Hallo,
wenn nach einer ordentlichen Kündigung einer Wohnsache nicht geräumt wird woll ja per Gerichtsvollzieher die Wohnung geräumt werden.
Wird ein solcher Räumungstermin vom GV vorher angekündigt? Wenn ja, wie viel Zeit liegt in etwa zwischen dem Gläubigerantrag auf Zwangsräumung beim GV und dem tatsächlichen Räumungstermin? Bekommt man diesen Termin vom GV mitgeteilt?
Danke und viele Grüße
Zwangsräumung/Ankündigung?
So schnell wie geschildert geht es auch wieder nicht.
Zunächst mal hat der Vermieter bei Nichtauszug des Mieters beim Amtsgericht eine Räumungsklage zu erheben. Erst wenn diese rechtskräftig entschieden ist und eine vom Gericht gesetzte Räumungsfrist ergebnislos verstrichen ist, wird der Gerichtsvollzieher tätig werden - und das auch nur, wenn der Vermieter die Kosten der Zwangsräumung vorgestreckt hat.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E5FF2A8A8BAD34F26879FA6CD6FE2FC35~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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nun, die Räumungsklage ist durch, die Zeit vertrichen. Es wurde mündlich ein Termin zum Auszug und Wohnungsübergabe besprochen der aber nicht eingehalten werden kann. Daher wurde vom Anwalt des Vermieters die Zwangsräumung über einen GV angedroht.
also ausgehend davon das alle Kriterien für die Zwangsräumung erfüllt sind und die Kosten dafür vorgestreckt werden oder wurden: wie lang in etwa könnte die "Voranmeldungszeit" des GV für die Durchführung der Räumung sein?
Nochmals danke
Sollten Sie der Mieter sein wünsche Ich Ihnen keinen Tag
bin ich nicht, aber wäre auch ein etwas konstruktiverer beitrag möglich?
danke
Sie wollen einen Tipp, wie ein Mieter einem Vermieter nach Räumungsurteil noch länger auf der Tasche liegen kann ?
Von mir bestimmt nicht !!
.
-- Editiert von feuerelfe am 15.03.2006 15:12:55
bin selbst vermieter einer kleinen wohnugn, von daher ist die polemische anspielung anspielung darauf was ich wohl wollen würde völlig unnötig.
ich selbst wohne (zur miete) in einem mehrfamilienhaus. in diesem wohnt ebenfalls ein mieter der uns anderen mietern sehr "gegen den strich" geht weil er sich unter anderem nicht an die hausordnung hält, laut und "dreckig" ist.
da der eigentümer auf uns andere mieter zugekommen ist um sich über eben diesen mieter zu informieren interessiert mich der verlauf einfach, auch deswegen weil nach dem auszug -wie der auch immer statt findet- des unbeliebten mieters meine tochter wieder durchschlafen können wird. und nicht nur das.
den vermieter hatte ich nicht angetroffen (oder er mich, wie man will), da dachte ich es gibt ja ein rechtsforum in dem man die eine oder andere info auch bekommen könnte. wohl aber nur wenn man vorher den grund des informationswunsches angibt. scheint mir. sowas wie meinem vermieter könnte mir ja schliesslich auch passieren.
und wegen den infos...ich bin sicher es gibt noch einige möglichkeiten die so ein mieter hat um die vollstreckung zu verzögern, weiss ich, wegen weil er irre ist oder sonst was udn keien zukünftige bleibe hat. eben darum ging es mir nicht, sondern lediglich darum wie lange der räumungstermin angekündigt werden muss.
diesmal noch ein danke.
Wird ein solcher Räumungstermin vom GV vorher angekündigt?
ja
Wenn ja, wie viel Zeit liegt in etwa zwischen dem Gläubigerantrag auf Zwangsräumung beim GV und dem tatsächlichen Räumungstermin?
ca. 3-5 Wochen
Bekommt man diesen Termin vom GV mitgeteilt?
logo.
So läuft es gerade bei mir ab.
Aus Vermietersicht.
det11
deshalb bist du sauer auf potentielle abzockermieter. kann ich verstehen, wegen dem stress und der hinterherrennerei zum geld das einem zusteht.
der "nette" mann unter mir ist auch öfters tagelang nicht da, würde das was ändern wenn er die zustellung nicht persönlich entgegen nimmt? oder ist es wie (auch bei mir wegen ner verkehrsrechtssache) das es als zugestellt gilt wenn das ding im briefkasten liegt?
wie gesagt, jeder im haus will den so schnell als möglich raus haben, deshalb will jeder möglichst wissen was zu tun oder zu lassen ist um nicht noch länger so wohnen zu müssen.
wünsch dir auf jeden fall viel glück und nur noch ne kurze zeit bis deine wohnung wieder als deine anzusehen und zu behandeln ist!
Die Benachrichtigung muß lediglich rechtzeitig (dh mindestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Termin) zugestellt werden. Dafür genügt der Einwurf in den Briefkasten bzw. die amtliche Hinterlegung beim Postamt beim Postzustellungsauftrag.
Einzelheiten in <a href="http://www.jafs-monschau.de/baseportal?htx=/jafs-monschau.de/gesetze/gvga/gvga&cmd=list&range=0,5&cmd=all&Id=189"><font color=#0000FF>§ 180 Abs. 2 GVGA.</font></a>
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