Zwangsräumung

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Zwangsräumung

Einer unser Mieter bezahlt seit Dezember ( in Worten : "Dezember") keine Miete...und nun endlich ,endlich war vor 14 Tagen der Gerichtstermin...und wir haben auch Recht bekommen ,der Kündigung wurde also stattgegeben ,der Mieter (Bewohner) ist aufgefordert ,die Mietschulden zu zaheln und umgehend die Wohnung zu räumen ,sowie sämmtliche Kosten des Verfahrens zu tragen ....so und nun tut sich nichts...also ,der ist weder ausgezogen ,noch macht er irgendwelche Anstalten ,wie z.B mal Sachen wegschlepppen oder so ...Gestern erst hatte er Gäste und ne Party gefeiert ,er lebt fröhlich und ungeniert dort weiter.Nun würden wir ja am liebsten seine Sachen wegfahren ,Schloß auswechseln und gut ist....aber dann sagt man uns ,das sei nicht erlaubt...also wir müssen jetezt noch mal klagen das er "zwangsweise entfernt " wird......****kreisch**** ,dauert das wieder ein Halbes Jahr???
Was macht man denn nun ?

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48 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Na Schloß auswechseln ist teuer und strafbar.
Klagen braucht Ihr nicht mehr, einfach warten, bis das Urteil rechtskräftig wird und dann kommt der Vermieter-Horror-Trip.

Titel an Gerichtsvollzieher geben, Vorschuß bezahlen (pro Raum rund 2000 Euro) und warten bis der GV Termin ansetzt. Und dann kann der Mieter Räumungsschutzanträge stellen und das kann Zeit und Geld kosten.

So fröhlich ist das Vermieterleben...

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo !
Es gibt viele Inkasso Unternehmen die gerne
ein paar € Verdienen möchten !!

Grüße von Tracheo !!

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"Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer !!
"

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#3
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja,das habe ich auch gehört ,das es rechtens ist ,dafür private Unternehmen zu beauftragen?
Echt?
ist das legal?
Das Problem ist ,das von gericht her das volle Aufgebot(Polizei,Gerichtsvollzieher,Möbelspetion usw. usw.) verlangt wird und das alles terminlich unter einen Hut zu bekommen ,das dauert.
Der Titel ist morgen in der Post.
An wen kann ich mich denn da wenden und wie geht das vorsich?
Habt ihr mal ein paar links für mich ,wo was darüber steht?

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" "

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#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Inkassobüros machen keine Räumungsollstreckung und wenn hier angedeutet werden soll, daß man mit ein paar Leuten mit Baseballschlägern das auch erreichen kann, dann kann das gewaltig in die Hose gehen und in der Haftzelle enden. Auch und besonders für den Auftraggeber.

Ich hoffe, es war nur grenzenlose Dummheit von Tracheo, hier derartiges zu posten und nicht Anstiftung zu kriminellen Taten. Damit wären nämlich die Grenzen des Zumutbaren weit überschritten.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#5
 Von 
Sandra Lang
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe seit 20. April 2004 ein ähnliches Problem. Habe ein Haus ersteigert und die ehemaligen Eigentümer gehen nicht freiwillig. Halten sich immer noch dort auf, obwohl ich für das Haus einen Abtrag leiste und bereits im Grundbuch eingetragen bin.
Sie zahlen weder die Nutzungsentschädigung noch räumen sie.
Ich bin nun gezwungen, die Zwangsräumung durchführen zu lassen, nachdem diese auch fröhlich im Hof sitzen und Parties feiern, haben sie mich, als ich die zweite Mahnung abgeben wollte und mir die Tür zum Hof geöffnet wurde, wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung angezeigt.

Ich bin entsetzt. Das ganze Theater geht nun schon seit 10 Wochen und kein Fortschritt.
Ich fühle mich zu dieser Zwangsräumung genötigt, zumal sie sehr teuer ist und ich das Geld erst mal aufbringen muß. Im Nachhinein vom Schuldner etwas zu bekommen, im Zweifelsfall durch Erwirken eines Titels ist jetzt schon aussichtslos, da Betrüger genauestens planen und sich jetzt schon dahingehend abgesichert haben, unter der Pfändungsgrenze zu liegen.

Ich bin masslos enttäuscht von unseren Gesetzen, die es den Schuldnern erlauben, sich derart miserabel verhalten zu dürfen!

Bei der Gemeinde stehen drei Wohnungen zur Verfügung. Die gehen einfach nicht und lehnen sich zurück, weil sie wissen, dass man an sie nicht ran kommt. Das ist eine Schande.
Mal ganz von den Drohungen, die der Kerl ausspricht abgesehen. Unter anderem will er das Háus zerstören und es unbrauchbar machen. Der ist so krank im Kopf und nur noch von Hass erfüllt.

