Zutritt zur Wohnung gewähren

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
MeisterPetz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zutritt zur Wohnung gewähren

Hallo!

Ich habe meine Wohnung, als 2er WG geführt, gekündigt und den letzten Monat der 3 Monate Kündigungsfrist nicht mehr bewohnt. Mein Vermieter hat während dieser 3 Monate etwa 2-3 Wochen weder mich, noch meinen Mitbewohner telefonisch erreichen können, da wir beide eine neue Handynr. bekommen haben. Jetzt hat er nicht rechtzeitig einen Nachmieter finden können und will uns dies anlasten, da er wie gesagt, etwa 3 wochen lang keine interessenten in die wohnung lassen konnte. Zu dieser Situation steht im Mietvertrag nichts explizit drin. Ich bin allerdings der Meinung, dass er für so einen kurzen Zeitraum die wir nicht erreichbar waren nichts in Rechnung stellen darf. Er hätte uns auch einfach einen Brief schreiben können, die Adressen hatte er. Was meint ihr dazu?

danke fürs lesen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wann Du wo gewohnt hast, ist irrelevant!
Der Vertrag endet mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist, bis dahin sind Miete und Nk fällig.
Daher ist das Argument des VM auch uninteressant, er hat Anspruch auf Miete und NK für alle 3 Monate der KF. Du hättest aber für frühzeitig angekündigte Besichtigungen tatsächlich Zutritt gewähren müssen. Das ist aber unabhängig von der Kündigungsfrist. Schadenersatz bzw. Nutzungsausfall darüber hinaus kann der VM nur verlangen, wenn er definitiv Beweisen kann, dass er die Wohnung hätte sofort vermieten können. (wenn also tatsächlich monetär bezifferbarer Schaden vorliegen würde-entgangene Mietzahlung). Das ist natürlich schwer, da nicht bei jedem Interessent gleich davon auszugehen ist, dass die Wohnung auch gemietet ist.



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"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

-- Editiert von Suecologne am 01.08.2008 06:56:26

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#2
 Von 
MeisterPetz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ich Miete und NK bis zum Ende zahlen muss, weiß ich. Der VM hat ja auch gar keine Besichtigungen angekündigt. Er sagt ja, er konnte sie nicht ankündigen, weil er mich nicht erreichen konnte. In den 2.5 Monaten in denen ich erreichbar war, hat er allerdings auch nicht einen einzigen Besichtigungstermin ausgemacht...

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Er will also "Miete" über die Vertragszeit hinaus, habe ich das jetzt richtig verstanden?

Wäre einerseits nicht das Problem, er müsste das einklagen und seinen Schaden beweisen. Meiner Meinung sähe das schlecht aus. Andererseits könnte er das von der Kaution abziehen, schlecht für Dich, denn dann musst Du ihn auf Kautionsauszahlung verklagen....

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"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn er Deine Adresse hatte, wäre es zumutbar gewesen, einen Brief zu schreiben. Innerhalb von drei Tagen hättest Du diesen gehabt.

Darauf würde ich auch verweisen !
Eigentlich hätte ja ne Postkarte mit dem Hinweis bitte melden genügt.

Aber: ich hoffe Du kannst nachweisen, dass er die Adresse hatte. Jeder Mieter weiss ja, dass jemand eine Wohnung besichtigen will, bevor er mietet in 99 Prozent der Fälle.


-----------------
"Chylla"

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#5
 Von 
MeisterPetz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann beweisen, dass er meine Adresse hatte, denn sie steht ja im Mietvertrag. Es hätte ja sogar gereicht wenn er mir ne Nachricht in den Briefkasten der besagten Wohnung geworfen hätte, den habe ich ja regelmäßig geleert. Außerdem wohnt mein VM auch nur 500 Meter weiter, also wenns ihm so dringend gewesen wär, hätte er auch einfach mal vorbeifahren können. Ich bin mittlerweile nicht mehr der Meinung, dass ihm da irgendwas an Geld zusteht.

Aber die Kaution ist doch nur für Schäden an der Wohnung vorgesehen, daran kann er sich doch nicht einfach bedienen, wenn er meint er bekäme noch geld für irgendwas?
Kaution liegt als verpfändetes Sparbuch bei meiner Bank...

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

So weit die Theorie, er wird aber sagen, dass ihm ein Schaden in Verbindung mit dem Auszug entstanden ist durch Leerstand.

Denke er hat schlechte Karten, insbesondere wenn im Mietvertrag nicht explizit Aussagen dazu drin sind, z.B.von 16 bis 19 Uhr maximal zwei mal in der Woche eine Stunde Zutritt.

Wenn es darauf ankommt musst Du eben klagen, dass er diese auszahlt.

Einen Brief wegen eines Besichtigungstermines zu schreiben, ist absolut zumutbar.

Klar, Du kannst auch behaupten, er solle die Namen er Interessenten nennen, die rein wollten. Ist aber gefährlich, echtes Interesse kannst Du eh nicht prüfen.

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"Chylla"

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