Zutritt Handwerker + Vermieter in gemieteten Garten

15. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Zutritt Handwerker + Vermieter in gemieteten Garten

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezgl. des Zutrittrechts von Handwerkern in meinen Garten.
Folgende Situation:
Der Garten ist von uns angemietet und uns zur alleinigen Nutzung überlasssen worden (steht so im Mietvetrag). Wir bewohnen die Ergdeschosswohnung und der Garten ist nur durch den Keller oder eben durch unsere Wohnung begehbar.
Letztes Jahr hatten wir die Situation, dass unser Vermieter zusammen mit einem Handwerker und einer Maklerin plötzlich in unserem Garten standen. Er hatte zwar geklingelt, aber ich nicht geöffnet (wegen Beinbruch).
Ohne Anmeldung standen nun alle (5 Min später) in unserem Garten. Ich bin explodiert..
Gestern wurde eine neue Gegensprechanlage montiert. ein Handwerker hat in diesem Zusammenhang eine Leitung geprüft, die über unsere Terasse verlaufen soll(??)Hmh, und dann ist eben wieder ein Handwerker mal eben in den Garten rein, ohne Ankündigung.
Darf er das? Es war keine Gefahr im Verzug! Heraus kam das ganze nur, weil er uns auf das Ansprach , was wir auf unserer Terasse stehen haben. Der Handwerker begründete sein Tun damit, dass wir ja sowieso nicht dagewesen sind.
Was kann ich tun? Ich habe nämlich keine Lust, ständig irgendwelche Leute im Garten zu sehen, die da nicht rein dürfen.
Weiß jemand von Euch Rat?
Viele Grüße,

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"Alpha8"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
onkelfossi
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 4x hilfreich)

kurzum: darf er nicht, anmeldung erforderlich.

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#2
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Wie kommt er denn in den Garten wenn der Zutritt nur durch Wohnung oder Keller möglich ist? Hat der Eigentümer Kellerschlüssel? Wir haben auch so eine Wohnung, aber da unser Vermieter keine Schlüssel hat, könnte er gar nicht so ohne weiteres den Garten betreten (außer über Zaun klettern).
Lg
Angelika

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#3
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Angelika,

der Handwerker /Vermieter kann durch den Keller in den Garten kommen. Auf Wunsch des Vermieters sollte die Schlüssel im Keller für die Türen (es sind 2, eine Stahl- und eine Holztür) hinterlegt sein. (Falls es mal zu einem Feuerwehreinsatz kommt) Haben wir dann auch gemacht. Ich bin bis gestern davon ausgegangen, dass (auch wenn die Schlüssel, nicht im Schloss stecken!) nicht einfach so übergriffig gehandelt und einfach in den Garten spaziert wird. Nun bin ich eines bessern belehrt, aber habe ich mit meiner Meinung recht? Ich weiß auch nicht, ob ich einfach die Schlüssel für die Türen wegnehmen kann. Dann wär das Problem ja erst mal gelöst.
LG
Alpha8

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#4
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Das Problem mit dem Feuerwehreinsatz hat wohl jeder. Deshalb würde ich aber meine Schlüssel nicht irgendwo deponieren, wo jeder zugreifen kann. Beim Feuerwehreinsatz werden im Notfall auch Türen eingeschlagen, sodaß man an den Brandherd kommt. Ich würde die Schlüssel wegnehmen, es hat sich ja jetzt bei dir gezeigt, daß das ausgenutzt wird. Ich hatte ja mal das Problem, dass Gartennachbarn über den Zaun auf unser Grundstück gekommen sind, fand ich auch nicht prickelnd. Habe meinen Vermieter informiert, damit er das abstellt. Ich möchte nicht, daß sich in meinem Garten oder auf meiner Terrasse Leute befinden, die ich nicht reingelassen habe. Und ich denke, daß dein Vermieter dich rechtzeitig informieren kann und auch muß, falls ein Handwerker etwas auf der Terrasse machen muß, was auch immer. Und dem Handwerker hätte ich sofort entsprechend den Kopf gewaschen. Ich finde das einfach nur unverschämt, auch die Aussage, daß du ja sowieso nicht da gewesen bist. Wenn dein Vermieter deinen Wohnungsschlüssel hätte, würde der garantiert auch in deiner Wohnung rumtrampeln, wenn du nicht da bist. Wehr dich dagegen, auch wenn dein Vermieter vielleicht sauer ist. Er hat kein Recht, deine Wohnung oder Garten einfach zu betreten.
Lg
Angelika

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#5
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für`s Mut machen. Kann ich heute besonders gut gebrauchen. Mich hat das gestern so genervt und geärgert, dass ich natürlich gleich den Handwerker angerufen habe und darum gebeten habe, zukünftig mit mir einen Termin zu vereinbaren. Er sah jedoch keinen Grund dazu. Seine Argumente waren: an den Schlüssel kann ja jeder und ein Schild "Betreten verboten" gibt es auch nicht. Da muss man erst mal drauf kommen...