Und mit allen Wassern gewaschen, denn die Autos hat er bereits verscherbelt, so dass man an eigentliche Werte nicht mehr dran kommt.

Der Hammer war die Anzeige gegen mich. Das einzig Positive ist, dass seine Beschwerde vom Landgericht abgelehnt wurde und er kein weiteres Rechtsmittel mehr hat und auch die Kosten zu zahlen hat.

Hat jemand eine Idee, ein paar §§, die mir weiterheelfen, auch in Bezug auf die Kosten für den Gerichtsvollzieher?

Ist das einzusehen, so einem Kerl auch noch den Umzug finazieren zu müssen? Unglaublich!

Ich hab nur noch ein Ziel. Raus mit dem Kerl. Ich bin nicht dafür, dass solche Betrüger weiter unterstützt werden, doch leider geben wohl die Gesetzt nicht mehr her, zumindest nicht so viel, dass solchen Machenschaften im Vorfeld der Hahn zugedreht wird.

Wer möchte, kann mich auch gerne privat anschreiben.
sandra.nik@gmx.de
Danke!!!

-- Editiert von Sandra Lang am 18.06.2004 16:36:17

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#6
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Bei ersteigerten Objekten kann es noch eine ganze Menge Überraschungen und Ärger geben. Beispielsweise wenn der Schuldner beim Räumungstermin dem Gerichtsvollzieher ganz frech einen aus einem (angeblich) früheren Zwischenmietverhältnis präsentiert.
Dann bekommst Du den nie raus, denn die Sonderkündigungsfristen der Zwangsversteigerung hast Du ja versäumt.

Da kann es noch viele Fallstricke geben und dann hungert der Dich einfach aus....
Bin gespannt, wie es weitergeht.

Wolfgang

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

So ist das mit Gesetzen, mal schützen sie, mal nützen sie. Es gibt immer zwei Seiten.
Was hälst du denn von Modernisierung? Ist ja dein Haus und sicherlich etwas zu tun (Anwalt frage, ob du Informationszeiten einhalten mußt). Baufirma mit Mitarbeitern mit breitem Kreuz und Rückgrad engagieren.
Aber das sieht mir alles nach "Krieg" aus und da wird es sicherlich kaum eine friedliche Lösung geben.
Vielleicht war die Ersteigerung eines bewohnten Hauses "blauäugig"? Aber auch ein Mieter hat das Recht, nicht sofort auf die Straße gesetzt zu werden, nur weil jemand die Wohnung ersteigert. Deshalb gibt es ja diese Verfahren, die langwierig und kostenintensiv sind. Schutz des Schwächeren.

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#8
 Von 
VKSB
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir bahnt sich ein ähnliches Problem mit Mietern an die nicht ausziehen wollen, und auch im Sozialhilfebereich leben. Alles was ich hier lese stimmt mich überhaupt nicht zuversichtlich, zumal es anscheinend keine Möglichkeit gibt, ein solches Verfahren ohne teuren rechtlichen Beistand durchzuziehen. Was, und das ist sehr wahrscheinlich, wenn ich durch solches Mieterverhalten in finnazielle Nöte komme. Wer schützt mich dann vor den Stärkeren (Banken) bevor ich mein mühsam aufgebautes Habe wieder an meine Gläubiger abgeben muss und selber aus meiner eigenen Bude rausfliege?
Bin auch blos gespannt wie es weiter geht und habe leider keinen hilfreichen Rat.

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#9
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die meisten Problem entstehen ja durch eine zu laienhafte Verwaltung durch den Vermieter. Jeder Eigentümer glaubt, daß er das komplizierte Geschäft der Vermietung im Do-it-yourself-Verfahren hinkriegt.
Die mal zur spezialisierten Hausverwaltung zu geben und zu sagen "Macht mal..." kommt den wenigsten in den Sinn.

Jeder glaubt, wenn er gut Monopoly spielen kann, klappt es auch im richtigen Leben. Tuts aber nicht.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#10
 Von 
Sandra Lang
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Erst mal DANKE für Eure Beiträge. Erhofft habe ich mir natürlich den Zuspruch von denjenigen, die bereits Erfahrung haben und Ihre hilfreichen Tipps weitergeben können. Ich meine dass die Unerfahrenen Leute Dinge erfahren, die andere schon durchexzessiert haben. Natürlich könnte man daraus viel herleiten. So wie in einer tatsächlichen Selbsthilfegruppe. Da werden auch die Erfahrungen diskutiert.

Bei mir sieht es so auch, dass es sich um den ehemaligen Eigentümer handelt, der nicht raus will. Bitte nicht mit einem Mieter verwechseln. Er hat keinen Mietvertrag und ich habe auch lediglich eine Nutzungsentschädigung gefordert. Er ist lediglich ehemaliger Eigentümer NICHT MIETER.

Ich bin neuer Eigentümer durch Zuschlagsbeschluß geworden. Dieser ist rechtskräftig und mit Vollstreckungsklausel.
Habe kurzfristig zur Unterstützung einen Anwalt eingeschaltet, der das Gröbste für mich regeln soll. (soll ...... )

Wenn der Beschluß erst mal durch den GVZ zugestellt ist, hoffe ich, dass ich in der angegebenen Zeit von 3 Wochen einen Räumungstermin genannt bekomme.

Am Tag "x" hoffe, ich, dass er GVZ ihn dann samt Pack und Gerümpel vor die Tür setzt. Weitere Vorgehensweisen und dass es sich bei dem Schuldner um einen hartnäckigen Brocken handelt, ist bei Gericht schon bekannt.

Ich hoffe einfach auf den gesunden Menschenverstand des Richters und dass er das "Spiel" blickt und keine weiteren "angeblichen Ausflüchte" gelten läßt.

Es ist bekannt, dass der Schuldner mich schädigen, ruinieren und das Haus zerstören will. Ich hoffe, dass mein Anwalt alles entsprechend vorträgt und ihn ausbotet.

Ich hoffe nicht, dass er mit seiner Masche durchkommt und ich glaube noch ein kleines bisschen an Gerechtigkeit...
obwohl mir auch schon viel Schaden entstanden ist, nicht nur finanziell. Auch gesundheitlich trage ich große Blessuren davon.

Frage mich auch, in wie fern es gerechtfertigt ist, dass ein ehemaliger Eigentümer so viel Rechte hat und dieneuen Eigentümer finanziell ruinieren darf. Alles sehr sehr ungerecht und für mich nicht nachvollziehbar. Bin enttäuscht über diese Möglichkeiten und die Machtlosigkeit derjenigen, die hart dafür arbeiten müssen, um solche Leute noch zu finanzieren.
Allein schon, dass wir gezwungen sind, den GVZ zu bezahlen, wo doch jeder weiß, dass das Geld futsch ist.
Warum gibt es kein Gesetz, welches besagt, dass solche mieen Leute innerhalb von 2 Monaten draußen sein müssen??? Zumal sie sowieso von der Gemeinde eine Sozialwohnung bekommen, die wir als Steuerzahler mitzahlen.Mit welchem Recht darf der noch dort in seinem ehemaligen Haus bleiben und uns tyrannisieren und finanziell schädigen???

Liebe Grüße an alle und viel Kraft, das durchzustehn.
Sobald ich Neuigkeiten habe, die jeden einzelnen von Euch weiterbringen, melde ich mich. Euch erst mal Danke!

Sandra

-- Editiert von Sandra Lang am 21.06.2004 13:15:55

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#11
 Von 
Sandra Lang
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wolfgang!

Was Du prophezeit hast, ist eingetreten. Der GVZ hat die Einstweilige Verfügung zugestellt und da hat er dem GVZ schon mitgeteilt, dass eine Räumung sinnlos wäre, denn er habe ein Zwischenmietverhältnis.

(natürlich ist dieses nur fingiert. Der Kerl versucht mit allen Mitteln nicht gehen zu müssen)

Warum kommt der damit durch. Das stinkt doch zum Himmel. Nachdem seine Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluß keinen Erfolg hatte und nun die Zwangsräumung ansteht, nun das Zwischenmietverhältnis.

Was ist das für eine Taktik und warum werden hier Täter geschützt.
Hast Du einen empfehlenswerten Beitrag für mich? Ich denke schon, dass Du mir rein informativ weiterhelfen kannst. Würdest Du das machen? Ich wäre Dir sehr dankbar, denn es ist das passiert, was Du befürchtet hast.
Besteht die Möglichkeit über gmx zu mailen?

Meine Adresse:
sandra.nik@gmx.de

Ich brauche dringend Unterstützung, egal in welcher Weise.

Leider habe ich nicht nur mit der ersteigerten Hofreite Pech, dazu kommt, dass mein Anwalt nur mit 1/10 des Engagements dabei ist und die Sache vor sich hindümpelt.

Ich möchte nur wissen, was ich tun kann, um gegen dieses Zwischenmietverhältnis vorzugehen. Das kann ich mir wohl nicht bieten lassen. Mein wichtigstes Interesse ist nach wie vor, den Kerl so schnell wie möglich raus zu bekommen.

Es ist mein Haus. Ich habe es ersteigert, ich bin rechtmäßige Eigentümerin und er hat nichts, was er vorweisen könnte, was ihn berechtigt, sich dort weiter aufzuhalten.
Der (angebliche) Zwischenmieter kann überall wohnen, dazu braucht der nicht mein Haus. Wohnungen und Häuser gibt es wie Sand am Meer.

Kannst Du mich bitte über die nächsten sinnvollen Schritte aufklären?
Vielen herzlichen Dank
Sandra

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich habe Dir eine Mail gesandt. Werden sehen, was man da noch machen kann.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#13
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Warum per Mail?
Mich intereessiert das auch.
Bin ja in der selbeen Lage : Es ist mein Haus und ich will drin wohnenmm!
Seufzzzz.
Ich darf jetzt Miete zahlen,Kaution,Courtage usw. denn ich mußte ja raus aus meiner Wohnung,die habe ich ja gekündigt.
Und wer ersetzt mir die Kosten?
keiner!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Weil es hier auf den Einzelfall ankommt und weil man - wie im Krieg - hier die Taktik nicht unbedingt offenlegen muß.
Für alle, die Angst vor dem Rechtsberatungsgesetz haben: Ist hier nicht, in diesem Fall mach ich für Sandra maximal Beratung zur Vermögensverwaltung.

Jacky1, Du kannst mich ja anmailen !
wolfgang@med-con.de

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
prinzregent
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu diesem Problem gibt es einen Artikel in der ZEIT: Der Feind im Haus.

In diesem Artikel wird beschreiben, wie der Mieter bis zu 4 Jahren sorglos und kostenfrei im Haus bleiben kann.

Aehnlich gibt es im Internet freie Tipps, wie der Vermieter/ Hausbesitzer verarscht werden kann. Das ist legaler Diebstahl.

Der Gesetzgeber schuetzt den Mieter. Taeterschutz.

Nur durch Blut und Eisen wird diese Politik geaendert werden ... leider.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
turboheizer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind ja schöne Aussichten.Ich möchte im September auch ein kleineres älteres Haus im Rahmen der Zwangsvollstreckung ersteigern.
Bei den jetzigen Besitzern/Bewohnern habe ich nicht das Gefühl, als würden die freiwillig das Feld räumen.die haben nicht mal den vom Amtsgericht beauftragten Architekt zur Wertermittlung ins Haus gelassen(Aussage:es ist alles in einem sehr desolaten Zustand und dieser Anblick ist niemand zuzumuten).
Ich dachte etwas blauäugig, man gibt den Fall zum Anwalt, und nach einem Vierteljahr ist alles geregelt, aber wenn ich das hier so lese...

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#17
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Uns hat der Ratschlag von einem Polizisten geholfen, ist aber nicht für die Öffentlichkeit geeignet.
Nur soviel, bei allem Zeugen dabeihaben, und der andere muss natürlich allein.
Ansonsten ganz legale Schikanen, angekündigte Wohnungsbesichtigungen mit Nachmietern und Handwerkern. Nie selbst Wasser und Strom abdrehen - aber wenn du kein Geld mehr zum Bezahlen hast ....
Mahnbescheid erlassen, Vollstreckungsbescheid hinterher, Gerichtsvollzieher schicken, kann man alles selbst machen und ist viel billiger (meistens auch schneller) als über den Anwalt.

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#18
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Es gibt genug legale Möglichkeiten, da muß man nicht zu Sachen raten, die im Endeffekt doch nur ins eigene Auge gehen.

Wolfgang

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#19
 Von 
Leiti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Austausch des Heizungsbrenners, der sich über drei Wochen hinzieht ist legal.
Besichtigungen mit potenzellen Mietern sind legal.
Bei Gasgeruch und Abwesenheit des Mieters die Tür zu öffnen und das Haus / die Wohnung zu betreten ist legal.
Schädlingsbekämpfer die Immobilie einnebeln zu lassen um den Befall zu dezimieren ist völlig legal.
Moderisierungsarbeiten an Fenster etc sind legal.
Da gibt es schon Möglichkeiten den Leuten das Leben auf normale legale Weise schwer zu machen.
Das nennt sich dann "Leidensdruck erhöhen"
Alles eine Frage der Phantasie...

Gruß
Leiti

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Keine dieser Fälle ist legal und kann zu einer Strafanzeige wegen Nötigung führen.
Handelt ist sich um ein Haus
- kann der Zutritt nicht erzwungen werden. Weder zum Austausch eines Brenners noch zur Besichtigung mit Mietern.
Der Eigentümer hat kein Recht, bei einem eingebildeten Notfall (Gasgeruch) selbst zu betreten - er muß die Feuerwehr rufen, die dann selbst entscheidet. Und da diese vorher mißt, wird es teuer.
Der Eigentümer hat kein Recht, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Modernisierungsarbeiten nutzen Dir überhaupt nichts, wenn der Besitzer jeden Zutritt verweigert. Hausrecht hat der Besitzer und nicht der Eigentümer.

Also was solls, das sind unrealistische Phantasien und sonst gar nichts. Und ich rate jedem ganz dringend ab, sich auf derartigen Mist einzulassen.

