Zutritt zur Wohnung

7. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
MuckGuck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zutritt zur Wohnung

Hallo zusammen!

Wie verhält es sich in folgendem Fall:

Mieter und Vermieter haben seit längerem Streitigkeiten bzgl. Mängeln, Mietzahlungen usw.
Es gab schon mehrer Gerichtsverhandlungen und es wurde durch einen Gerichtvergleich vereinbart, dass Mieter bis zu einem bestimmten Datum ausgezogen ist und die Wohnung geräumt hat.
Mieter hat sich nicht gemeldet bzgl. Auszug, Schlüsselübergabe o.ä.

Der Vermieter wartet also das besagte Datum aus dem Vergleich ab + ca. 2 Wochen.

Nachdem sich Mieter noch nicht gemeldet hat bricht VM die Wohnung auf (tritt die Tür ein), um sich Zutritt zu verschaffen.
Der Mieter ist nicht anwesend. Es stehen noch teilweise Möbel rum.

Welche rechtlichen Konsequenzen können den Mieter in diesem Fall erwarten und welche können den Vermieter in diesem Fall erwarten?

Was könnte Mieter tun um sich gegen diese Vorgehensweise zu wehren? Wie könnte der Vermieter begründen, um sein Verhalten zu rechtfertigen und wen von beiden kann was erwarten?

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn vereinbart wurde das er bis zu einem Termin weg ist, kann man davon ausgehen das er es ist. Ich würde die Möbel per Spedition an ihn liefern.

Korrekt wäre die Schlüssel per Gerichtsvollzieher zu holen, bzw den Vergleich zu vollstrecken. Das wird aber nur teurer und dauert länger.

K,

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#4
 Von 
MuckGuck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also würde sich der Vermieter in keinem Fall strafbar machen und wäre auch im Recht oder hätte er mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na wenn zu erkennen ist das er noch das wohnt und sich nicht an den Vergleich gehalten hat dann ist da Hausfriedesbruch. Aber ich nehmen an das man gehört hat das er ausgezogen ist.

K.

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#6
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#7
 Von 
MuckGuck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Beispiel damit, dass er noch Möbel drin hatte...

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Der Staatsanwalt wird dem Richter den Unterschied zwischen persönlichen Dingen und Sperrmüll erklären. Der Verteidiger wird seinen Senf dazugeben und der Richter entscheiden.
Und man wird bewerten ob der VM dies hat erkennen müssen.

Daher läuft man vorher freundig durch Haus und erzählt jedem das der nun endlich weg ist, dann wird hinterher jeder bezeugen das er schon weg war.

K.

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#10
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Nachdem sich Mieter noch nicht gemeldet hat bricht VM die Wohnung auf (tritt die Tür ein), um sich Zutritt zu verschaffen.


Imho dürfen sowas nur Behörden .

Wobei ich mich jetzt auch frage, wieso diese dann bei der Räumung nicht dabei waren. :???:

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#11
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Wobei ich mich jetzt auch frage, wieso diese dann bei der Räumung nicht dabei waren.
Vielleicht war gerade Wochenende! ;)

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#12
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#13
 Von 
MuckGuck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann nehmen wir mal folgendes an:

VM bricht die Tür auf, stellt fest, dass Mieter nicht da ist. Möbel die sich noch drin befinden sind kaputt.
VM zieht die Tür zu, damits niemand sieht und überlegt, wie er weiter vorgehn soll.

Dummerweise öffnet sich später die Tür wieder wg. Durchzug. Andere Mieter sehen die offene Tür und die zerstörten Möbel, denken an Einbruch und rufen die Polizei.

Polizei kommt, stellt fest, dass die Tür aufgebrochen ist und Möbel zerstört sind. Und nun?

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#14
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#15
 Von 
MuckGuck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ein Rückzieher kannste Dir jetzt nicht erlauben, könnte zu teuer werden


Was soll das bedeuten mit Rückzieher? Falls einfach ein Rückzieher gemacht wird, was könnte dann passieren?

JEP, es ist wohl oder übel das erste Mal!

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#16
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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