Zwangsräumung - ich konnte den Termin nicht halten!

8. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
BiBo_the_only
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsräumung - ich konnte den Termin nicht halten!

Hallo Ihr,
Ich weiss nicht ob das zu Mietrecht gehört, aber ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Im Jahr 2006 habe ich aus der Arbeitlosigkeit eine Wohnung bezogen da ich in einer staatlichen WG gewohnt habe. im November hatte ich dann Glück und habe eine Festeinstellung bekommen! Als ich das im Arbeitsamt meldete wurde mir gesagt, dass ich nicht genug verdienen würde um mich davon los zu melden?! naja gut dachte ich mir, dann eben nicht.. zwei Monate später beschwerte sich jedoch die GEWOBA Nord, sie hätte die vergangenen Monate keine Miete bekommen, die das Arbeitsamt wie normalerweise üblich, nicht überwiesen hatte -wovon ich jedoch nichts erfahren hatte! Naja da bei einem Verdienst von 500,00€ Netto die Nachzahlung von zwei Monatsmieten zu jeweils 235,18€ nicht möglich ist und die Gewoba sich auch nicht auf eine Ratenzahlung einliess, wurde mir gekündigt! Was ich nach einer Woche merkte als ich von meinem Freund wiederkam und den Brief las. Dabei musste ich feststellen, dass aus meiner Kündigungsfrist von 2 Wochen nur noch eine geworden war. Naja da ich wie schon erwähnt in einer staatlichen WG aufgewachsen bin und demnach keine Verwandten habe und meine Freunde alle nicht mobil sind, war mir das Räumen der Wohnung binnen der Frist leider nicht möglich. Als ich die GEWOBA darum bat mir wenigstens eine Woche Aufschub zu gewähren um auf mein Geld für einen Transporter o.Ä. zu warten, wurde mir gesagt die hätten schon den Termin festgesetzt das ginge nicht. naja daraufhin habe ich dann vergeblich versucht die wohnung räumen zu lassen und da ich eben nicht konnte sind meine Möbel geblieben! Wohl gemerkt bis zum März 2007! Naja aber dann bekam ich den dicken gelben Brief vom Amtsgericht Flensburg, indem die Ankündigung der Zwangsvollstreckung stand. Naja und gestern (den 8.5.2007) ging ich in "meine" Wohnung weil ich nicht wusste wie schnell so eine Räumung vollzogen wird und in der Hoffnung war das in "meiner" Mietwohnung noch meine Möbel samt Privateigentümern befinden. Naja dem war nicht so! Woraufhin ich zur GEWOBA gegangen bin, die mir mitteilte das ich mich an die Vollzugsbeamte wenden solle. Jetzt bin ich mir nicht schlüssig darüber wie es ab dem Zeitpunkt läuft.
-Habe ich noch eine Chance meine Besitztümer gegen Aufwandsentschädigung wiederzubekommen?
-Falls es zu einer Versteigerung kommen sollte, werden auch meine "intimen" Eigentümer z.B. Tagebücher, Wäsche, Sparbücher, Versicherungspolicen, Urkunden, usw verkauft? Wäre das erlaubt sowas einzusehen und zu verkaufen bzw. zu vernichten?
-oder habe ich eine Chance wenigstens das wieder zu erlangen? (inkl. Post)
-wenn all meine Dinge versteigert werden, wird der Erlös dann verrechnet mit meinen mittlerweile horend gestiegenen Schulden an die Wohnungsgenossenschaft?

Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn mir jemand all diese oder wenigstens ein paar Fragen beantworten kann, da ich mir einen Anwalt ebenso wenig leisten kann.
Generell weiss ich nicht wie ich mich jetzt verhalten soll...

HILFE!!!
Danke im Vorraus, mit freundlichen Grüssen Lena (20j.)

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Sparbücher, Versicherungspolicen ?