//Ich finde das einfach nur unverschämt, auch die Aussage, daß du ja sowieso nicht da gewesen bist//

Das ist ja genau der Punkt, der mich so wütend macht. Ich möchte in meiner Wohnung keine Angst haben müssen, dass irgendwann ein Typ durch`s Fenster guckt. :(

LG,
Alpha8

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#6
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Find ich lustig, müssen wir wohl jetzt alle ein Schild "Betreten verboten" an unsere Wohnungen hängen, sonst kann ja jeder Einbrecher rein und behaupten, es wäre ja kein Schild da. Und dann der Handwerker!!! So was dreistes habe ich ja noch nie gehört. Sei froh, dass du keinen Wachhund hast. Das war nämlich auch mein Thema bei Nachbar übern Zaun klettern. Selbst wenn ich ein Warnschild habe und der Hund beisst jemand fremdes in meiner Wohnung oder auf dem Grundstück, kann der Gebissene mich auch noch verklagen. Der dreiste Handwerker bei dir hätte das bestimmt gemacht. Bei soviel Unverschämtheit verschlägt es einem die Sprache. Apropo Schlüssel: Ich würde auch den Schlüssel so nicht irgendwo rumliegen lassen. Was machst du denn, wenn ein Einbrecher den Schlüssel findet? Ich finde das ziemlich gefährlich. So ungefähr würde ich auch bei meinem Vermieter argumentieren. Denn weisst du, ob nicht evtl. der Handwerker irgendjemandem erzählt, wo der Schlüssel liegt? Über die Terrasse hast du dann ganz schnell jemanden in der Wohnung.
Lg
Angelika

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#7
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Dann informier den Typen doch mal daß du ihn wegen Hausfriedensbruchs anzeigst, wenn er das noch mal ohne dein Einverständnis macht. und dann tust du das auch. Oder du schaust, wo der wohnt und spazierst auch mal einfach in seinem Garten rum :)

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#8
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

...darüber hatte ich auch schon nachgedacht. By the way: der Unterschied zwischen mir und dem Handwerker ist, dass ich eben NICHT durch seinen Garten schlendern möchte ;-)

Ih habe eine (für mich) akzeptablere Lösung gefunden. Da der Zugang zum Garten ja durch eine Stahltür und eine Holztür erfolgt, werde ich den Schlüssel für die Stahltür nach wie vor hinterlegen. So kann mir niemand ans "Fell" und die Feuerwehr (sollte es denn tasächlich mal brennen)kann rein.

Den anderen Schlüssel behalte ich. Für den Fall, dass nun trotzdem jemad im Garten "unterwegs" ist, muss derjenige wirklich sehr, sehr gute Gründe haben, weshalb...
Alpha8

-- Editiert von Alpha8 am 17.08.2006 11:46:37

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#9
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Sehr gut, obwohl ich persönlich beide Schlüssel nehmen würde - aber das nur so am Rande bemerkt. Weiss die Feuerwehr denn, wo der Schlüssel ist? Ich verstehe das nicht so ganz. Und auch nicht verstehen kann ich, warum die Feuerwehr dann durch den Keller in den Garten soll oder so? Kannst ja vielleicht nochmal was dazu schreiben.
Lg
Angelika

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#10
 Von 
Alpha8
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Prinzip bin ich nur guten Willens, um meinen Vermieter nicht vollends zu verärgern, zumal ich nicht weiß, ob und wie sich der Handwerker sich über mich ausgelassen hat...

Ich denke schon, dass die FW im Notfall den Schlüssel finden kann, obwohl es sicher einfacher wäre, über die Nachbargrundstücke auf das Gründstück zu kommen. Was übrigens neben dem Keller, unserer Wohnung die 3. Möglichkeit ist. Einen direkten Zugang von der Staße gibt es (Gott sei Dank) nicht...

Das man sich über Selbstverständlichkeiten einen Kopf machen muß, finde ich besonders ärgerlich an der ganzen Sache.

Was ist aus deiner Sache (wegen Hund und so) geworden?

LG



-----------------
"Alpha8"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Ja wir haben mit unserem Vermieter gesprochen, er hat sich das auch ein paar Tage später angesehen und uns auch darin bestätigt, daß der Nachbar ohne Erlaubnis nichts bei uns zu suchen hat. Er versuchte den Nachbarn ein bisschen in Schutz zu nehmen und sagte, dass dieser Nachbar meistens erst handeln und dann denken würde, er ist wohl sehr impulsiv. Aber wenn man ihm die Sache erklären würde, würde er wohl auch einsehen, dass das wohl nicht so in Ordnung war. Ich denke, dass kommt jetzt wohl nicht mehr vor. Habe aber zur Sicherheit an alle 3 Zaunseiten Hundewarnschilder angebracht (lustige, damit sich keiner auf den Schlips getreten fühlt). Ich denke, das ich jetzt alle ausreichend gewarnt habe. Ich kann wirklich nicht sagen, was mein Hund macht, wenn da plötzlich jemand Fremdes bei uns im Garten ist - und ehrlich gesagt, ich will das auch gar nicht ausprobieren. Auch wenn ich den Hund nicht hätte - ich möchte trotzdem nicht, dass da jemand bei uns im Garten rumlatscht.
Lg
Angelika

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