Wolfgang

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sandra Lang
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wahr, wie wahr! Da kann ich Wolfgang, dem Unsterblichen und alten Hasen nur zustimmen.
Warum? Ich hab oben genatte Möglichkeiten heraufprovoziert. War ganz harmlos...
Hatte aber bereits einen Tag später eine Strafanzeige mit drei Anschuldigungen.
- Nötigung
- Körperverletzung
- Hausfriedensbruch

Alle die, die in einer ähnlichen Situation sind wie ich es bin, dürfen glauben, dass der Gegner genügend Möglichkeiten hat, unser einer gegen die Wand zu spielen.

Da hältst Du den Zuschlagsbeschluß in der Hand. Und zwar die Vollstreckbare Ausfertigung" und Du kommst Dir dennoch vor wie ein Wurm.

Ich weiß, wovon ich rede...
Ein etwas längerer Weg. Ich wollte es nicht glauben, nicht wahrhaben und schon gar nicht zulassen.
War wie besessen von dem Gedanke, ein Räumkommando mit Freunden durchzuziehen.
Heute bin ich froh, dass ich es nicht getan habe. Ich hätte mir dadurch den massivsten Ärger eingehandelt, den man sich nur denken könnte. Ich weiß, wie man sich in dieser Situation fühlt und man neigt, wenn man ein emotionaler Mensch ist schnell zu Handlungen, die nicht hinreichend durchdacht sind.

Ich hatte das Glück, in letzter Sekunde einem "Blue Angel" zu begegnen.

Den Tatsachen ins Auge zu blicken und zu akzeptieren, dass es ein etwas umschweifenderer Weg ist, als man ihn sich ursprünglich ausgemalt hat, tut weh.

Ich habe dieses wunderschöne alte Fachwerkhaus ersteigert und bin tatsächlich davon ausgegangen, ein mal in meinem Leben etwas richtig gemacht zu haben. Nach dem Zuschlag war die Freude riesig und ich fühlte mich Tage wie im siebten Himmel. Etwas großartiges war vollbracht...

Doch schon wenige Tage nach dem Zuschlag stellten sich die ersten massiven Probleme ein:
Ein Gegner, der nicht raus will und noch dazu einer, der nicht einsichtig ist, dass er "alles" verloren hat.

Wie gesagt, da stehst Du da und hast die Hütte ersteigert, Deine Raten beginnen zu laufen, die erste4n Rexchnungen flattern ins Haus.... doch Du hast ein Problem: Du kommst nicht rein!

Bei mir zieht sich die Sache nun wider meines Willens knapp 3 Monate. Das Schlimme daran ist, es gibt niemanden, der den Gegner hinausbefördert und solche miesen *******e legen es doch tatsächlich auf eine Zwangsräumung an, die den neuen Eigentümer dazu nötigt, viel Geld zusätzlich aufzubringen.
(als ob man das nicht anderweitig verplämpern könnte... ***lach***)

Das ist noch nicht alles. Es kommt noch schlimmer! Immer, wenn Du denkst, Du hättest einen Schritt nach vorne gemacht, fällst Du um zwei bis drei nach hinten.
Mir persönlich geht das mittlerweile an die Substanz und ich fangew an, Gedanken zu spinnen, die jenseits von Gut und Böse sind. (Zu was man nicht alles fähig werden könnte...).

Letztend Endes läßt Du es doch und übst Dich in dem, was Du am wenigsten besitzt: In Geduld.

Bei mir steht die Räumung nun bald bevor, doch bis dahin kann tatsächlich noch so einiges passieren, wovon man nicht zu träumen wagte und man hat das Gefühl, man durchlebt einen Alptraum. Mir zumindest geht es so.

Ich hatte zusätzlich noch das Pecht, an einen Rechtsanwalt geraten zu sein, der erstens nichts verstand, dem zweitens alles zu viel und drittens zu wider war. Der hat es doch tatsächlich fertig gebracht, 2 1/2 Wochen sich am Telefon verleugnen zu lassen, um mir dann über seine Sekretärin mitteilen zu lassen, wenn mir das Tempo nicht passe, könne ich meine Unterlagen abholen.

Darauf folgte eine unverschämt hohe Kostenrechnung, die mir aufgrund seines Nichtstuns unerklärlich war und beim Nachfragen für was er dies berechne, flippte er föllig aus und legte binnen 2 Minuten per Fax und e-mail das Mandat nieder.

Und wieder ahtte ich das Gefühl, ich leben einen Alptraum.

Da hat dieser Gebührenschinder mich abgerippt und noch dazu meine dringende Bitte, die Räumung zu erteilen und zu begleiten, verschlampert.

Kaum auszudenken, dass der nichtmals wußte, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist und sich an die Verteilerstelle wenden wollte.

