Zustand Wohnung/Haus

30. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maus1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustand Wohnung/Haus

Ich habe schon einen anderen Beitrag bezüglich Mieterhöhung. Wir Mietparteien haben da aber noch ein anderes Problem.
Das Haus in dem wir leben ist nicht isoliert, sprich Dach.
Auf gut Deutsch es zieht.Wir haben unseren Vermieter schon mehrfach darauf hingewiesen, dass in unserer Wohnung die Fenster im Wohnzimmer und Schlafzimmer undicht sind, und es bei Regen, wenn wir nicht die Rollladen runtermachen, Wasser eindringt. Zudem ist der Zustand des Gäste-WC's so alt ie das Haus (40 Jahre. Wir haben schon auf unsere Kosten das Badezimmer renoviert/saniert. Wir wissen von 2 weiteren Mietparteien, dass der Vermieter die Kosten fürs Material der Gäste WC#s übernommen hat. Bei uns will er das nicht.
Er weiß eigentlich alles in allem von zeimlich viel Mängeln, reagiert aber nicht.
Ich weiß, ich weiß wir könnten ja auch ausziehen, wenn uns so viel stört, aber 1. ist die Wohnung günstig und in einer idealen Größe für uns.
Gibt es nicht auch eine gewisse Sorgfaltspflicht des Vermieters???
Kann er Heizöl tanken wo immer er will, wenn auch im Durchschnitt 8 Cent teurer als
bei anderen Anbietern??

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Bzgl. der Mängel würde ich dem VM eine Frist von 14 Tagen setzen, und gleichzeitig eine Mietkürzung androhen. Die Höhe der Minderung kann ich auf Grund fehlenden Wissens der übrigen Mängel nur schätzen, aber 10% dürften schon mindestens rauskommen. Die einbehaltene Miete aber unbedingt auf ein separates Konto einzahlen, damit Du dann bei einer zu hohen Minderung auch die Rückstände bezahlen kannst.

Bzgl. des Heizöls kannst Du Deinen VM darauf hinweisen, daß er auf Grund des Gebotes der Wirtschaflichkeit verpflichtet ist, einen günstigeren Heizöllieferanten mit der Lieferung zu beauftragen. Kannst ja selber mal recherchieren, und dem VM eine Liste der günsigeren Lieferanten vorlegen.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.906 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen