Zutritt der Wohnung

5. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
S.B.G.geb.P
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 22x hilfreich)
Zutritt der Wohnung

Hallo zusammen!

Mein Vater ist vor kurzem verstorben und nun kümmere ich mich um die noch anfallenden Dinge - so auch die Wohnung die mittlerweile auch schon gekündigt ist. Um das Mietshaus kümmert sich eine Verwaltung und ich habe die Kündigungsbestätung schon erhalten. Das Mietverhältnis läuft noch bis zum 31.10.13.

Von der Eigentümerin erfuhr ich in einem Telefongespräch, das ihr Verwalter in der Wohnung war.
Sie sagte mir auch, ich solle so schnell wie möglich die Wohnung räumen, damit die Wohnung saniert werden kann.


Ich bin nun der Meinung, das der Verwalter widerrechtlich die Wohnung betreten hat. Denn es erfolgte keine vorherige Terminabsprache mit mir, so dass ich gar nicht anwesend sein konnte, als er die Wohnung betrat. Denn wie gesagt: das Mietverhältnis endet erst am 31.10.13


Welche (rechtlichen) Schritte kann ich unternehmen, damit soetwas nicht noch einmal vorkommt? Es stehen ja auch noch private Sachen drin.

Ich weiß nicht ob es hilfreich ist, schreibe es trotzdem mal dazu: die Eigentümerin ist auch noch Staatsanwältin...

ich bedanke mich im Voraus für jeden Hinweis!
VlG, die S

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Von der Eigentümerin erfuhr ich in einem Telefongespräch, das ihr Verwalter in der Wohnung war.

Nicht beweisbar.

quote:
Welche (rechtlichen) Schritte kann ich unternehmen, damit soetwas nicht noch einmal vorkommt?

Schloss austauschen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120168 Beiträge, 39837x hilfreich)

Im übrigen ist es durchaus statthaft, das der Vermieter oder Bevollmächtigte Vertreter in gewissen Situation ("Gefahr in Verzug") ohne vorherige Zustimmung und Benachrichtigung des Mieters oder seiner Vertreter die Wohnung betritt.



Das tauschen des Schlosses ist die preiswerteste Methode das effizient zu verhindern.
Schloss aufheben und bei Rückgabe der Mietsache wieder einbauen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Anstelle sich jetzt an dem widerrechtlichen Betreten so sehr aufzuhängen, solltest du dir vielleicht mal durch den Kopf gehen lassen, was die Vermieterin sagte, und den Inhalt verstehen:

quote:
Sie sagte mir auch, ich solle so schnell wie möglich die Wohnung räumen, damit die Wohnung saniert werden kann.


Da ergäbe sich doch die Möglichkeit, das Mietverhältnis in beidseitigem Einvernehmen vorfristig zu beenden, damit sie schnellstmöglich rein können und die Wohnung zu sanieren. Das wiederum würde dir weitere Mietzahlungen ersparen.

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#4
 Von 
S.B.G.geb.P
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 22x hilfreich)

...erstmal vielen lieben Dank für die Antworten!

@Anjuli123,

...[color=red]muss also bis einschliesslich Oktober 2013 die Miete der Wohnung gezahlt werden.[/color][color=black]- Auszug aus der Kündigungsbestätigung....Es wird also auf die Mieten bestanden und ich habe die Eigentümerin vorab gefragt, ob sie wenigstens eine Miete erlassen könne. Nein, sie lasse sich nicht auf darauf ein und mit ihr zu verhandeln sei sinnlos. Sie würde - da mein Mann und ich Hartz4-Empfänger sind, so oder so auf den Sanierungskosten sitzen bleiben...[/color]

Nach einer überschlafenen Nacht werden mein Mann und ich - auch nach den Antworten hier - einfach das Schloss austauschen. Denn der Verwalter mit dem ich auch eben erst zwischendurch telefonierte - stritt vehement ab, in der Wohnung gewesen zu sein....
Also Aussage gegen Aussage - und das hat meistens eh keinen Sinn...

VlG, die S

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es wird also auf die Mieten bestanden und ich habe die Eigentümerin vorab gefragt, ob sie wenigstens eine Miete erlassen könne. Nein, sie lasse sich nicht auf darauf ein und mit ihr zu verhandeln sei sinnlos. Sie würde - da mein Mann und ich Hartz4-Empfänger sind, so oder so auf den Sanierungskosten sitzen bleiben...



Da könnte sich ein weiterer vorstoß aber lohnen.

Wenn das ein "alter" Mietvertrag ist, wird die Schönheitsreparaturklausel unwirksam sein. Das "normale" Abwohnen ist mit der Miete abgegolten. Anspruch auf Erstattung der Sanierungskosten hat die Vermieterin also nicht.

Auch keinen Anspruch darauf, die Wohnung vor dem 31.10. heraus zu verlangen um zu sanieren.

Wenn sie also nur halbwegs vernunftbegabt ist, müsste sie einer früheren Vertragsauflösung zustimmen, um sanieren und vielleicht zu einer höheren Miete weitervermieten zu können.

Euch würde das eine, vielleicht sogar zwei Mieten sparen, die Vermieterin hätte höhere Einnahmen. Wenn sie das absolut nicht verstehen kann oder will kann man leider nichts machen.

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#6
 Von 
S.B.G.geb.P
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 22x hilfreich)

...habe mittlweile auch die "frohe Botschaft" erhalten, das die Eigentümerin und der Verwalter beide einlenken. Werden doch wohl erkannt haben, einen Fehler gemacht zu haben....

Ja, der Mietvertrag wurde 1997 abgeschlossen und meines Wissens nach ein "alter".

Vielen lieben Dank für alle Antworten!
Und vlG die S.

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