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#2
 Von 
BiBo_the_only
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ mortinghale: ja was willst du mir mit deiner gegenfrage sagen? du weisst doch was ein sparbuch ist oder was meinst du??? bin leicht verwirrt...

MFG Lena

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich auch.

:grins:

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#4
 Von 
query
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 14x hilfreich)

Verwirrt sind die Lesenden, weil du einerseits sagst, dass du fast mittellos bist, andererseits aber von Sparbüchern und Versicherungspolicen schreibst... Das klingt nämlich schon irgendwie nach Vermögen; oder sind die alle auf andere Namen ausgestellt? Dann wären sie von der Pfändung ausgeschlossen.

Deine horrenden Schulden kommen wahrscheinlich daher, dass über viele Monate die Wohnung nicht geräumt und damit auch nicht zurückgegeben wurde; der Vermieter berechnet dann die Miete zu Recht weiter, weil der die Wohnung nicht anderweitig vermieten kann.

Eine Rückgabe deiner Eigentümer, welche der Vermieter aufgrund seines Vermieterpfandrechts einbehalten hat, kannst du nicht gegen 'Aufwandsentschädigung' sondern gegen Sicherheitsleistung in Höhe deiner Schulden verlangen.

Was du zurückverlangen kannst (nicht der Pfändung unterworfen) findet du in §811 ZPO ,

http://bundesrecht.juris.de/zpo/__811.html

Zwei Beispiele:

Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

1.
die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf;

11.
die in Gebrauch genommenen Haushaltungs- und Geschäftsbücher, die Familienpapiere sowie die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen;

Es gibt da noch Einzelurteile zu Pfändungen, die z.B. aussagen, dass ein TV-Gerät nicht pfändbar ist (außer Luxusgeräte wie z.B. ein Plasmaschirm), andererseits ein Videorekorder schon etc.

Ansonsten kannst du auch Arbeitsmittel (das könnte z.B. Arbeitsbekleidung sein, kann aber bei entsprechender Arbeit auch bis hin zum Laptop oder Computer gehen) zurückverlangen, soweit sie dazu dienen, dein Einkommen zu erwirtschaften und damit die Grundlage zur Rückzahlung der Schulden zu schaffen.

-- Editiert von query am 09.05.2007 02:49:38

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Naja.
Der Staat (wir)wirds schon richten.
Solche hamma jetzt ja schon genug.
Naja.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Das Ursprungsproblem liegt doch darin, dass du davon ausgegangen bist, dass jemand für dich weiter die Miete zahlt. Soweit ich weiß, bekommt doch der Vermieter gar nicht die Miete mehr direkt vom Staat gezahlt sondern wenn überhaupt zahlt das Amt an den zu unterstützenden, der dass dann an den Vermieter weiterleiten muss.

