Hallo lieber Leser,
es ist ein wenig kompliziert, Meine Frau ist Eigentümerin eines Hauses mit Grundstück. Dieses erwarb sie in folge einer Schenkung im Oktober 2010. Hier wie üblich gem §1093 BGB das lebenslange Wohnrecht verankert. Das ist völlig legitim. Wir bewohnten zusammen mit der Wohnberechtigten, das gemeinsame Haus. es kam zu streitigkeiten mit der Wohnberechtigten, was wohl auch auf das hohe Alter und ansichten her rührt. Die Wohnberechtigte die auf das gesamte Gebäude Wohnrecht hat, klagte uns mit Räumungsklage aus em Haus. Das war in 2017, aber der Titel wurde nicht vollstreckt. Erst in 2019 wo es wieder zu streitigkeiten kam, wollte sie dieses auch umsetzen. Eine Vollstreckungsgegenklage erfolgte, aber der Termin durch den Gerichtsvollzieher war schneller. Erst viel später wurde dann in einer Mündlichen Verhandlung ein neuer Termin praktisch als Vergleich gesetzt. Nun zu meinen Fragen :
1. Eine neue Zwangsräumung kann doch nur mit der Vollstreckbarkeit des ausgehandelten Vergleiches erfolgen ? Sprich wenn ich den Termin nicht eingehalten habe ?
2. Darf ein Anwalt bevor die Wohnung übergeben wurde, vorher in die selbe um Fotos zu machen ? Termin war gegen 10;00 Uhr a Tag X vereinbart, der anwalt fertigte bereits um 10;04 Uhr Bilder von den Räumlichkeiten, ohne unsere Zustimmung zu haben
hat sich der Anwalt des Hausfriedensbruch schuldig gemach?
Zwangsräumung/ Termin
22. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2020 | 21:44
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 4x hilfreich)
Zwangsräumung/ Termin
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2020 | 11:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
Zitat1. Eine neue Zwangsräumung kann doch nur mit der Vollstreckbarkeit des ausgehandelten Vergleiches erfolgen ? :
Der alte Titel wurde augehoben?
ZitatTermin war gegen 10;00 Uhr a Tag X vereinbart, der anwalt fertigte bereits um 10;04 Uhr Bilder von den Räumlichkeiten, ohne unsere Zustimmung zu haben :
Wenn um 10:00 Uhr am Tag X die Räumung erfolgt sein musste, dann darf man ab 10:00:01 Uhr Beweissicherung für Pflichtverletzungen anfertigen. Und dazu bedarf es logischerweise auch keiner Zustimmung derjenigen welche ihre Pflichten verletzt haben.
Zitathat sich der Anwalt des Hausfriedensbruch schuldig gemach? :
Ist hier nicht erkennbar. Der Anwalt dürfte wohl entsprechendes mandat mit passender Vollmacht gehabt haben.
#2
Antwort vom 25. Juni 2020 | 19:46
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:Zitat1. Eine neue Zwangsräumung kann doch nur mit der Vollstreckbarkeit des ausgehandelten Vergleiches erfolgen ? :
Der alte Titel wurde augehoben?
ZitatTermin war gegen 10;00 Uhr a Tag X vereinbart, der anwalt fertigte bereits um 10;04 Uhr Bilder von den Räumlichkeiten, ohne unsere Zustimmung zu haben :
Wenn um 10:00 Uhr am Tag X die Räumung erfolgt sein musste, dann darf man ab 10:00:01 Uhr Beweissicherung für Pflichtverletzungen anfertigen. Und dazu bedarf es logischerweise auch keiner Zustimmung derjenigen welche ihre Pflichten verletzt haben.
Nein die Räumung sollte bis 30.11.2019 sein...keine Uhrzeit war auch keine Räumung !! kei Gerichtsvollzieher nichts, es war lediglich ein Vergleich.
Zitathat sich der Anwalt des Hausfriedensbruch schuldig gemach? :
Ist hier nicht erkennbar. Der Anwalt dürfte wohl entsprechendes mandat mit passender Vollmacht gehabt haben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Juni 2020 | 19:50
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 4x hilfreich)
Nochmals der Titel wurde aufgehoben, es wurde ein Vergleich gemacht. Also keine Zwangsräumung !!! es wurde nur festgelegt bis 30.11.2019 sollten die restlichen Sachen raus. Der Termin ergo die Uhrzeit und andees wurde nicht bestimmt im Vergleich. Somit wäre die Deadline 00:00 am 30.11 gewesen oder nicht ?
#4
Antwort vom 25. Juni 2020 | 20:05
Von
Status: Unbeschreiblich (38353 Beiträge, 13981x hilfreich)
Der Vergleich ist auch ein Titel.
wirdwerden
#5
Antwort vom 26. Juni 2020 | 08:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
]
ZitatDer Termin ergo die Uhrzeit und andees wurde nicht bestimmt im Vergleich. :
Wo kommt dann der
ZitatTermin war gegen 10;00 Uhr a Tag X vereinbart :
Termin her?
Absprache?
Dann wäre der Wortlaut wichtig. Möglicherweise hat man sich selber die Deadline auf 10:00 Uhr am Tag X gesetzt
ZitatAlso keine Zwangsräumung !!! :
Ok, Zwangsräumung könnte dann erst später erfolgen.
Und jetzt?
Schon
266.746
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
64 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten