Zutritt des Vermieters / Unbekannte Schlüssel

29. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)
Zutritt des Vermieters / Unbekannte Schlüssel

Hallo,

bei der Übergabe einer Mietwohnung wurden zwei Türschlüssel
übergeben, durch Zufall stellte sich nun heraus, dass der
Vermieter über einen dritten Schlüssel verfügt und diesen
"zur Durchführung von Reparaturen" genutzt hat. Auf Befragen
beruft sich der Vermieter darauf, dies sei ihm von mir erlaubt
worden.

a) Muss ein Vermieter bei Wohnungsübergabe ausdrücklich
darauf hinweisen, dass ER Schlüssel zur Wohnung hat (ggfls.
auch den Generalschlüssel einer Schliessanlage)?

b) Muss der Mieter beweisen, dass er dem Vermieter keine
Erlaubnis erteilt hat, die Wohnung in seiner Abwesenheit
(mit einem weiteren Schlüssel) zu betreten?

Aufgrund von Sachbeschädigung ist der Vorgang noch zu
bewerten, aktuell wurde ein neuer Schliesszylinder eingebaut,
um weiteren Zutritt zur angemieteten Wohnung zu verhindern.

Für Hinweise vielen Dank,

Wolfang

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

ich denke, dass es fast üblich ist, dass der Vermieter einen Ersatzschlüssel oder Generalschlüssel besitzt. Ob er dies extra angeben muss, weiss ich nicht.

Ich bin mir jedoch sicher, dass ein Vermieter Wohnungen nur nach ausreichender vorheriger Ankündigung betreten darf. Ausnahme hierzu kann nur sein, wenn akute Gefahr (Waserrohrbruch o.ä.) besteht. Wird behauptet, dass eine generelle Genehmigung zum Betreten der Wohnung erteilt wurde, ist das eher unwahrscheinlich und müsste vom Vermieter "bewiesen" werden.

Gruss
Thomas

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#2
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 25x hilfreich)

Der Vermieter darf nur mit Einverständnis des Mieters einen Schlüssel FUR NOTFÄLLE, z. B. Rohrbruch, Wasserschaden, etc. behalten. Will dies der Mieter nicht, darf der VM einen Schlüssel nicht behalten.
Damit der VM aber im Falle des Falles keinen Ärger mit der Versicherung/den Notdiensten und der Mieter keine extreme Kosten (z.B. Schlüsseldienst) wegen Unzugänglichkeit der Wohnung in seiner Abwesenheit bekommt, soll der Mieter einen Ersatzschlüssel bei einem vertrauten Person in der Nachbarschaft oder auch borübergehend bei der Polizei hinterlegen.
Ich habe z.B. einen Schlüssel bei der Polizei hinterlegt, als als Single in eine fremde Stadt gezogen bin, wo ich niemanden kannte. Ich wollte dem VM keinen Schlüssel "geben", weil ich schon mit meinem damaligen Alt-VM das Problem hatte, dass er unerlaubt in meiner Wohnung war.
Man soll aber so schnell wie möglich einen Nachbarn finden, zu dem man das Vertrauen der Schlüsselhinterlegung haben kann, und die Schlüssel von der Polizei wieder abholen.

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