Wenn du im März gekündigt worden bist, und dann im Mai deine Sachen holen wolltest - wie passt das zu deinem genannten 1 Woche-Aufschub-Frist, in der du deine Sachen hättest rausräumen können?
Schau, man ist halt mißtrauisch, wenn die Fakten nicht zueinander passen.
Unabhängig davon wünsche ich dir, dass du jetzt eine geregelte Wohnsituation hast und unter Umständen auch mehr wie früher verdienst.
Da du keine Familie hast, ist es natürlich auch schwer, im Leben zu Recht zu kommen, wenn einem keiner hilft oder berät. Drück dir die Daumen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
BiBo_the_only
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr alle, gestern habe ich den artikel verfasst und alles aufgezählt was zu dem gesamtergebnis beigetragen hat, da es sich um einen langen zeitraum handelt kann es sein das die angaben etwas unüberschaubar sind.
aber um eure fragen zu beantworten:
- auf den sparbüchern (eins) sind genau 1,03€ drauf es ging mir lediglich darum zu erfahren ob dieses unter das mieterpfandrecht fällt.
- die versicherungspolicen beinhalten eine hausratsversicherung, eine haftpflichversicherung unf eine riester rente, die monatliche gesamtkosten von 18,33€ insgesamt nicht übersteigen.
- das die mietfrist von einer woche nicht bereits abgelaufen war habe ich damit schon erwähnt als ich sagte das die möbel danach noch immer in der wohnung waren, wobei ich auch nicht behaupten wollte das der vermieter nicht das recht habe weitere mieten zu verlangen. es kann schon sein das sich aus mehreren gründen zusammensetzt das meine disziplin und mein engagement sich ins gegenteil gekehrt haben. aber dennoch habe ich versucht die wohnung zu räumen,
- mit staatlichen WG habe ich nicht einer dieser eibruchsicheren einrichtungen gemeint, wir hatten keine gitter vor den fenstern.
es handelt sich dabei um eine WG die durch sozialpädagogen bzw erziehren betreut wird. aber nicht weil alle schwer erziehbar oder ähnliches sind, sondern weil ich und meine mitbewohner leider in "familien" aufgewachsen sind in denen es unter anderem zu häuslicher gewalt gekommen ist. in meinem fall war es eine pflegefamilie!
so ich hoffe ich konnte euch eure fragen beantworten! ich möchte mich noch bedanken das mir so schnell geholfen wurde. ich halte mich selbst nicht für genügend selbstständig und gebildet was das bürokratische Leben in Deutschland angeht, was wohl mit ein Grund oder der Hauptgrund ist das ich auf ganzer Linie versagt habe. ach und Vielen dank für die glückwünsche, ich habe einen wunderbaren Freund mit dem ich lebe und wir unterstützen uns gegenseitig. also allein bin ich nicht mehr, und meine Freunde sind ja auch noch da...

Danke...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bibo

wende dich dringend an eine staatliche oder caritative stelle zwecks soziasl und lebensberatung
z.b. die caritas, sozialamt, jugendamt etc.
du brauchst dringend unterstützung und zwar nicht in finanzieller form, sondern in form von (eventuell) betreuung

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BiBo_the_only
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ sunbee:

wieso denkst du so? weil ich mich selber für nicht diszipkiniert halte? ja es ist ja so.
ach und ich hab gestern eine frage vergessen.
- die miete ist deshalb nicht erst über mein konto gelaufen weil ich das von anfang an schon so einferichtet habe, gerade weil ich dachte das ich es dann nicht schaffen würde das geld rechtzeitig zu überweisen.

BiBo

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und wo ist jetzt die Frage ?

Schon wieder vergessen ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bibo

ich denke so, weil du es selbst schreibst. weil du nicht den rest deines lebens so weiter machen kannst. mal abgesehen von dem schaden, den du dir selber zufügst, denk mal an die anderen.
verträge muß man einhalten, sonst droht schuldenfalle, wohnungslosigkeit, sozialer abstieg. das solltest du verhindern

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sadi
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 24x hilfreich)

wo kommt man eigentlich nach einer zwangräumung wenn man kind. frauenhaus????

würde mich mal interessieren???:(

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
wo kommt man eigentlich nach einer zwangräumung wenn man kind. frauenhaus????

würde mich mal interessieren???


@sadi
Steht die Frage im Zusammenhang mit dem Thread? Ode fragst du für dich? Wenn ja, müsstest du etwas mehr erzählen!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sadi
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 24x hilfreich)

ja..ich frag für mein inneres gewissen..wo wäre ich hingekommen..wenn ich nicht zu meiner familie gezogen wäre. hatte nämlich schon ein zwangsräumungstermin.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@sadi

hhmm, dass die dich mit Kind im wörtlichen Sinne auf die Straße gesetzt hätten, glaube ich kaum. Eher in eine Einrichtung für Wohnungslose o.ä. Je nach Stadt.


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sadi
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 24x hilfreich)

mensch sagdoch gleich...das die mich in ein obdachlosenheim gesteckt hätten.

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