Zwangsräumung - kurze Frage zum Ablauf

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
QQ2019
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsräumung - kurze Frage zum Ablauf

Ahoi Community,

aus aktuellem Anlass habe ich ein paar Fragen zum Ablauf einer Zwangsräumung, eventuell möglichen Verzögerungen sowie logistischen Feinheiten.

Nach 20 monatigem "Kampf" und zig tausend Euro kosten erhielten wir heute endlich (verzögert wegen Urlaub) den Termin zur Zwangsräumung, der für nächste Woche angesetzt ist. Bevor ich nun morgen den Anwalt oder GV mit fragen bombardiere wollte ich es zunächst mal hier versuchen:

1. Es wurde noch nicht gefragt, wie wir die Räumung haben möchten (ob Berliner Modell oder per Umzugsfirma). Wird das gar überhaupt nicht vom GV gefragt sondern wir müssten theoretisch bis zum Termin eine Umzugsfirma bestellen?
2. Sollten wir uns für das Berliner-Modell entscheiden, dann verbleiben die Möbel der (ehemaligen) Mieter für eine Zeit im Objekt oder wir räumen die aus, haben aber vollen Zugriff auf das Objekt?
3. Angenommen die (ehemaligen) Mieter öffnen nicht, wird dann vor Ort ein Schlüsseldienst angerufen oder der Termin vertagt? Kann ich hier auch schon im Vorfeld einen Schlüsseldienst
4. Der Anwalt riet uns, einen neuen Zylinder für die Tür mitzubringen um direkt den Zugang für die (ehemaligen) Mieter zu versperren. Aber deren ganzes Hab und Gut wird doch dann vermutlich noch im Objekt sein, auf was müssen wir da achten? Dokumentieren per Foto und Bestandsliste?
5. Wichtigste Frage: kann die Räumung noch durch irgendwas verzögert werden? Von den Mietern wurde per Gericht auf Vollstreckungsschutz verzichtet.

Würde mich über Antworten sehr freuen und Danke vorab!

QQ2019

-- Editiert von QQ2019 am 05.08.2019 18:54

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Dem zu räumenden Mieter wird der Räumungstermin ja mind. 3 Wochen vorher angekündigt ...
Dass du dagegen heute erst erfahren hast, dass der Termin zur Zwangsräumung für nächste Woche angesetzt ist, ist schon etwas ungewöhnlich.

Wenn schon ein Termin bestimmt wurde, dann hat der GVZ schon vor einiger Zeit den entsprechenden Auftrag erhalten.
In diesem Auftrag wurde auch die Art der Räumung bereits bestimmt.
Je nachdem hat der GVZ bereits Lagerraum angemietet, eine Umzugsfirma beauftragt.
Aber da ja sicher dein Anwalt den Auftrag an den GVZ formuliert hat, kann dir dazu dann auch nur dein Anwalt näheres sagen.
Außerdem hast du sicher bereits einen Kostenvorschuss für die GVZ-Tätigkeit bezahlen müssen - auch von der Höhe der Kosten her könntest du die Art der Räumung einschätzen.

Hast du dich denn nicht mit deinem Anwalt vorher darüber besprochen, mit welcher Art der Räumung der GVZ beauftragt wird?
Vor einer entsprechenden Entscheidung, halte ich es jedenfalls für wichtig in Erfahrung zu bringen, ob der Mieter tatsächlich noch dort wohnt, ob pfändbare/verwertbare Sachen vorhanden sind - oder ob der Mieter evtl. schon das Weite gesucht und nur noch Müll zurückgelassen hat.

Auch die weiteren Details solltest du mit deinem Anwalt besprechen - manches hängt auch ganz vom zuständigen GVZ ab - manche lassen mit sich reden - andere machen nur Dienst nach Vorschrift, sind für kurzfristige (Um)Entscheidungen gar nicht zu haben (z.B. wenn sie vor einem Berg von zurückgelassenem Müll stehen). Dein Anwalt wird die Mentalität des zuständigen GVZ sicher kennen.

Wenn bereits auf den Vollstreckungsschutz verzichtet wurde, kann eigentlich nichts mehr dazwischen kommen - eigentlich ... es gab aber auch schon Fälle, wo der Mieter die Bude noch schnell angezündet hat, sich aus dem Fenster stürzen wollte oder das Räumungsteam mit dem Gewehr erwartet hat ...

zum normalen Ablauf z.B. hier
https://www.juraforum.de/lexikon/zwangsraeumung
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/305779-wie-laeuft-eine-zwangsraeumung-ab
http://vollstreckungstipps.de/raeumungsauftrag-berliner-modell.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
QQ2019
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen Lolle

dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort.

