Hallo Zusammen!
Super Sache dieses Forum! Hier werden Sie wohl wirklich geholfen.
Mein Vermieter ist ohne mein Wissen in meine Wohnung gegangen (zweitschlüsel wohl) und hat Handwerker in meine Wohnung gelassen und das unbeaufsichtigt. Es war kein Notfall. Es wurde lediglich etwas an der Heizung gemacht und das im Sommer, naja Frühling! Hab ich ein fristloses Kündigungsrecht? Käme mir sehr gelegen...
Ich hab hier dies gefunden:
LG Berlin
1999-02-09
64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01
Betritt ein Vermieter mit Hilfe eines Zweitschlüssels unbefugt die Wohnung seines Mieters, so hat der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin stellt das unbefugte Betreten der Mietwohnung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters dar, welche die Kündigung rechtfertigt. Dabei könne der Mieter auch noch bis zu sechs Wochen nach dem «Hausfriedensbruch» des Vermieters kündigen, wenn er die Zeit benötigte, um eine neue Wohnung zu suchen.
Gilt das auch für Reparaturarbeiten und für außerhalb Berlins? Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung oder einfach das Wissen?! Vielen Dank und Viele Grüße!
-- Editiert von mrbigmmx am 21.05.2006 19:52:17
-- Editiert von mrbigmmx am 21.05.2006 19:53:09
Zutritt durch Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hi
Was wurde denn an der Heizung genau gemacht?
....Mein Vermieter ist ohne mein Wissen in meine Wohnung gegangen ...
Woher weißt du denn dann, daß es ein Handwerker war?
Grüße Feuerelfe
@ Feuerelfe
Hallo!
An der Heizung wurde der Verteiler ausgetauscht. Mein Vermieter ist körperlich nicht im Stande eine solche Arbeit zu verrichten. Ausserdem habe ich am nächsten Tag den Wagen von den Monteuren gesehen.
Danke und viele Grüße
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Bitte was? Was ist ein Heizungsverteiler?
Feuerelfe
Das ist ein Verteiler für die Fußbodenheizung an dem sich alle ROhre treffen und in die Räume laufen.
schau dir folgendes an, vielleicht hilf das.
§ 554 a
Okay?!
Ich denke, daß in deinem Fall eine fristlose Kündigung (auch wenn sie dir sehr gelegen käme) nicht in Frage kommt.
Laut deiner Aussage hat der VM die Handwerker unbeaufsichtigt in deine Wohnung gelassen, also war er selber gar nicht drinnen!
Es ist natürlich auch immer schwer zu beurteilen ob eine Reparatur ein Notfall ist.
Jede Reparatur hat zumindest mal eine Notwendigkeit.
Wenn z.b. ein Zähler an einer Wasseruhr kaputt ist und der VM merkt das, möchte er diesen natürlich umgehen austauschen, da er sonst das vom Mieter verbrauchte Wasser aus eigener Tasche bezahlen müßte.
Vielleicht hat der VM ja auch vergeblich versucht dich zu informieren.
Feuerelfe
Also,
ich kann mir nicht vorstellen, daß der VM vor der Tür stehen bleibt und die Handwerker einlässt. Aber auch dies ist ohne Zustimmung des Mieters Hausfriedensbruch. Auch wenn der VM vorher versucht hat den Mieter zu erreichen !!
Gruß
Hallo, ich finde die Antworten hier doch sehr interessant. Fakt ist aber, das der Vermieter bei Vermietung einer Wohnung, Haus etc. ALLE Schlüssel an den Mieter auszuhändigen hat und keine Schlüssel für etwaige Notfälle ;-) zurückbehalten kann. Wir stehen jetzt zum 01.06.06 auch vor diesem Problem bei Neuanmietung der Wohnung und eines ist gewiß, ab dem 01.06.06 ist ein neues Schloß in unserer angemieteten Wohnung. So eine Reparatur, wie hier das Austauschen eines Heizungsverteilers bedarf garantiert nicht dem sofortigen Nachkommen dieser Neueinsetzung. Hier hätte der Vermieter durchaus dem Monteur deine Nr. geben können und Du und der Monteur, ihr hättet einen Termin ausmachen können. Wo kommen wir da eigentlich hin, wenn jeder Vermieter einen Schlüssel der Wohnung behält und ich als Mieter Angst haben muß, das während meiner Abwesenheit in der Wohnung rumgeschnüffelt wird, egal ob vom Vermieter oder irgendwelchen Handwerkern?Und ich denke auch nicht, das der Vermieter nicht mit dem Handwerker in die Wohnung gegangen ist, sondern das er treu und brav neben dran gestanden ist. Das entspricht einfach dem Tatbestand Hausfriedensbruch. Das Vertrauensverhältnis ist hier von seitens des Vermieters zerstört worden. Erkundige dich aber am besten bei einem Anwalt für Mietrecht, auch in Bezug auf die Fristlose Kündigung.
Grüße
Krümel40
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