Ich glaube, ich könnte ein Buch über unfähige, schlampige und verlogene Anwälte schreiben... 300 Seiten würden nicht ausreichen, meine Erlebnisse mit Rechtsverdrehern darzulegen.

Bin gespannt, was mich noch erwartet...
In Kürze Neuigkeiten.

Grüße Sandra

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Michael Eggerdinger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Vorneweg: Ich verstehe sehr gut den Horror, den man erlebt, wenn man solche Mieter hat. Aber ich muß mal was loswerden zum Thema "Mieterschutz = Täterschutz"! Ich bin einer dieser ekelhaften Mieter, die so unverschämte Dinge fordern wie Fenster, die bei Regen keine Sturzbäche durchlassen, Böden, die beim Drüberlaufen keine zentimeterdicken Spalten aufwerfen und, welch Gipfel der Unverschämtheit, ich meldete mich beim Vermieter, als wir im Dezember kein warmes Wasser und keine Heizung hatten, weil die Therme eine Woche ausgefallen war. Tolle Sache mit Kleinkind! Antwort: Das könne jetzt einige Wochen dauern, weil der befreundete Installateur gerade keine Zeit hätte, und niemand sonst sowas reparieren dürfe! Als ich daraufhin ankündigte, die Miete zu mindern, wenn binnen zwei Wochen nichts passiert sei, hatte ich am Tag darauf die fristlose Kündigung auf dem Tisch! Und was kam dann? Mehrere Rechtsanwälte erklärten mir zwar, diese Kündigung sei nicht rechtens, und der Vermieter zog diese dann auch zurück. All diese Anwälte erklärten mir aber auch, daß ich mit den Schäden wohl leben müsse, weil ich, sollte ich z.B. die Miete auch nur um einen Prozentpunkt zu viel mindern, natürlich automatisch in Mietverzug käme, und schneller auf der Straße stünde als mir lieb sei. Die gleiche Aussage kam auch vom Mieterbund, gerade in München wäre so etwas sehr riskant. Das Ende vom Lied: Weil wir es uns mit Kind nicht leisten können, mal einige Monate ohne Bleibe zu sein, haben wir die Füße stillgehalten, halten bei jedem Regen Handtücher und Schüsseln bereit und versuchen, die Löcher im Fußboden zu umgehen. Unser armer geplagter Vermieter kassiert weiterhin die volle Miete und würde, wenn man ihn befragen würde, in das Klagelied über die Landplage Mieter voll einstimmen!
Kurzum, es gibt auf beiden Seiten unliebsame Zeitgenossen. Vielleicht sollte man Mieter und Vermieter, die in der Vergangenheit mietrechtlich negativ aufgefallen sind, dazu verpflichten, nur noch untereinander Mietverträge abzuschließen! Dann hätte der Rest seine Ruhe.
Viel Glück noch, Sandra!
Grüße aus München,
Michael

-- Editiert von Michael Eggerdinger am 15.07.2004 19:32:33

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Leiti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Michael
so sollte sich natürlich kein Vermieter verhalten und ich denke, das es sich hier auch sicherlich um Ausnahmen handelt - wie auch in den anderen beschriebenen Fällen...