Der Termin wurde bereits vor 3 Wochen angekündigt ich erfuhr nur deshalb erst gestern davon, weil unser Anwalt im Urlaub war und nur er in unserer Vertretung den Bescheid vom GV bekam. Datum auf dem Schreiben weist darauf hin, dass der Termin ordnungsgemäß angekündigt wurde.

Vorausgezahlt hatten wir €600.

Ich denke die Fragen haben sich nun auch erübrigt denn (wer lesen kann ist klar im Vorteil) alles wichtige ging aus dem Schreiben des GV hervor.

GV dokumentiert den Bestand. Alles kann dann 4 Wochen vor Ort verwahrt oder von uns woanders zur Verwahrung verbracht werden, anschließend entsorgt, sofern es nicht abgeholt wird.

Dann schauen wir mal wie das von statten geht.

Vielen lieben Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
5. Wichtigste Frage: kann die Räumung noch durch irgendwas verzögert werden? Von den Mietern wurde per Gericht auf Vollstreckungsschutz verzichtet.


Ja! Am Räumungstermin tauchen plötzlich neue Mieter mit einem für Dich unbekannten (Unter-)mietvertrag auf. Dann muss die Räumung abgebrochen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
QQ2019
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
5. Wichtigste Frage: kann die Räumung noch durch irgendwas verzögert werden? Von den Mietern wurde per Gericht auf Vollstreckungsschutz verzichtet.


Ja! Am Räumungstermin tauchen plötzlich neue Mieter mit einem für Dich unbekannten (Unter-)mietvertrag auf. Dann muss die Räumung abgebrochen werden.


Dachte das wäre nur möglich sofern die derzeitigen Bewohner auch Eigentümer der Immobilie wären. Als Mieter besteht doch nicht die Option einfach Untermietverträge aufzusetzen, jeder Mieter ist dem Eigentümer unverzüglich mitzuteilen per Mietvertrag.

Wobei, Mietvertrag besteht ja schon länger nicht mehr...


-- Editiert von QQ2019 am 06.08.2019 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von QQ2019):
Als Mieter besteht doch nicht die Option einfach Untermietverträge aufzusetzen

Doch, dummerweise schon.



Zitat (von QQ2019):
jeder Mieter ist dem Eigentümer unverzüglich mitzuteilen per Mietvertrag.

Zumindest in Deutschland gelten andere Regeln.

Aber auch ein Verstoß dagegen, würde nicht dazu führen, das die Räumung durchgezogen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Als Mieter besteht doch nicht die Option einfach Untermietverträge aufzusetzen, jeder Mieter ist dem Eigentümer unverzüglich mitzuteilen per Mietvertrag.


Ja, das mag ja rechtlich so sein. Das hilft dem Vermieter/Eigentümer aber nichts.
Die Rechtsfrage, ob die Untermietverträge gültig sind, wird der Gerichtsvollzieher aber vor Ort bei der Räumung nicht klären dürfen - und damit die Räumung ergebnislos abbrechen.
Der Vermieter müsste dann eben einen neuen Räumungstitel gegen die neue Untermieter anstrengen. Das dauert bestimmt wieder viele Monate. Auch eine Einstweilige Verfügung braucht seine Zeit.

Das Vorgehen ist bekannt als sog. "Untermieter-Trick"!

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zwangsraeumung-ist-gegen-den-untermieter-oder-sonstige-mitbesitzer-an-der-wohnung-stets-ein-vollstreckungstitel-erforderlich_idesk_PI17574_HI1786318.html


-- Editiert von vundaal76 am 06.08.2019 16:19

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
QQ2019
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe sowie die Informationen über entsprechende Links.

Tja so ist das, recht haben und recht bekommen sind eben zwei paar Schuhe. Nun gut, jetzt hab ich das im Hinterkopf, bis nächste Woche warten muss ich ohnehin.

Laut einer Nachbarin sollten angeblich die Woche Schränke ausgeräumt worden sein sowie ein Hänger vor dem Objekt gestanden haben. Aber auf diese Informationen kann man sich nicht verlassen.

Zusätzlich: ich warte gerade noch auf eine entsprechende Quelle aber mir wurde jetzt gesagt, dass die "Untermieter-Nummer" nicht funktioniert, wenn ein gerichtliches Verfahren voraus ging. Ist da was dran? Was soll den Unterschied machen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen