Zustand bei ERstbezug?

14. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
pradze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustand bei ERstbezug?

Schönen guten Abend,
ich möchte eine DHH beziehen und bis auf den Teppichboden ist nichts in der Wohnung drin. Muss ich die Grundierung auch bezahlen?? Den Erstanstrich auch? Es ist im Mietvertrag nichts darüber vermerkt...
Danke Euch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

sofern Ihnen der Vermieter die Übergabe der DHH nicht in einem renoviertem Zustand schuldet, es ist Ihr Privatvergnügen, wie Sie es renovieren. Es gilt der Grundsatz: Gemietet wie besichtigt.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,
dafür können Sie es aber auch beim Auszug in diesem Zustand wieder übergeben.

Ist es ein Neubau? Da ist es ja eh meist so, dass Maler und Teppicharbeiten zu lasten des Erstbeziehenden gehen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@Annika263

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Maßgeblich ist, was im Mietvertrag hinsichtlich der Schönheitsreparatruen vereinbart ist. Findet sich dort eine wirksame SR- Klausel, ist der Mieter ggf. auch bei Auszug zur Renovierung verpflichtet, selbst wenn er das Haus/ die Wohung in unrenoviertem Zustand bezogen hat.

MfG Gruwo

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