Hallo, angenommen Mieter (A) hat eine Mietwohnung angemietet und führt dort in einem Zimmer ein Kleingewerbe (Lager) aus. Das ist bekannt und so angemeldet. Nun wird Mieter (A) die Wohnung gekündigt, die Zwangsräumung steht bevor, allerdings ist nur ein Titel gegen ihn erwirkt, kein Wort zum Gewerbebereich (Zimmer). Kann man damit die Zwangsräumung aufhalten? Das der Betriebsname auch genannt werden muss im Räumungsbeschluss? Noch eine Info, es gibt und gab keine Mietschulden, die Miete ist sogar nach der Kündigung weiter bezahlt.
Zwangsräumung. Rückfragen
10. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2019 | 17:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsräumung. Rückfragen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juli 2019 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (31936 Beiträge, 5625x hilfreich)
Hat der Mieter keinen Räumungs-Schutz beantragt?ZitatNun wird Mieter (A) die Wohnung gekündigt, die Zwangsräumung steht bevor, :
Wahrscheinlich wurde in der Räumungsklage die Wohnung genannt. Es wurde sicher auch nicht nur teilweise/raumweise gekündigt, oder?Zitatallerdings ist nur ein Titel gegen ihn erwirkt, kein Wort zum Gewerbebereich (Zimmer) :
Ich fürchte---nein.ZitatKann man damit die Zwangsräumung aufhalten? :
Dann gibt andere Kündigungsgründe. Sie müssen aber nicht immer genannt werden.Zitates gibt und gab keine Mietschulden, die Miete ist sogar nach der Kündigung weiter bezahlt. :
Die Kündigung scheint wirksam...
Und jetzt?
Schon
266.685
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
27 Antworten
-
48 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten