Zutritt für Handwerker

24. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Diri
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zutritt für Handwerker

Zutritt für Handwerker?

Hallo!

Mein Vermieter möchte von einem Fenster ein Aufmaß machen lassen, um es zu ersetzen. Es handelt sich hierbei um ein Schlafzimmerfenster. Ich wohne in einer WG und das Schlafzimmer gehört dem Mitbewohner, welcher den ganzen Tag über auf der Arbeit ist. Wie sieht es aus? Ist mein Mitbewohner verpflichtet, dem Vermieter und dem Handwerker, während der Zeit, wo er nicht da ist, über mich Zugang zu gewähren zu "handwerkerüblichen Zeiten"?

Er hat auch erst um drei Termine gebeten (die mein Mitbewohner ihm genannt hat), um dann zu sagen, die Termine wären zu spät, die Fenster würden nächste Woche in Produktion gehen.

Mein Mitbewohner fühlt sich nun zu Recht unter Druck gesetzt, vor allem da der Vermieter fast zwei Jahre Zeit hatte, sich auch in der warmen Jahreszeit darum zu kümmern. Nun kann sich mein Mitbewohner nicht einfach frei nehmen, will aber auch gerne dabei sein.

Meine Fragen sind also:

Muß mein Mitbewohner den Handwerker / Vermieter für ein Aufmaß einlassen, wann dieser will?
Oder muß sich der Vermieter an die Zeiten halten, wo mein Mitbewohner auch zuhause ist, da dieser gerne dabei sein möchte?
Oder muß eventuell ich ihn einlassen?
Kann der Vermieter entscheiden, wann das Fenster ersetzt wird?
Oder geht das nur in Absprache mit meinem Mitbewohner?

Es ist wohl verständlich, das mein Mitbewohner von der Aussicht, eventuell um diese Jahreszeit sein Schlafzimmerfenster (!) austauschen lassen zu müssen, nicht begeistert ist.

Gruß,

Diri


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"Diri"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Er muss innerhalb angemessener Frist zu üblichen Zeiten (ca. 8-18 Uhr) Zugang gewähren - ob persönlich oder über dich wird dem VM egal sein.

Was eine angemessene Frist ist, ist schwierig zu klären bzw. kenne ich keine konkrete Anzahl von Tagen.

Ggf. könnte noch relevant sein, wer (Haupt-)mieter ist.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Seid doch froh, dass der VM ein neues Fenster einbauen lassen möchte und gewährt ihm Zutritt!

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