Hallo, das mag jetzt eine etwas kleinteilige Frage sein, aber trotzdem ist diese von Interesse.
Muss ich als Mieter bei einer Mieterhöhung die Erklärung zur Zustimmung der Mieterhöhung frankieren,
oder kann ich "Porto zahlt Empfänger" auf den Brief schreiben, schließlich will der Vermieter was von mir.
Danke für Antworten.
Zustimmung zu Mieterhöhung-Porto
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
sowas solltest du per einschreiben mit klingeln (also nicht einwurf) schicken und den bon dazu gut aufheben.
du kannst das aber auch mit zeuge in den briefkasten werfen.
würden aber mal weniger der mieterhöhung zustimmen, gäbe es auch einen niederen mietspiegel!
-- Editiert von huibui am 12.08.2015 11:54
Dämliche Idee. Wenn's der Empfänger annimmt, dann muß er das fällige Porto plus eine Nachgebühr zahlen. Wenn nicht, geht die Sendung an dich zurück und du mußt den ganzen Spaß bezahlen. Porto hin und zurück plus Nachgebühr.
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Bei der Zustimmung handelt es sich um eine sogenannte "Bringschuld", das bedeutet der Mieter hat die allfälligen Kosten zu tragen.
ZitatDämliche Idee. Wenn's der Empfänger annimmt, dann muß er das fällige Porto plus eine Nachgebühr zahlen. Wenn nicht, geht die Sendung an dich zurück und du mußt den ganzen Spaß bezahlen. Porto hin und zurück plus Nachgebühr. :
Da aber eine Mieterhöhungerklärung nicht an die Schriftform gebunden ist, hätte ich in diesen Falle ja den Beweis das ich mit der Erhöhung einverstanden bin !?; aber auch eine Zahlung der erhöhten Miete wird lt. Gerichtsurteil als Zustimmung gewertet.
(Az.: 452 C 11426/13 )
Oder weitere Konstruktion:
Die Zustimmungserklärung wird vom Mieter versendet, frankiert, aber kommt nicht beim Vermieter an, oder
der Vermieter behauptet diese nicht erhalten zu haben; ist der Mieter jetzt in der Beweispflicht der Versendung, bzw. muss diese dann per Einsachreiben versenden ?
ZitatZitat (von Anjuli123):Dämliche Idee. Wenn's der Empfänger annimmt, dann muß er das fällige Porto plus eine Nachgebühr zahlen. Wenn nicht, geht die Sendung an dich zurück und du mußt den ganzen Spaß bezahlen. Porto hin und zurück plus Nachgebühr. :
Da aber eine Mieterhöhungerklärung nicht an die Schriftform gebunden ist, hätte ich in diesen Falle ja den Beweis das ich mit der Erhöhung einverstanden bin !?; aber auch eine Zahlung der erhöhten Miete wird lt. Gerichtsurteil als Zustimmung gewertet.
(Az.: 452 C 11426/13
)
Oder weitere Konstruktion:
Die Zustimmungserklärung wird vom Mieter versendet, frankiert, aber kommt nicht beim Vermieter an, oder
der Vermieter behauptet diese nicht erhalten zu haben; ist der Mieter jetzt in der Beweispflicht der Versendung, bzw. muss diese dann per Einsachreiben versenden ?
warum all die fragen?
-- Editiert von huibui am 12.08.2015 14:03
http://www.berliner-mieterverein.de/uploads/2011/09/pm1122-fehler.pdf
Aus welchem Grund bitte sollte ein Vermieter den Zugang der Zustimmung zur Mieterhöhung bestreiten?
Zitat:Da aber eine Mieterhöhungerklärung nicht an die Schriftform gebunden ist
Das ist so nicht richtig. Es gibt i.d. Tat kein Schriftformerfordernis für Mieterhöhungen nach § 558 BGB bei preisfreien Wohnungen, aber es gibt ein Schriftformerfordernis für sozialen Wohnungsbau.
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