungen sind nicht relevant.
Zitatb) das Haus nicht abgerissen wird :
Fraglich welche Relevanz das ganze hat.
Denn so was gilt als "Vertrag zu Lasten Dritter" und solche sind in der Regel nichtig.
#2
Antwort vom 28. Juli 2019 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
WEM sichert der Eigentümer/Verkäufer das zu?ZitatDabei sichert der Eigentümer zu, dass :
Der Eigentümer kann doch Bedingungen stellen. zB ich verkaufe zu folgenden Bedingungen: Übernahme der Mieter, Kein Abriss, usw usw. Was meinst du mit *Zusicherung*?
Das ist nix. Das werden evtl. Bestandteile eines notariell geschlossenen Kaufvertrages, wenn der Käufer sie akzeptiert.ZitatBeide Zusagen sind zwar schriftlich (per WhatsApp) aber das hat wohl kaum Beweiskraft. :
Was hat der Mieter X mit dem potentiellen Käufer zu tun? Dazu hat der Mieter kein Recht.ZitatDer Mieter hätte diese Zusage vom Käufer gern unterschrieben in schriftlicher Form. :
Verlangen kann man immer alles. Hier bekommt er nix davon.ZitatIn wie weit kann er das verlangen :
Ich lese gar nichts von Kündigung oder -Gründen.Zitatin wie weit schützt Ihn die Zusicherung des derzeitigen Eigentümers vor genau den genannten Kündigungsgründen? :
Da sollte man den Eigentümer Y einfach mal fragen. Damit man wenigstens das gleiche denkt.Zitatich denke aber, hier bezieht sich der Eigentümer auf Eigenbedarfsanmeldung. :
Ansonsten: Kauf bricht nicht Miete. Fristen nach BGB sind zu beachten.
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#3
Antwort vom 28. Juli 2019 | 13:52
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:WEM sichert der Eigentümer/Verkäufer das zu?
Den Mietern, wie gesagt, aber nur per WhatsApp:
Ich zitiere aus der Nachricht des Eigentümers an alle Mieter des Hauses in der WhatsApp Gruppe:
Mein Herzenswunsch, das ihr drinnen bleiben könnt und das Haus nicht abgerissen wird, wurde mir zugesichert.
Zitat:Der Eigentümer kann doch Bedingungen stellen. zB ich verkaufe zu folgenden Bedingungen: Übernahme der Mieter, Kein Abriss, usw usw
Das soll anscheinend gemacht werden. Zitat Eigentümer:
Okay ich ich werde morgen vor ich unterschreibe mit den Käufern sprechen und alles abklären.
Zitat:Was meinst du mit *Zusicherung*?
Zusicherung, dass die Mieter des Hauses nicht gekündigt werden wegen Eigenbedarf und Zusicherung, dass das Haus nicht abgerissen wird.
Ansonsten Danke für die Antworten.
Da es inzwischen noch weitere Unstimmigkeiten, unabhängig davon gibt, werd ich das ganze mal mit dem Mieterbund besprechen
#4
Antwort vom 28. Juli 2019 | 14:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Whats app hat keine Kraft. Herzenswünsche auch nicht. Zusicherungen sollten sich im notariellen Kaufvertrag wiederfinden.ZitatMein Herzenswunsch, das ihr drinnen bleiben könnt und das Haus nicht abgerissen wird, wurde mir zugesichert. :
Leider auch nur Herzenswunsch des Verkäufers. Erst das, was im Kaufvertrag beschlossen, unterschrieben und beurkundet ist--- ist sicher.ZitatOkay ich ich werde morgen vor ich unterschreibe mit den Käufern sprechen und alles abklären. :
Die Mieter haben hier relativ wenig zu sagen, wenn noch gar kein Vertrag existiert. Also noch kein Eigentumsübergang vollzogen ist.
Trotzdem können Mieter jederzeit zum Mieterbund gehen
#5
Antwort vom 28. Juli 2019 | 14:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatMein Herzenswunsch, das ihr drinnen bleiben könnt und das Haus nicht abgerissen wird, wurde mir zugesichert. :
Das bindet den Käufer nicht juristisch, höchstens moralisch ...
#6
Antwort vom 28. Juli 2019 | 14:53
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke an alle, verstanden.
Fazit für mich: Alle Aussagen sind nicht bindend, solange sie nicht notariell festgehalten werden.
Dann bleibt den Mietern nur zu hoffen, dass dies entsprechend Teil des Kaufvertrags wird.
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