Fakt ist aber, das bei manchem Vermieter oder "Eigentümer" eines ersteigerten Hauses die Existenz von der Übernahme des Objekts oder der rechtzeitigen Mietzahlung hängt. Schließlich ist es meisten über Bankdarlehen finanziert und die wollen bedient werden, egal wo das Geld herkommt.
Ich bin mit den Raten für meine Wohnungen drei Monate in Verzug geraten, weil ich solche asoz* Personen nach Recht und Gesetz hab gewähren lassen. Hat mich fast die Kündigung meiner Da-Verträge gekostet, anschließend Abstottern der Rückstände und im Endeffeckt bekomme ich noch nicht einmal mehr ein Darlehn um zu sanieren oder dergleichen, weil ich schon mal Rückstände hatte....
Von daher hab ich schon eine etwas andere Einstellung zu solchen Subjekten. Sicherlich wird versucht das ganze friedlich und mit gegenseitigen Rücksichtnahme zu lösen, aber wenn von der anderen Seite keinerlei Entgegenkommen zu vermerken ist, warum soll ich mich dann zurückhalten?
Warum soll ich im Dezember eine Therme reparieren, in einer Wohnung in der niemand mehr wohnt? Sollte zumindest nicht, da die Räumungsfrist 14 Tage zuvor abgelaufen ist...
Ich geh ja davon aus, das der fristlos gekündigte Mieter das Recht kennt und weiß, das er auszuziehen hat... Ich musste ja auch zwei Monate auf die Miete verzichten und konnte nichts machen ausser anmahnen...
Warum soll ich nicht im Rahmen eines Schlichtungsgespräches mein Vermieterpfandrecht ausüben und selbstgefertigte Pfandmarken auf die Möbel kleben?
Warum soll ich nicht eine Kammerjäger schicken, der die Wohnungen auf Schädlingsbefall prüft um rechtzeitig vorzubeugen? Bei Fachwerk sind das reine Erhaltungsmassnahmen der Bausubstanz und völlig in Ordnung.
So einfach zu sagen -geht nich, alles Mist- ist es ja nun auch nicht.
Natürlich sollte man sich vorher Gedanken machen, aber da geht schon was.
Bevor ich meine Existenz aufs Spiel setze wegen solcher Subjekte lass ich mir doch was einfallen, oder?
Grade ist bei mir eine Mieterin bei Nacht und Nebel mit zwei Mieten Rückstand verschwunden. Adresse unbekannt. Und nu? Soll ich jetzt warten bis die meint sich nochmal melden zu müssen um mir die Schlüssel zu geben? Selbige liegen doch schon irgendwo im Strassengraben...
Am Montag mach ich die Tür auf und dann werden wir sehen. Rest rausschmeißen, renovieren, neu vermieten, fertig. Für die ausstehenden Mieten - Creditreform.
Und warum ist sie raus und mit nur zwei Mieten Rückstand? Weil ich fünf Mal da war, die ganze Sache lautstark im Treppenhaus dikutiert habe und dabei Roß und Reiter nenne. Jeder schaut sie blöd an wenn sie das Haus verlässt. Weil ich nur einmal gesagt habe und geschrieben habe, der Wagen Ihres Freundes muss an der Strasse stehen und nicht auf vermieteten Plätzen. Dann hab ich ihn abgeschleppt - kostenpflichtig, wie in dem Schreiben angekündigt.
Letztendlich sind das auch alles nur Menschen und stehen genauso unter Druck wie die andere Seite. Das was ich da schildere sind auch nur Ausnahmen, mit den allermeisten kommt man doch gut klar und dann regelt man vieles schnell und unkompliziert und so soll es ja auch sein...
In diesem Sinne ein schönes Wochenende

Leiti

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
klaus3132
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@michael
das was du dort schreibst und wie du dich verhälst finde ich okay und gerade für solche fälle wie du sie schilderst,gibt es diesen MIETERSCHUTZ.aber das probblem was hier eigentlich behandelt wird,sind ehemalige eigentümer die schon seit mehr als 12 monate wissen was auf sie zukommt,denn eine zwangsversteigerung von einer gläubigerbank durchzusetzen dauert mind. solch ein zeitraum.
leider meinen einige die EX-besitzer den neuen und rechtlichen besitzer das leben schwer machen zu müssen,was wirklich nur sch*** ist,denn in den meisten fällen sind das die kleinen die auf diesen wege versuche ein neues,eigenes heim für sich und seine fam. zu erstehen und haben auch keine schuld an deren misslichen situation.
auch ich habe erst vor kurzen ein haus auf diesem wege ersteigert.allerdings habe ich mich auch ein wenig mit der sache beschäftigt und bei der finanzierung eine "kriegskasse" mit einbezogen,wozu ich nur jedem raten kann ;)
außerdem habe ich mich im "Verein für Eigentümer" eingetragen,die einen mit rat und tat zur seite stehen.dort kann man rechtsauskünfte von anwälten bekommen und adressen von juristen die damit erfahrung haben.
allerdings noch besser ist,wenn man eine rechtschutzversicherung abschließt,aber daran denken das die meisten mind. schon 3 monate bestehen müssen bevor man sie in anspruch nehmen kann ;)
ansonsten kann man einiges alleine erledigen wie z.B. gerichtsvollzieher usw.,aber immer erst den harmonischen weg gehen bevor man da mit soch harten bandagen kämpfen will,auch hierfür gibt es mittel und wege.
falls wer noch tipps brauch,einfach schreiben,werde versuchen zu helfen,allerdings bin auch ich nur ein leihe,aber vlt. kann ich hin und wieder etwas hilfestellung geben ;)


-----------------
"mfg
klaus3132"

-- Editiert von klaus3132 am 03.08.2004 17:34:28

-- Editiert von klaus3132 am 03.08.2004 17:37:32

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bkuhlen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich hab auch eine Frage zu dem Themenkomplex allerdings mit anderer Ausgangslage. Ich habe ein Haus ersteigert mit privatinsolventem Bewohner mit 2 Kindern und Frau.

Der ist einsichtig und will auch raus. Er hat uns sogar angeboten, dass er in den Keller zieht, solange er noch keine Wohnung hat, natürlich ist das inakzeptabel für beide Seiten ...

Hier ist nun das Problem: den nimmt kein Vermieter. Er hat zwar noch nen Job (Kiosk) aber seine finanzielle Situation ist wohl dennoch schlimm (sonst hätte er sein Haus ja nicht verloren).

