Ich habe zwischen 2002 und 2005 in einer 2-Personen Wohngemeinschaft gewohnt. Schriftlich vereinbart war, dass sich beide die Miete zu gleichen Teilen teilen. Nun hat sich aber herausgestellt, dass ich monatlich etwa 40,- Euro zuviel Miete gezahlt habe. Das macht über die gesamte Wohndauer eine Gesammtsumme von etwas über 1000,- Euro.
Ist mein Anspruch gegenüber meinem damaligen Mitbewohner inzwischen verjährt oder kann ich den Anspruch noch geltend machen?
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Zuviel Miete gezahlt - Verjährung?
--- editiert vom Admin
Mein damaliger Mitbewohner ist zum Ende des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zum Arbeiten und Leben in die USA geflogen und war somit für mich nicht greifbar. Durch Zufall habe ich jetzt jedoch festgestellt, dass er sich wohl nun inzwischen wieder in Deutschland aufhält und hier arbeitet.
Gibt es irgendwelche Faktoren, welche diese möglicherweise zutreffende Verjährung gehemmt haben?
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Nun hat sich aber herausgestellt
Wie ?
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Wie ?
Durch Zufall. Ich habe alte Mietverträge verglichen um eine Formulierung für einen Kollegen zu finden, also eigentlich in einem ganz anderen Zusammenhang.
Da ich für kurze Zeit nach dem Auszug meines damaligen Mitbewohners die Wohnung vom Vermiter übernommen hatte, habe ich da dann erstes Mal selbst gesehen, wieviel die Miete für die Wohung tatsächlich beträgt. Leider dachte ich damals gar nicht daran, dies mit meinem vorherigen Mietvertrag zu vergleichen, sonst wäre mir das auch schon im Frühjahr 2005 aufgefallen dass ich jahrelang einen zu hohen Anteil gezahlt hatte.
Ausserdem war der Kerl ja sowieso weg und irgendwo in den USA untergetaucht. Hätte mir also gar nichts gebracht wenn ich das damals schon bemerkt hätte.
-- Editiert am 11.06.2010 10:40
--- editiert vom Admin
Kann ich ihm zumindest noch strafrechtlich wegen Betrugs anzeigen? Oder verjährt das auch nach 3 Jahren?
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--- editiert vom Admin
Die Vereinbarungen waren nicht nur mündlich vor Zeugen getroffen, sondern liegen mir auch schriftlich als Anlage zum Mietvertrag vor. Und in einem weiteren von meinem damaligen Mitbewohner unterschriebenen Schreiben ist das auch nochmals so aufgeführt.
Ist halt nur die Frage ob das mittlerweile verjährt ist oder ob die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
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Einsetzen würde die Verjährung grundsätzlich nach Kenntnisnahme.
Aber wie will man darlegen, daß man jahrelang nicht gemerkt hat (merken konnte), daß die Hälfte nicht die Hälfte war ?
So ein komplizierter Rechenvorgang ist das schließlich nicht.
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