Zusicherung Mietverhältnis bei Hausverkauf

28. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go505817-18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zusicherung Mietverhältnis bei Hausverkauf

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall vorliegen:

Mieter X ist Mieter in einen 3 Parteien-Haus, welches einem Eigentümer Y gehört.
Der Eigentümer will das Haus an einen Käufer veräußern.
Dabei sichert der Eigentümer zu, dass
a) "die Mietverhältnisse bestehen bleiben" (Was im Grunde ja sowieso der Fall ist), ich denke aber, hier bezieht sich der Eigentümer auf Eigenbedarfsanmeldung.
b) das Haus nicht abgerissen wird

Beide Zusagen sind zwar schriftlich (per WhatsApp) aber das hat wohl kaum Beweiskraft.

Frage an der Stelle:
Der Mieter hätte diese Zusage vom Käufer gern unterschrieben in schriftlicher Form.
In wie weit kann er das verlangen und in wie weit schützt Ihn die Zusicherung des derzeitigen Eigentümers vor genau den genannten Kündigungsgründen?

Danke schon mal im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
a) "die Mietverhältnisse bestehen bleiben" (Was im Grunde ja sowieso der Fall ist),

So steht es im Gesetz, da braucht es keine gesonderte Vereinbarung.



Zitat (von go505817-18):
ich denke aber, hier bezieht sich der Eigentümer auf Eigenbedarfsanmeldung.

Vermutungen sind nicht relevant.



Zitat (von go505817-18):
b) das Haus nicht abgerissen wird

Fraglich welche Relevanz das ganze hat.
Denn so was gilt als "Vertrag zu Lasten Dritter" und solche sind in der Regel nichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
Dabei sichert der Eigentümer zu, dass
WEM sichert der Eigentümer/Verkäufer das zu?
Der Eigentümer kann doch Bedingungen stellen. zB ich verkaufe zu folgenden Bedingungen: Übernahme der Mieter, Kein Abriss, usw usw. Was meinst du mit *Zusicherung*?
Zitat (von go505817-18):
Beide Zusagen sind zwar schriftlich (per WhatsApp) aber das hat wohl kaum Beweiskraft.
Das ist nix. Das werden evtl. Bestandteile eines notariell geschlossenen Kaufvertrages, wenn der Käufer sie akzeptiert.
Zitat (von go505817-18):
Der Mieter hätte diese Zusage vom Käufer gern unterschrieben in schriftlicher Form.
Was hat der Mieter X mit dem potentiellen Käufer zu tun? Dazu hat der Mieter kein Recht.
Zitat (von go505817-18):
In wie weit kann er das verlangen
Verlangen kann man immer alles. Hier bekommt er nix davon.
Zitat (von go505817-18):
in wie weit schützt Ihn die Zusicherung des derzeitigen Eigentümers vor genau den genannten Kündigungsgründen?
Ich lese gar nichts von Kündigung oder -Gründen.
Zitat (von go505817-18):
ich denke aber, hier bezieht sich der Eigentümer auf Eigenbedarfsanmeldung.
Da sollte man den Eigentümer Y einfach mal fragen. Damit man wenigstens das gleiche denkt.

Ansonsten: Kauf bricht nicht Miete. Fristen nach BGB sind zu beachten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go505817-18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
WEM sichert der Eigentümer/Verkäufer das zu?

Den Mietern, wie gesagt, aber nur per WhatsApp:
Ich zitiere aus der Nachricht des Eigentümers an alle Mieter des Hauses in der WhatsApp Gruppe:
Mein Herzenswunsch, das ihr drinnen bleiben könnt und das Haus nicht abgerissen wird, wurde mir zugesichert.

Zitat:
Der Eigentümer kann doch Bedingungen stellen. zB ich verkaufe zu folgenden Bedingungen: Übernahme der Mieter, Kein Abriss, usw usw

Das soll anscheinend gemacht werden. Zitat Eigentümer:
Okay ich ich werde morgen vor ich unterschreibe mit den Käufern sprechen und alles abklären.

Zitat:
Was meinst du mit *Zusicherung*?

Zusicherung, dass die Mieter des Hauses nicht gekündigt werden wegen Eigenbedarf und Zusicherung, dass das Haus nicht abgerissen wird.

Ansonsten Danke für die Antworten.
Da es inzwischen noch weitere Unstimmigkeiten, unabhängig davon gibt, werd ich das ganze mal mit dem Mieterbund besprechen :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
Mein Herzenswunsch, das ihr drinnen bleiben könnt und das Haus nicht abgerissen wird, wurde mir zugesichert.
Whats app hat keine Kraft. Herzenswünsche auch nicht. Zusicherungen sollten sich im notariellen Kaufvertrag wiederfinden.
Zitat (von go505817-18):
Okay ich ich werde morgen vor ich unterschreibe mit den Käufern sprechen und alles abklären.
Leider auch nur Herzenswunsch des Verkäufers. Erst das, was im Kaufvertrag beschlossen, unterschrieben und beurkundet ist--- ist sicher.

Die Mieter haben hier relativ wenig zu sagen, wenn noch gar kein Vertrag existiert. Also noch kein Eigentumsübergang vollzogen ist.

Trotzdem können Mieter jederzeit zum Mieterbund gehen ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
Mein Herzenswunsch, das ihr drinnen bleiben könnt und das Haus nicht abgerissen wird, wurde mir zugesichert.

Das bindet den Käufer nicht juristisch, höchstens moralisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go505817-18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an alle, verstanden.

Fazit für mich: Alle Aussagen sind nicht bindend, solange sie nicht notariell festgehalten werden.
Dann bleibt den Mietern nur zu hoffen, dass dies entsprechend Teil des Kaufvertrags wird.

1x Hilfreiche Antwort

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