Das Wohnungssozialamt sagt: unser Problem, wir sollen ihm was suchen. Aber wie? Es scheitert da nicht an unserem Engagement sondern daran, dass der auf dem freien Mietmarkt keine Chance hat.

Dann droht ihm also ein Obdachlosenheim, die Stadt sagt nämlich, es gibt keine freien Sozialwohnungen. In diesem Fall wird er aber sicher auf Wiedereinweisung klagen. Meine Frage in dem Zusammenhang: Kann ein Exbewohner *nach* der Zwangsräumung wiedereingewiesen werden, so dass meine 2000 EUR pro Zimmer-Investition umsonst war ??? Dann kann ich mich ja danach selbst einweisen lassen, als finanzieller Notfall ;-)

Ich hatte auch davon gehört, dass die Stadt das Haus beschlagnahmen kann und dann zumindest für 2 x 6 Wochen die Miete zahlt. Allerdings wurde uns vom Amt mitgeteilt: "wir machen das nicht".

War jemand schon in einer vergleichbaren Lage? Wie stehen unsere Optionen?
Rechtsschutzversicherung ist bei uns zum Glück vorhanden. Leistet die in diesem Fall? Ich würde mir, wenn ich nicht reinkomme schon einen Anwalt nehmen...

Gruß,
Bernd

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#26
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

natürlich ist das inakzeptabel für beide Seiten ...

Für dich wäre es schon mal akzeptabel, wenn sie aus der Wohnung raus sind.
Und dann breite dich aus.
Du darfst niemals das Wort "Miete" aussprechen, alles vermeiden, was man als Mietvertrag auslegen könnte, das nennt sich "Nutzungsentschädigung".
So schön wird der Keller auch nicht sein, dass sie ewig drinbleiben wollen.


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#27
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wenn absolut keine Sozialwohnungen zur Verfügung stehen, was eher unwahrscheinlich ist, dann kann die Stadt jemand wieder zwangseinweisen. Aber dann muss auch die Nutzungsentschädigung übernommen werden.
Ein lapidares "machen wir nicht" zieht da eher weniger.
Wenn ihr eine normale Rechtsschutzversicherung habt, dann wird euch das nicht weiterhelfen. Ihr braucht eine spezielle Mietrechtsschutzversicherung nur für dieses Haus.

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#28
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
bkuhlen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@kathi2008

aber wenn die stadt keine Wohnung hat, dann kommt es doch gar nicht erst zur Zwangsräumung, oder ?
Mir geht es in dem Punkt nur darum, dass wir 15000 EUR für die Räumung ausgeben und dann nach 1-2 Monaten kommt der wieder zurück und alles war umsonst. Ist das Möglich?

@werner_r

also ich kann mir nicht vorstellen, eine Familie mit 2 Kindern in den Keller zu verbannen und die dann Tagsüber mit meinem Hausrat alleinzulassen. Die haben z.B. dann kein Tageslicht, also für sie inakzeptabel. Ich lasse mein Hab und Gut nicht mit für mich fremden Menschen allein ... also für mich inakzeptabel. Und morgens und abends begegnet man sich im gemeinsamen Bad ;-) dann kann ich mich auch bei BigBrother anmelden :-)

Es gibt nur einen Brief von uns, da steht deutlich drin: das ist eine Nutzungsentschädigung und kein Mietangebot.

Gruß,
Bernd

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#30
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
aber wenn die stadt keine Wohnung hat, dann kommt es doch gar nicht erst zur Zwangsräumung, oder ?
Genau, aber darauf würd ichs ankommen lassen. Uns wurde bei unserer Räumung vom RA gesagt, dass die Gemeinden verpflichtet sind, für solche Zwecke Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das ist auch der Grund, warum sie zu Beginn der Räumungsklage über die drohende Wohnsitzlosigkeit informiert werden. Eine Zwangswiedereinweisung sei äusserst selten.
quote:
Mir geht es in dem Punkt nur darum, dass wir 15000 EUR für die Räumung ausgeben und dann nach 1-2 Monaten kommt der wieder zurück und alles war umsonst. Ist das Möglich?

Nein, die würden dann gleich drinbleiben. Räumungskosten in Höhe von 15000€ sind unrealistisch hoch, würde nach dem Berliner Modell räumen lassen, da verbleiben die Sachen in der Wohnung. Wenn ihr keinen Platz für die Sachen habt, dann ist es immer noch günstiger irgendwo eine Garage zu mieten und für eine Tag einen LKW und das Zeug dahin zu transportieren.
Bei uns hatten die Mieter ca. 1 Woche vor Räumung ihre neue Wohnung von der Stadt bekommen und haben geräumt. Hätte sie zwar in dem Fall nicht dürfen, aber war uns ja recht.

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