Hallo,
ich wohne in einer WG, bestehend aus vier Personen. Unsere Vermieter betreten des ?fteren unangemeldet unsere Gemeinschaftswohnraeume mit ihren ZweitschlÙsseln. Weiterhin ist eine neue Reinigungskraft eingestellt worden, die die B?den dieser Gemeinschaftsraeume w?chentlich reinigt. Auch sie hat einen ZweitschlÙssel. In meinem Mietvertrag, sind 15m2 Gemeinschaftsfl?che zur Benutzung aufgelistet. Es steht allerdings nicht definitiv darin, ob sich der Mietbetrag nur auf den Wohnraum oder auch auf die Gemeinschaftsraeume bezieht. Haben unsere Vermieter ohne weiteres das Recht, ohne AnkÙndigung die Gemeinschaftswohnraeume zu betreten? In welchen Paragrafen und GesetzbÙchern werden die Gemeinschaftsraeume behandelt?
Danke schonmal im voraus,
Matthias
Zutritt Vermieter Gemeinschaftsraeume
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



.. die wg, verstehe ich, besteht aus 4 leuten, die ihre zimmer haben, plus gemeinschaftsräumen für alle wg-mitglieder, d.h. küche, evtl. auch ein gemeinsames wohnzimmer, toiletten, bad ... . - es ist doch richtig, dass die gemeinschaftsräume ebenfalls innerhalb der abgeschlossenen woheinheit liegen, oder??
unangemeldet hat der vm dort gar nichts verloren.
wer hat denn die putzfrau angestellt? wenn ihr sie angestellt habt, sollte sie auch zugang zur wohnung haben. wenn der vm sie angestellt hat - auf grund wessen sollte sie dann in eure räume gehen? steht dazu etwas im vertrag?
Die sache verstehe ich auch nicht ganz. Befinden sich die Gemeinschaftsräume in einer in sich abgeschlossenen Wohnung?
Also 4er-WG in EINER 4-Zimmerwohnung mit EINER Haus- bzw Wohnungstür ??
Gruß Justice
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Ja, die Gemeinschaftsraeume befinden sich in einer abgeschlossenen Wohnung (Bad, Kueche, Flur). Die Putzfrau reinigt die Gemeinschaftsraeume, angestellt vom Vermieter. Die Mieter haben jeweils ein eigenes Zimmer. Zu den einzelnen Zimmern hat ie Putzfrau natŸrlich keinen Zutritt.
Das ist schon sehr sehr merkwürdig!
Normalerweise mietet einer oder mehrere eine Wohnung, für die es einen Mietvertrag gibt. Wer in dieser wohnung putzt oder nicht ist sache des Mieters. das geht den Vermieter überhaupt nichts an.
Wer bezahlt denn die Putzfrau ?? Soll das über die Nebenkosten umgelegt werden?
Was steht denn im Mietvertrag dazu ?
Eigentlich kann das alles gar nichts sein...
Auf jeden Fall darf der Vermieter nicht bei Euch in die Wohnung, und einen Zweitschlüssel darf er schon gleich gar nicht ohne eure Zustimmung haben. Er macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar, wenn er einfach reinläuft.
Wie gesagt, irgendwas ist hier echt merkwürdig, daher würde mich der Mietvertrag interessieren.
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 31.01.2007 15:12:02
Die Putzfrau wird vom Vermieter bezahlt, ist allerdings in unseren Nebenkosten aufgelistet.
In meinem Fall zahle ich fuer 1 Zimmer + Gemeinschaftswohnflaeche. Die vier Zimmer der Mieter und die Gemeinschaftswohnflaeche (Kueche,Bad,...) bilden eine abgeschlossene Wohnung (mit WohnungstŸr, etc.). Die Wohnung wird also zimmerweise vermietet.
-- Editiert von Matthias150 am 31.01.2007 15:18:00
-- Editiert von Matthias150 am 31.01.2007 15:20:35
hmm... in diesem Fall ist es durchaus denkbar, daß der vermieter die Gemeinschaftsräume betreten darf. Ihr habt also nicht zu viert eine Wohnung gemietet, sondern vielmehr hast Du direkt vom Vermieter ein Zimmer gemietet.
Was steht denn im Mietvertrag?
In meinem Mietvertrag sind 15m2 Gemeinschaftswohnfaeche zur Nutzung angesetzt. Ob ich nun definitiv nur fuer mein Zimmer oder auch fuer die Gemeinschaftsflaeche zahle steht nicht darin.
-- Editiert von Matthias150 am 31.01.2007 15:23:48
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