Zustimmung zu Mieterhöhung-Porto

12. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)
Zustimmung zu Mieterhöhung-Porto

Hallo, das mag jetzt eine etwas kleinteilige Frage sein, aber trotzdem ist diese von Interesse.

Muss ich als Mieter bei einer Mieterhöhung die Erklärung zur Zustimmung der Mieterhöhung frankieren,
oder kann ich "Porto zahlt Empfänger" auf den Brief schreiben, schließlich will der Vermieter was von mir.

Danke für Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

sowas solltest du per einschreiben mit klingeln (also nicht einwurf) schicken und den bon dazu gut aufheben.
du kannst das aber auch mit zeuge in den briefkasten werfen.

würden aber mal weniger der mieterhöhung zustimmen, gäbe es auch einen niederen mietspiegel!

-- Editiert von huibui am 12.08.2015 11:54

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Dämliche Idee. Wenn's der Empfänger annimmt, dann muß er das fällige Porto plus eine Nachgebühr zahlen. Wenn nicht, geht die Sendung an dich zurück und du mußt den ganzen Spaß bezahlen. Porto hin und zurück plus Nachgebühr.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Bei der Zustimmung handelt es sich um eine sogenannte "Bringschuld", das bedeutet der Mieter hat die allfälligen Kosten zu tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Dämliche Idee. Wenn's der Empfänger annimmt, dann muß er das fällige Porto plus eine Nachgebühr zahlen. Wenn nicht, geht die Sendung an dich zurück und du mußt den ganzen Spaß bezahlen. Porto hin und zurück plus Nachgebühr.

Da aber eine Mieterhöhungerklärung nicht an die Schriftform gebunden ist, hätte ich in diesen Falle ja den Beweis das ich mit der Erhöhung einverstanden bin !?; aber auch eine Zahlung der erhöhten Miete wird lt. Gerichtsurteil als Zustimmung gewertet.
(Az.: 452 C 11426/13 )
Oder weitere Konstruktion:
Die Zustimmungserklärung wird vom Mieter versendet, frankiert, aber kommt nicht beim Vermieter an, oder
der Vermieter behauptet diese nicht erhalten zu haben; ist der Mieter jetzt in der Beweispflicht der Versendung, bzw. muss diese dann per Einsachreiben versenden ?

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#5
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von kuro200):
Zitat (von Anjuli123):Dämliche Idee. Wenn's der Empfänger annimmt, dann muß er das fällige Porto plus eine Nachgebühr zahlen. Wenn nicht, geht die Sendung an dich zurück und du mußt den ganzen Spaß bezahlen. Porto hin und zurück plus Nachgebühr.
Da aber eine Mieterhöhungerklärung nicht an die Schriftform gebunden ist, hätte ich in diesen Falle ja den Beweis das ich mit der Erhöhung einverstanden bin !?; aber auch eine Zahlung der erhöhten Miete wird lt. Gerichtsurteil als Zustimmung gewertet.
(Az.: 452 C 11426/13
)
Oder weitere Konstruktion:
Die Zustimmungserklärung wird vom Mieter versendet, frankiert, aber kommt nicht beim Vermieter an, oder
der Vermieter behauptet diese nicht erhalten zu haben; ist der Mieter jetzt in der Beweispflicht der Versendung, bzw. muss diese dann per Einsachreiben versenden ?


warum all die fragen?

-- Editiert von huibui am 12.08.2015 14:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

http://www.berliner-mieterverein.de/uploads/2011/09/pm1122-fehler.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Aus welchem Grund bitte sollte ein Vermieter den Zugang der Zustimmung zur Mieterhöhung bestreiten?

Zitat:
Da aber eine Mieterhöhungerklärung nicht an die Schriftform gebunden ist


Das ist so nicht richtig. Es gibt i.d. Tat kein Schriftformerfordernis für Mieterhöhungen nach § 558 BGB bei preisfreien Wohnungen, aber es gibt ein Schriftformerfordernis für sozialen Wohnungsbau.

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