Hallo,
wie läuft eine Zwangsräumung ab?
Was müssen für vorrausetzungen gegeben sein?Wenn ein Mieter zum angegeben Zeitpunkt der Kündigung nicht geräumt hat, darf der Vm dann die Vollstreckung in die Wege leiten?
Muss der VM bei Gericht einen Bescheid oder antrag erwirken?Kann man dagegen wiederspruch einlegen?Darf der vermieter seinen mieter selbst gewaltsam aus der wohnung schaffen?
Wie lange dauert das ganze verfahren, was ist wenn man ALG 2 Empfänger ist, bleibt der Vm dann auf den Kosten sitzen?Wie hgoch sind die Kosten?Wann verjähren diese?Wird ein Vermieter das Risiko einer Zwangsräumung eingehen, wenn bekannt ist das der Mieter mittellos ist?
Darf der Vm die Zwangsvollstreckung betreiben, auch wenn weiter die Miete gezahlt wird?
Zwangsräumung - Mieter
8. April 2008
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Frage vom 8. April 2008 | 00:43
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 27x hilfreich)
Zwangsräumung - Mieter
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#1
Antwort vom 8. April 2008 | 09:34
Von
Status: Praktikant (990 Beiträge, 81x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. April 2008 | 09:42
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 173x hilfreich)
'Ansonsten, alle Achtung, 11 Fragen in knapp 11 Zeilen, das schafft nicht jeder. '
Was ich super finde!!!
'Darf der Vm die Zwangsvollstreckung betreiben, auch wenn weiter die Miete gezahlt wird?'
Ja, wenn die Kündigung rechtlich (Inhalt + formale Anforderungen) einwandfrei ist.
'Wann verjähren diese?'
Soweit würde ich jetzt mal noch nicht denken.
Warum wurde dir denn gekündigt?
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#3
Antwort vom 8. April 2008 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (44609 Beiträge, 15887x hilfreich)
Eine Zwangsräumung ist nur mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zulässig. Dieser wird erst tätig, wenn er einen entsprechenden Titel (z.B. Gerichtsurteil) hat.
Und jetzt?
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