Zwangsräumung. Rückfragen

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
ThorstenB44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsräumung. Rückfragen

Hallo, angenommen Mieter (A) hat eine Mietwohnung angemietet und führt dort in einem Zimmer ein Kleingewerbe (Lager) aus. Das ist bekannt und so angemeldet. Nun wird Mieter (A) die Wohnung gekündigt, die Zwangsräumung steht bevor, allerdings ist nur ein Titel gegen ihn erwirkt, kein Wort zum Gewerbebereich (Zimmer). Kann man damit die Zwangsräumung aufhalten? Das der Betriebsname auch genannt werden muss im Räumungsbeschluss? Noch eine Info, es gibt und gab keine Mietschulden, die Miete ist sogar nach der Kündigung weiter bezahlt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31936 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von ThorstenB44):
Nun wird Mieter (A) die Wohnung gekündigt, die Zwangsräumung steht bevor,
Hat der Mieter keinen Räumungs-Schutz beantragt?
Zitat (von ThorstenB44):
allerdings ist nur ein Titel gegen ihn erwirkt, kein Wort zum Gewerbebereich (Zimmer)
Wahrscheinlich wurde in der Räumungsklage die Wohnung genannt. Es wurde sicher auch nicht nur teilweise/raumweise gekündigt, oder?
Zitat (von ThorstenB44):
Kann man damit die Zwangsräumung aufhalten?
Ich fürchte---nein.

Zitat (von ThorstenB44):
es gibt und gab keine Mietschulden, die Miete ist sogar nach der Kündigung weiter bezahlt.
Dann gibt andere Kündigungsgründe. Sie müssen aber nicht immer genannt werden.
Die Kündigung scheint wirksam...

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